Betreff
Vorbereitung der Kommunalwahl 2014,
Zahl der zu wählenden Vertreter zum Rat der Stadt Brakel
- Antrag der Fraktionen SPD, UWG/CWG, Liste Zukunft und Bündnis`90/DIE GRÜNEN
Vorlage
525/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl über 15.000, aber nicht über 30.000, 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken. Bis spätestens 41 Monate nach Beginn der Wahlperiode (21.10.2009) kann die Gemeinde die Zahl der zu wählenden Vertreter durch Satzung um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern (Mit Erlass des MIK vom 17.12.12 ist festgelegt worden, dass der 20.03.2013 der späteste Termin zur Verringerung der Zahl der Vertreter des Rates ist.).

 

Gem. § 78 Kommunalwahlordnung richten sich die Bevölkerungszahlen, die für die Berechnung der Ratssitze im Sinne des § 3 Abs. 2 KWahlG maßgeblich sind, nach der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist. Maßgeblich sind also die Bevölkerungszahlen, die IT NRW (Stand 30. Juni 2012) veröffentlicht hat.

 

Im Rahmen der Vorbereitung der Kommunalwahl 2004 hat der Rat der Stadt Brakel am 27.05.2003 beschlossen, gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG die Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Brakel von ursprünglich 38 Vertretern um 6 Vertreter, davon je zur Hälfte im Wahlbezirk, auf 32 Vertreter zu verringern. Seither besteht das Wahlgebiet der Stadt Brakel aus 16 Wahlbezirken, davon jeweils 8 in der Kernstadt und den Stadtbezirken.

 

Der gemeinschaftliche Antrag der Fraktionen SPD, UWG/CWG, Liste Zukunft und Bündnis´90/DIE GRÜNEN sieht nunmehr vor, die Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Brakel um 4 Vertreter auf 34 Vertreter zu verringern (Im Umkehrschluss eine Aufstockung des bisherigen Rates um zwei Mandate).

 

Begründet wird dies insbesondere mit der Entwicklung der Einwohnerzahlen in der Kernstadt und den Stadtbezirken sowie dem daraus resultierenden Stimmengewicht in den einzelnen Wahlbezirken. Der Anteil der Kernstadtbevölkerung mit fast 60% und der Ortschaften (40 %) spiegelt sich in der Wahlbezirkseinteilung (8 zu 8) nicht wieder. Ebenso hat eine Stimmabgabe z. B. im Wahlbezirk 3 mit 1.250 Einwohnern eine geringere Wertigkeit als z. B. im Wahlbezirk 12 (Erkeln/Beller) mit gerade einmal knapp 800 Einwohnern.

Die Antragsteller stellen in ihren mündlichen Ausführungen fest, dass dieses Ungleichgewicht zwar auch durch eine Verschiebung zu Gunsten der Kernstadt erfolgen könnte (9 Wahlbezirke Kernstadt und 7 Wahlbezirke für die Ortschaften), dieses jedoch eine Schwächung der Stadtbezirke zur Folge hätte. Es soll daher bei der Bildung der Wahlbezirke in den Ortschaften zu keiner Veränderung kommen, sondern vielmehr durch den zusätzlichen Wahlbezirk für die Kernstadt eine entsprechende Aufwertung bzw. Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt.

 

 

Seitens der Verwaltung wird zu dem vorgenannten Antrag wie folgt Stellung genommen:

 

Durch die Aufstockung des Rates werden pro Ratsmitglied Mehrkosten von ca. 2.000,- € pro Jahr verursacht. Hierzu gehören Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Fahrtkosten, Fraktionsmittel, Porto, Versicherungen etc..

Insgesamt somit ca. 4.000,- € pro Jahr.

 

Im Hinblick auf den sich abzeichnenden weiteren Bevölkerungsrückgang in Brakel lässt sich feststellen, dass zur Kommunalwahl im Jahr 2020 es unumgänglich scheint, die Wahlbezirke –insbesondere in den Stadtbezirken – neu ordnen zu müssen.

 

Um dem „Gerechtigkeitsgedanken“ gerecht zu werden, müsste dann vielmehr die Überlegung angestellt werden, die bereits oben ausgeführte Verschiebung eines Wahlbezirkes von den Ortsteilen an die Kernstadt vorzunehmen.

Gerade in Zeiten, wo Nachbarstädte sich aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und der Finanzlage Gedanken machen, das politische Gremium zu verkleinern, wäre eine Aufstockung aus Sicht der Verwaltung ein falsches Signal und läuft der bisherigen Argumentation einer straffen und kostengünstigen Ratsarbeit entgegen.


Anlagen:

 

- Antrag der SPD, UWG/CWG, Liste Zukunft und Bündnis´90/DIE GRÜNEN

- Satzungsentwurf


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel möge sich mit der vorgenannten Angelegenheit befassen. Sofern dem Antrag der SPD, UWG/CWG, Liste Zukunft und Bündnis´90/DIE GRÜNEN entsprochen werden soll, ist die als Entwurf beigefügte Satzung zu beschließen.

 

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Für die Haushalte ab dem Jahr 2014 sind dann entsprechende zusätzliche Mittel unter Budget „111000.542100 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten“ zu veranschlagen.