a) Planvorstellung,
b) Beschluss zur entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes
Sachverhalt:
Für das Grundstück der ehemaligen Molkerei wurden
seit der Aufgabe der Molkerei im Jahr 2006 die unterschiedlichsten Planungen
für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück erstellt.
Die Stadt Brakel hat hierfür in 2008 die städtebaulichen
Rahmenbedingungen in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 festgelegt.
Dieser Bebauungsplan trifft Festsetzungen für eine städtebaulich sinnvolle
Nutzung des Grundstückes. So soll vor allem das Erscheinungsbild an der Straße
„Am Bahndamm“ mit einer Baulinie und einer festgesetzten Gebäudehöhe gewahrt
bleiben.
Gleichzeitig wurde durch das Einzelhandelskonzept,
welches in 2008 erarbeitet wurde, festgestellt, dass im Bereich des Sortiments
„Lebensmittel“ in Brakel eine Überversorgung von über 140 % besteht, das Grundstück
der Molkerei aber zum zentralen Versorgungsbereich gehört und ein
Lebensmittelmarkt, wenn er auf diesem Grundstück entstehen soll, hier hingenommen
werden muss.
Trotz dieser Feststellungen wurde weiterhin vom
Investor an den Planungen für einen Lebensmittelmarkt festgehalten und ein
Vertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen.
Seitens der Verwaltung wurde in der nachfolgenden
Zeit versucht eine städtebaulich vertretbare Lösung für einen solchen Markt mit
dem Architekten zu erarbeiten. In der Sitzung des Bauausschusses am 08.09.2010
wurde diese Planung vorgestellt und einer entsprechenden Abweichung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
Da in der Folgezeit keine Bestrebungen zur Umsetzung
der Planung seitens der Investoren erfolgten, die Gebäude auf dem Grundstück
immer weiter verfielen, hat die Verwaltung noch einmal die Initiative
ergriffen, eine für die Stadt Brakel attraktivere Nutzung als Wohnbaufläche zu
verwirklichen.
In Gesprächen mit dem bisherigen Eigentümer und der
Fa. Allerkamp-Lücking und mit Zusagen aus der Städtebauförderung wurde dann
eine Lösung für eine Wohnnutzung erreicht und in 2012 ein neuer Kaufvertrag
geschlossen. Das Grundstück wurde zwischenzeitig mit Städtebaufördermitteln
frei geräumt. Für die Nachfolgenutzung wird nun ein Rahmenplan unter
Einbeziehung der Nachbargrundstücke erstellt, der in der Sitzung vorgestellt
wird.
Um das Vorhaben zu verwirklichen, ist der
Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Die bisherigen Eckpunkte, Baulinie
entlang der Straße „Am Bahndamm“ und Festsetzung der Gebäudehöhe sollen
beibehalten werden. Gleichzeitig wird eine Verbreiterung der Zufahrt zum
Parkplatz „Hallenbad“ vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu
und beschließt, den Bebauungsplan Nr. 20 für dieses Vorhaben in einer 2.
Änderung zu ändern. Die bisherigen Eckpunkte für dieses Grundstück, Baulinie
entlang der Straße „Am Bahndamm“ und Festsetzung der Gebäudehöhe sollen beibehalten
werden.