Betreff
Beschränkung der zukässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Straße Brunnenallee im Abschnitt ab Einmündung "Brunnenallee/L 863 (Kreisferienstraße)" bis Einmündung "Danziger Straße/Brunnenallee" und in Gegenrichtung
Vorlage
516/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bewohner der rechts und links der Brunnenallee gelegenen Wohngebiete fordern in einer Unterschriftenaktion eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Brunnenallee in Brakel. Unterschriftenlisten mit insgesamt 302 Unterschriften wurden vorgelegt; davon waren 4 Unterschriften ohne Adresseangaben und 20 Personen haben sich in der Liste eingetragen, die nicht in dem Gebiet wohnen.

Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h soll sich auf den Abschnitt der Brunnenallee ab Einmündung „Brunnenallee /L 863 (Kreisferienstraße)“ bis Einmündung „Danziger Straße/Brunnenallee“ und in Gegenrichtung beziehen. Die Erschließungsstraßen in den rechts und links der Brunnenallee gelegenen Wohngebieten liegen in einer „Tempo 30-Zone“.

 

In einem Ortstermin am 4. Februar 2013 und einem persönlichen Gespräch am 19. Februar 2013 mit den Antragstellern wurde dargestellt, dass nach dem vom Rat der Stadt Brakel beschlossen Verkehrsentwicklungsplan 1994 im Ergebnis die Brunnenallee als Haupterschließungsstraße für die Wohngebiete links und rechts der Brunnenallee, für den Kaiserbrunnen und das Krankenhaus zu sehen ist. Das mit der Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes beauftragte Planungsbüro Berief & Partner, Bielefeld, hatte nach eingehenden Untersuchungen des gesamten Wohngebietes im Schlussbericht vorgeschlagen, die Brunnenallee weder in die Tempo 30-Zone mit einzubeziehen noch eine zul. Höchst-Geschwindigkeit von 30 km/h auszuweisen.

 

Die Antragsteller begründen ihren Antrag damit, dass sie der Auffassung sind, das Verkehrsaufkommen habe in den letzten Jahren erheblich zugenommen, und es werde zu schnell gefahren. Vor allem habe seit einigen Jahren der starke Ziel- und Quellverkehr beim Schichtwechsel im Krankenhaus sowie zum Arbeitsbeginn und -ende der Krakenhausverwaltung und zum Unterrichtsbeginn /-ende der Krankenpflegeschule dazu beigetragen.

 

Auf Grund der sich geänderten Verhältnisse sei aus ihrer Sicht das Ergebnis des Verkehrsentwicklungsplanes mit den vom Planer getroffenen Aussagen für die Brunnenallee zu überdenken. Sie sehen die Notwendigkeit einer 30 km/h-Begrenzung auf der Brunnenallee ab Einmündung Danziger Straße bis Einmündung Kreisferienstraße.

 

 

 

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Die Anlegung eines Zebrastreifens in der Brunnenallee etwa im Bereich der Haltestelle Breslauer Str. als Querungshilfe für Fußgänger, und zwar für Anwohner der Straßen Rektor-Mikus-Weg, Maria-Schmid-Weg, Bischof-Heinrich-Weg, Ludwig-Hatteisen-Weg wird von den Antragstellern und Anwohnern weder gewünscht noch befürwortet, noch halten sie Einbauten von sog. Schwellen in der Fahrbahn für zweckmäßig.

 

Zur Beleuchtung der Haltestelle Breslauer Straße wurde seitens der Verwaltung ausgeführt, dass es sich um eine Bushaltestelle mit gesetzlicher Mindestausstattung nach dem Personenbeförderungsgesetz und der Straßenverkehrsordnung handelt, so wie andere Haltestellen im Stadtgebiet Brakel auch. Zudem liegt die Linienbushaltestelle „Breslauer Straße“ frei und ist weithin einsehbar; Schülerinnen und Schüler sowie Fahrgäste sind für alle Verkehrsteilnehmer weithin sichtbar. Auf Wunsch von Bewohnern des neuen Wohngebietes „Rektor-Mikus-Weg/ Maria-Schmid-Weg, Bischof-Heinrich-Weg, Ludwig-Hatteisen-Weg“ wurde die Haltestelle „Breslauer Straße“ an die jetzige Stelle verlegt und mit Fördermitteln des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)- ausgebaut.

 


Anlagen:

 

Das Antragsschreiben ist in Kopie beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt auf Grund der im Antragsschreiben genannten und vorgetragenen Argumente eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Abschnitt der Brunnenallee ab Einmündung „Brunnenallee / L 863 (Kreisferienstraße)“ bis Einmündung „Danziger Straße /Brunnenallee“ und in Gegenrichtung.