Sachverhalt:
In der Bauausschusssitzung am 23.01.2013 wurde die Thematik eingehend erläutert und zur weiteren Erörterung an die Fraktionen verwiesen.
Diskutiert wurden bisher drei Varianten:
Variante 1
Neubau der Brücke wie in der Sitzung am 30.11.2011 beschlossen.
Ist nicht genehmigungsfähig
Nach Aussage der unteren Wasserbehörde ist der Neubau einer Brücke nur genehmigungsfähig, wenn die Jahrhunderthochwassermarke eingehalten werden kann. Diese Hochwassermarke ist jedoch nicht für eine befahrbare ein- oder zweispurige Pkw-Brücke möglich, da kein Höhenanschluss an die L 863 erfolgen kann. (Für diese Brücke waren seinerzeit die 255.000 € vorgesehen, die auch im Haushaltsplan für 2013 nochmals eingestellt wurden).
Variante 2
Neubau einer Gehwegbrücke wie in der Sitzung am 03.07.2012 vorgestellt. Das Einhalten der Kriterien für den Hochwasserschutz im Rahmen der Genehmigung wäre möglich.
Die Brücke wird aufgrund der geringeren Breite günstiger als Variante 1 (geschätzt 180.0000 €)
Variante 3
Variante 3 wäre ein Abriss der vorhandenen Stahlbetonbrücke
und kein Neubau. Somit würde die Königstraße in Richtung L 863 abgebunden und
eine Sackgasse entstehen. Dennoch müssten für den Hochwasserschutz sowie die
Sicherung der Böschung und des Widerlagers zur „Alten Schmiede“ Arbeiten
ausgeführt werden (Abriss der Brücke, Spundungsarbeiten an der L 863 und der
„Alten Schmiede“, Verbreiterung des Abflussquerschnittes, Geländerarbeiten und
Straßenbauarbeiten im Bereich der „Alten Schmiede“). Es wäre hierdurch keine
Ausfahrt auf die L 863 aus Richtung der Königstraße und keine Querung durch
Fußgänger möglich; Kosten: ca. 145.000 €, jedoch keine Folgekosten.
Folgende weitere Varianten wurden zusammen mit dem beratenden Ingenieurbüro IWUD aus Höxter untersucht und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Höxter besprochen:
a) Null-Lösung - keine
weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Gewässer
Dabei würde das Wasser über den Bredenweg in die Strassen Neustadt und
Ostmauer fließen. Die tieferen Bereiche beider Strassen würden bis zu 1,50 m
hoch überschwemmt.
Für derartige Fließtiefen ist ein Objektschutz (Abdichten von Gebäudeöffnungen
wie Türen, Fenster, Briefschlitze, etc.) nicht herzustellen.
b) Erstellen einer Schutzmauer
über die vorhandene Brücke (keine Vergrößerung des Durchflussprofiles der
Brücke)
ohne die Vergrößerung des Durchflußprofiles der Brücke entsteht ein zusätzlicher Aufstau von bis zu 25 cm.
Dies ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, da durch die höheren Wasserstände ein größeres Gefährdungspotential entsteht und die Fließgeschwindigkeiten im Brückenprofil erhöht werden. Weiterhin bleibt das Problem der Verlegung des Brückendurchflusses mit Treibgut.
Infolge des höheren Wasserstandes ist zudem entlang der Brücke Bredenweg/Kaiwasser eine weitere Aufmauerung erforderlich.
c) gezieltes überströmen der
Brücke mit einem mobilen Hochwasserschutz an der Brücke
ließe man die Brücke überströmen würde sich das Geländer sehr schnell durch das bei Hochwasser in großer Menge mitgeführte Treibgut zusetzen. Dies führt dazu, dass mit den gleichen Wasserständen wie in Variante b) gerechnet werden muss.
Weiterhin ist für den Aufbau des mobilen Schutzsystems (z.B. Dammbalkenverschluss) eine gewisse Vorlaufzeit zu kalkulieren sowie Personal vorzuhalten und zu schulen.
Die Vorwarnzeit für ein Hochwasser an der Brucht ist relativ kurz (für eine gesicherte Aussage fehlen hier noch Messwerte der kürzlich montierten Pegelmessungen in Bellersen und Brakel). Ein mobiler Hochwasserschutz stellt immer einen Schwachpunkt dar, den es zu vermeiden gilt.
Es ist zur Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes bereits ein mobiler Hochwasserschutz im Bereich des Ostheimer Tores in Form von insgesamt 50 lfm Hochwasserschutzschläuchen vorgesehen, welche im Hochwasserfall zu errichten sind (Rüstzeit für die mit Wasser zu füllenden Schläuche ca. 1 Std.).
Für die Varianten a, b und c wurde festgestellt, dass hier keine Genehmigung erforderlich ist.
Aus den obigen Erläuterungen ist zu schlussfolgern, dass auch nach Betrachtung möglicher weiterer Alternativen ein wasserwirtschaftlich akzeptabeler Hochwasserschutz der Bereiche Neustadt und Ostmauer (neben weiteren Maßnahmen, wie z.B. einer HW-Schutzmauer entlang des Bredenweges) nur mit dem Neubau einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer oder mit dem Rückbau der Brücke Kaiwasser/Königstr. möglich ist.
Es ist weiterhin festzustellen, dass aufgrund ihrer Anordnung die Brücke häufig genutzt wird, um die an der Nachbarkreuzung installierte Ampel zu umgehen und dabei die vorgeschriebene Fahrtrichtung missachtet wird. Das dadurch vorhandene Gefährdungspotential sollte nicht verkannt werden.
Aus städtebaulicher/verkehrlicher Sicht sprechen folgende Gründe gegen einen Abriss der Brücke
1.
Die historische
Wegeverbindung durch das ehemalige Stadttor an dieser Stelle bleibt bestehen.
In der AG der historischen Stadtkerne hat sich die Stadt Brakel verpflichtet,
das historische Straßennetz und alte Wegebeziehungen zu schützen und
wiederherzustellen.
2.
Durch die
derzeitige Einbahnstraßenregelung im Bereich des Ostheimer Tores wurde den
Anwohnern der Neustadt und der Ostmauer die direkte verkehrliche Anbindung nach
Süden versperrt, diese erfolgt nun über diese Brücke und dann über die
„Stadthallenkreuzung“. Bei einer Abbindung der Königstraße müsste der Verkehr
noch weiter über die Kreuzung „Mesmaecker Tor“ geleitet werden.
3.
Die
Erreichbarkeit der „Lindenbäckerei“, die durch den Beschluss einer Einfahrtsmöglichkeit
von der L 863 in die Königstraße verbessert wurde, wird erheblich
eingeschränkt.
4.
Die Variante C
könnte hier einen Kompromiss in der Abwägung zwischen Hochwasserschutz und
Städtebau/Verkehrssituation darstellen. Auch bei einer relativ geringen
Vorwarnzeit eines Hochwassers müsste hier die Möglichkeit bestehen durch mobile
Anlagen und andere bauliche Ertüchtigungen einen Hochwasserschutz zu erreichen.
Anders als bei anderen Straßenabschnitten besteht hier die Möglichkeit diesen
Teilabschnitt bei Hochwassergefahr für einen längeren Zeitraum zu sperren und
den mobilen Hochwasserschutz zu installieren. Bei Sanierungskosten von ca.
65.000 € an der Brücke die hier anfallen bestände dann die Möglichkeit
Hochwasserschutzmaßnahmen in Höhe von 80.000 € zu installieren bis zum
Erreichen der Kosten für Variante 3
Beschlussvorschlag:
Es bleibt zu entscheiden welche Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Brücke über das Kaiwasser (Einmündung Königstraße in die L 863 „Kreisferienstraße“) getroffen werden sollen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Unter dem Budget 540000-190 sind Mittel i. H. v. 255.000,- € für Maßnahmen an der Brücke vorgesehen