Betreff
Zeitliche Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen in der Stadt Brakel, Fortführung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2012 - 2017
Vorlage
512/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 53 Abs. 1 Nr. 7 LWG i.V.m. § 53 Abs. 1a LWG sowie § 54 Abs. 3 LWG haben die Gemeinden und Abwasserverbände die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen.

Die Gemeinde legt das Abwasserbeseitigungskonzept der oberen Wasserbehörde vor. Eine weitere Ausfertigung erhält die untere Wasserbehörde. Gem. § 53 Abs. 1a LWG ist das Abwasserbeseitigungskonzept jeweils im Abstand von 6 Jahren fortgeschrieben vorzulegen.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept muss mindestens folgende Angaben enthalten:

1.   Angaben zu Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen

2.   Angaben zu Abwasseranlagen - Abwasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung, Regenüberläufe, Pumpwerke

3.   Angaben zu den Entwässerungsgebieten

4.   Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept)

5.   Art der erfassten Maßnahmen

6.   Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen

7.   Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit

 

Da mit dem Konzept finanzielle Auswirkungen bzw. Verpflichtungen für eine Gemeinde verbunden sind, muss der Rat das Abwasserbeseitigungskonzept beschließen.

 

Mit der vorgesetzten Behörde wurde der Entwurf des Konzeptes im Jahr 2012 abgestimmt, sodass eine Beratung und Beschlussfassung erfolgen kann.


Anlagen:

 

Abwasserbeseitigungskonzept 2012 - 2017


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt dem Rat vorzuschlagen, dem vorgestellten Abwasserbeseitigungskonzept zuzustimmen.