Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

 

Beratung von Anregungen aus der Beteiligung der Behörden

 

Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen NRW)

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis des Landesbetrieb Straßenbau NRW - Straßen NRW - zur Einbeziehung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Verkehrsimmissionen einstimmig zu Kenntnis; mit der Notwendigkeit, solche Vorkehrungen vorsehen zu müssen, ist für das Baugebiet im Bereich vorhandener Straßen nicht zu rechnen, da es nicht mehr betroffen sein wird als bereits bestehende Wohnstrukturen in unmittelbarer Nähe, zum anderen wäre dies Sache des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens.

 

 

Wehrbereichsverwaltung West

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Anregung der Wehrbereichsverwaltung West, wegen der Lage in einer Entfernung von ca. 5 km zum Großraumradar in Auenhausen und einem Abstand von ca. 1,5 km zur Empfangsanlage in Siddessen sei sicherzustellen, dass im Bebauungsplan metrische Höhenangaben zu den Bauwerkshöhen angegeben werden, einstimmig zur Kenntnis; bei der vorgesehenen üblichen Bauhöhe bis zu zwei Vollgeschossen sind metrische Höhenangaben im Bebauungsplan unüblich und nicht erforderlich, da eine sachbezogene Einschätzung ohne Weiteres erfolgen kann.

 

 

Kreis Höxter

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Anregung des Kreises Höxter zur Vorlage eines abwassertechnischen Entwurfes (Kanalnetzanzeige) gemäß LWG und des dazugehörigen Erlaubnisantrages gemäß WHG einstimmig zur Kenntnis; diese werden im weiteren Planverfahren erstellt und vorgelegt.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis des Kreises Höxter zur Lage der im Umweltbericht beschriebenen Gewerbefläche der Firma Saggel (nicht im Nordosten des Plangebietes, sondern außerhalb) einstimmig zur Kenntnis; es wird eine dahingehende Korrektur im weiteren Planverfahren vorgenommen.

 

 

Deutsche Telekom AG/ T-Com

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der Deutschen Telekom AG/ T-Com zu im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen und, im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes, zum rechtzeitigen Anzeigen der zukünftigen Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich einstimmig zur Kenntnis.

 

 

Bezirksregierung Detmold

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Anregung der Bezirksregierung Detmold zur erforderlichen Konfliktbewältigung zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche einstimmig zur Kenntnis; bei der vorliegenden Planung kann eine Konfliktbewältigung zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche nur im nachfolgenden konkreten Bauleitplanverfahren auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen. Hier sind abschließende Regelungen zu treffen, um die Einhaltung der jeweiligen gebietstypischen Schutzansprüche/ Immissionsrichtwerte sicherzustellen.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Anregung der Bezirksregierung Detmold zur Auseinandersetzung mit einschlägigen Bodenschutzbelangen einstimmig zur Kenntnis; eine weitergehende Prüfung der angesprochenen Bodenschutzbelange ist im Planverfahren bereits erfolgt und in hinreichendem Maße in den Umweltbericht eingeflossen. Grundsätzlich wird aus städtebaulichen Gründen an der Festsetzung des Plangebietes festgehalten, zumal alternative Standorte ausscheiden.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Anregung der Bezirksregierung Detmold, sicherzustellen, dass es aufgrund des einzuleitenden Niederschlagswassers zu keinen Abflussverschärfungen im nächsten Gewässer (Nethe) kommen darf, insofern seien geeignete Maßnahmen vor Einleitung des Niederschlagswassers vorzusehen, einstimmig zur Kenntnis; erst im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren kann diesem Punkt über eine entsprechende Kanalnetzplanung Rechnung getragen werden. Es ist aber nach derzeitigem Planungsstand davon auszugehen, dass es nicht zu Problemen bei der Niederschlagswasserbeseitigung kommen wird.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Anregung des Bezirksregierung Detmold zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an den Fließgewässern im Plangebiet und/ oder darüber hinaus im Stadtgebiet einstimmig zur Kenntnis; erst im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren kann diesem Punkt über eine konkrete Flächenbilanzierung Rechnung getragen werden. Es ist aber nach derzeitigem Planungsstand davon auszugehen, dass der beabsichtigte Eingriff im Plangebiet ausgeglichen werden kann.

 

 

e.on

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der e.on zu im Plangebiet verlegten Versorgungsleitungen, die bei Baumaßnahmen berücksichtigt werden müssten, einstimmig zur Kenntnis; die Berücksichtigung vorhandener Versorgungsleitungen bei späteren Baumaßnahmen ist nicht Sache der Flächennutzungsplanung, sondern der baulichen Umsetzung des später aus der Flächennutzungsplanänderung resultierenden Bebauungsplanes, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen.