Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat der Stadt einstimmig vor, die 1. Änderung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Stadt Brakel für den Historischen Stadtkern Brakel einschl. des Klosterbereiches Brede der Stadt Brakel - örtliche Bauvorschrift gem. § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) und Satzung nach § 172 Baugesetzbuch -“ zu beschließen.

 

Der beigefügte Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen. Die entsprechenden redaktionellen Anpassungen sind noch vorzunehmen.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

Ratsherr Muhr stellt den Antrag, folgenden Wortlaut in § 8 (Gestaltung der Dächer) Abs. 9 vorletzter Satz des Satzungsentwurfes einzufügen (hier unterstrichen dargestellt):

 

Blauschillernde Elemente, aluminiumfarbene Tragkonstruktionen und aufgeständerte Solar- und Fotovoltaikanlagen sind unzulässig.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Verw.-Ang. Bohnenberg schlägt der Einfachheit halber vor, diese Formulierung als einzige - hervorzuhebende - Modifikation in den Satzungsentwurf einzuarbeiten und die entsprechende Seite dem Rat als Tischvorlage vorzulegen. Im Beschlussvorschlag könne somit auf die Aufführung des Textzusatzes verzichtet werden.

 

Dieser Vorschlag erfährt Zustimmung.