Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss schlägt dem Rat der Stadt einstimmig
vor, die „1. Änderung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der
Stadt Brakel für den Historischen
Stadtkern Brakel einschl. des Klosterbereiches Brede der Stadt Brakel - örtliche Bauvorschrift gem. § 86
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) und
Satzung nach § 172 Baugesetzbuch -“ zu
beschließen.
Der beigefügte Satzungsentwurf wird als
Satzung beschlossen. Die entsprechenden redaktionellen Anpassungen sind noch
vorzunehmen.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.
Ratsherr Muhr stellt den Antrag, folgenden Wortlaut in § 8
(Gestaltung der Dächer) Abs. 9 vorletzter Satz des Satzungsentwurfes einzufügen
(hier unterstrichen dargestellt):
Blauschillernde Elemente, aluminiumfarbene
Tragkonstruktionen und aufgeständerte Solar- und Fotovoltaikanlagen sind
unzulässig.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Verw.-Ang. Bohnenberg schlägt der Einfachheit halber vor, diese Formulierung als einzige - hervorzuhebende - Modifikation in den Satzungsentwurf einzuarbeiten und die entsprechende Seite dem Rat als Tischvorlage vorzulegen. Im Beschlussvorschlag könne somit auf die Aufführung des Textzusatzes verzichtet werden.
Dieser Vorschlag erfährt Zustimmung.