Sachverhalt:
Im Rahmen des TOPes zur Fotovoltaikanlage im historischen Stadtkern Brakels in der Sitzung am 09.12.2009 ist die Verwaltung beauftragt worden, zeitnah durch Überprüfung und. ggf. Änderung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Ziele zum Erhalt des historischen Stadtkernes und der Entwicklung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes in Einklang bringen und zugleich zukünftigen Bauherren und Investoren beim Bau von Fotovoltaik- und anderen Solarenergieanlagen Rechts- und Planungssicherheit geben. Damit soll es erleichtert werden, zukünftig für den historischen Stadtkern städtebaulichem Schaden aufgrund negativer Vorbildwirkung entgegenzuwirken.
Die Sachlage ist seitens
der Verwaltung diskutiert und abgewogen worden mit dem Ergebnis, die Gestaltungs-
und Erhaltungssatzung im entscheidenden Punkt zu ändern, wenngleich damit Fälle
wie der aus Dezember 2009 nicht ausgeschlossen werden können; daneben werden
bestimmte Punkte modifiziert, die sich in der zurückliegenden Anwendungspraxis
als so nicht umsetzbar erwiesen haben (siehe Anlage: Satzungsentwurf mit markierten Änderungen).
Zum Erlassen der Änderungssatzung ist diese abschließend durch den Rat zu beschließen und danach zu veröffentlichen, sodass sie Rechtskraft erlangt.
Dies ist gemäß BauO NRW ohne Beteiligungsverfahren möglich.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss schlägt dem Rat der Stadt vor,
die „1. Änderung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der
Stadt Brakel für den Historischen
Stadtkern Brakel einschl. des Klosterbereiches Brede der Stadt Brakel - örtliche Bauvorschrift gem. § 86
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) und
Satzung nach § 172 Baugesetzbuch -“ zu
beschließen.
Der beigefügte Satzungsentwurf wird als
Satzung beschlossen. Die entsprechenden redaktionellen Anpassungen sind noch
vorzunehmen.