Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Maßnahmenkatalog für den Starkregenschutz in Erkeln zur Kenntnis und beschließt einstimmig als Beschlussempfehlung für den Rat, die vorgestellten Maßnahmen 1 bis 4, vorbehaltlich der Finanzierung, in den nächsten Jahren entsprechend der Prioritätenliste durchzuführen.

 


 

Im Rahmen einer Starkregenanalyse haben das Ingenieurbüro IWUD und das Ingenieurbüro Turk Maßnahmen definiert, die die Auswirkungen von zukünftigen Starkregenereignissen verringern könnten. Diese Maßnahmen wurden durch die beauftragten Ingenieure bereits in der Sitzung des Bezirksausschusses Erkeln am 10.08.2023 vorgestellt. Durch die Verwaltung wurde dann, in Zusammenarbeit mit den Ingenieurbüros, eine entsprechende Maßnahmen-Priorisierung anhand der zeitlichen Umsetzbarkeit vorgenommen.

 

Der Bauausschussvorsitzende, Dirk Simon, begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Klimamanager der Stadt Brakel, Thomas Greger, der kurz in den Sachverhalt einleitet.

 

Anschließend erhält Kai Bockelkamp vom Ingenieurbüro Turk das Wort und erläutert die Vorplanung zur möglichen Umsetzung der Einzelmaßnahmen.

 

Herr Bockelkamp geht detailliert auf vier Maßnahmen für einen besseren Starkregenabfluss in Erkeln ein: die Verbesserung der Einlaufsituation des Vogelsangbaches im Bereich der Kirche, den Ausbau des Entwässerungsgrabens am „Hellweg“, den Ausbau des Wassergrabens entlang der Kreisstraße 39 sowie die Neuplanung der Entwässerung „Am Friedhof“ und „Zur Steinbreite“. Auf weitere Anregung der Anwohner/innen der Ortschaft in der Sitzung des Bezirksausschusses sei zudem die Möglichkeit des Wildholzrückhaltes näher untersucht worden.

 

Anhand von entsprechenden Übersichtsplänen geht Herr Bockelkamp auf jede Einzelmaßnahme explizit ein.

 

1. Verbesserung der Einlaufsituation des Vogelsangbaches
Der Rechen sollte unbedingt hydraulisch optimiert werden, die Einlaufsituation des Vogelsangbaches könnte durch neue, längere und breiter angeordnete Rechenroste, verbessert werden.

Auch die oberhalb des Einlaufs befindliche Hecke stelle einen Gefahrenpunkt dar, da sich dort „Geschwemmsel“ sammele und zu einem Aufstau führe. Der Wasserdruck auf die Hecke steige dadurch so stark an, dass diese schlagartig wegbrechen und eine Flutwelle erzeugen könne. Große Lücken innerhalb der Hecke oder Einzelbüsche könnten die Gefahrenstelle entschärfen. In diesem Zusammenhang regt er an, auch das Geländer hinter dem Rechen zu entfernen und durch eine mobile Einrichtung, z. B. eine Kette zu ersetzen.

 

Die Investitionskosten dieser Maßnahme betragen gemäß Angebotsanfrage exklusive Nebenkosten 11.005 € brutto. Die Maßnahme sei genehmigungsfrei und könne sofort umgesetzt werden.

 

2. Ausbau des Entwässerungsgrabens am Hellweg

Diese Maßnahme sehe eine Erweiterung der Durchlässe (DN800) sowie die Wiederherstellung der Grabenanschlüsse vor. Herr Bockelkamp veranschaulicht die detaillierten Planungen anhand von Planskizzen. Die Investitionskosten betragen aktuell ca. 69.000 € brutto, inkl. der Genehmigungsplanung (Antrag nach § 22 LWG). Weitere Vorgaben durch den Landesbetrieb Straßen NRW können hier allerdings nicht ausgeschlossen werden.

 

3.a. Wildholzrückhalt

Herr Bockelkamp erläutert, diese Anregung sei im Rahmen der Bezirksausschusssitzung seitens der Anwohner/innen vorgebracht worden und die konzeptionelle Planung daher in der Analyse vom Büro IWUD nicht enthalten. Er veranschaulicht den möglichen Wildholzrückhalt durch die Anordnung von Stahl- oder Betonpfeilern einschließlich der dafür notwendigen Aufweitung des Gewässers anhand von Bildmaterial. Aktuell betragen die Investitionskosten für diese Maßnahme rund 84.500 € brutto, inkl. der aufwendigen Planung für den Arten- und Umweltschutz sowie die Genehmigungsplanung.

 

3.b. Ausbau des Wassergrabens

Anhand verschiedener Planskizzen verdeutlicht Herr Bockelkamp anschließend den möglichen Ausbau des Wassergrabens und geht auf das bestehende FFH-Gebiet im Hinblick auf den Umweltschutz und das Planfeststellungsverfahren ein. Die Investitionskosten betragen hier aktuell ca. 107.000 € brutto, inkl. der aufwendigen Planung für den Arten- und Umweltschutz sowie die Genehmigungsplanung.

 

4. Neuplanung der Entwässerung am Friedhof

Herr Bockelkamp stellt die Neuplanung der Entwässerung am Friedhof in Erkeln vor, diese Maßnahme solle dazu führen, das Wasser kontrolliert über die Kreisstraße ablaufen zu lassen. Dafür müsse die Straße allerdings abgesenkt und der Kreis Höxter beteiligt werden. Er geht in diesem Zusammenhang ebenfalls auf den erforderlichen Objektschutz der dort befindlichen Hofstelle ein. Die Investitionskosten betragen für die Durchführung ca. 240.000 € brutto, inkl. der Maßnahmen, die sich aus der anschließenden Genehmigungsplanung sowie aus der Abstimmung mit dem Kreis Höxter ergeben. Zudem werde bei der aktuellen Planung ein Grunderwerb erforderlich.

 

Als Maßnahme 5 erläutert Herr Bockelkamp abschließend noch das Anlegen von zwei Hochwasserrückhaltebecken. Möglich seien zwei verschiedenartige Becken, mit einer Dammhöhe von rund 5 Metern und einem Fassungsvermögen von 20.5000 cbm sowie einer Dammhöhe von rund 8 Metern und einem Volumen von 42.000 cbm.

 

Eine explizite Kostenschätzung für die Umsetzung dieser Maßnahme sei allerdings noch nicht klar zu definieren, es sei aber davon auszugehen, dass mit Kosten von rund 2,5 Mio. € zzgl. der technischen Einrichtung, dem Grunderwerb, dem Wegebau sowie dem Genehmigungsverfahren zu rechnen sein werde. Eine Förderung (40 bis 80 Prozent) könnte möglicherweise über die „Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie“ erfolgen, da die Maßnahme im Gewässerverlauf des Vogelsangbaches liege.

 

Der Vorsitzende bedankt sich anschließend bei Herrn Bockelkamp für die detaillierten und informativen Ausführungen und übergibt an Herrn Kai Otte-Witte vom Ingenieurbüro IWUD, der den Anwesenden für Fragen zur Analyse und den theoretischen Grundlagen der Maßnahmen zur Verfügung steht.

 

Auf Anfrage des Ratsherrn Heilemann teilt Herr Otte-Witte mit, die vorgestellten Maßnahmen werden bei einem 100jährigen Hochwasserereignis zu einer Verbesserung der Situation führen, darüber hinaus kann es aber weiterhin zu verschiedenen Schäden kommen.

Er führt auf weitere Nachfrage fort, auch die Nethe könne bei einem Hochwasserereignis Wasser aufnehmen.

 

Ratsherr Steinhage, der ebenfalls Vorsitzender des Bezirksausschusses Erkeln ist, kritisiert, Analyse und Umsetzung der Maßnahmen dauern bereits zu lange an. Es sei klar, dass alle Maßnahmen eine finanzielle Belastung bedeuten, aber das Großschadenereignis wirke auch emotional bei den Betroffenen nach. Er richtet daher den dringenden Appell an die Ausschussmitglieder, die Angelegenheit nun endlich anzugehen und Maßnahmen zum Schutz vor derartigen Ereignissen zu beschließen. Ratsherr Steinhage äußert abschließend den Wunsch, die Maßnahme 1 „Rechen“ zur Verbesserung der Einlaufsituation des Vogelsangbaches nochmals detailliert im Bezirksausschuss vorzustellen. Darüber hinaus bittet er darum, den Ausschuss unbedingt auch an den zukünftigen Planungen zu beteiligen.

 

Die kurz vorgestellte Maßnahme 5 „Hochwasserrückhaltebehälter“ führt anschließend zu weiteren Nachfragen und Diskussionen innerhalb des Ausschusses. Gerade vor dem Hintergrund einer möglichen Förderung könnte diese Schutzmaßnahme ebenfalls interessant werden.

 

Herr Otte-Witte stellt klar, die vorgestellten Schutzmaßnahmen 1-4 erwirken eine bessere Wasserableitung in der Ortschaft, während die Hochwasserrückhaltebecken zu einer Reduzierung der Wassermassen führen. Beide Maßnahmen stehen gleichbedeutend nebeneinander.

 

Anschließend wird auf Antrag des Bauausschussvorsitzenden die Sitzung in der Zeit von 18:55 Uhr bis 19:03 Uhr einvernehmlich unterbrochen, um den anwesenden Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit zu bieten, sich kurz in der Sache zu äußern.