Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, zur Nachverdichtung der Wohnfunktion in diesem
städtebaulichen Einzelfall den Bebauungsplan Nr. 11 -
11. Änderung „Heineberg“ in der Kernstadt Brakel aufzustellen.
Hier führt Bernd Bohnenberg in den Sachverhalt ein und teilt mit, es liege eine
bereits (erfolgreich beschiedene) Bauvoranfrage über den Kreis Höxter zum Anbau
einer Garage und eines Holzlagers vor.
Insbesondere aus bauordnungsrechtlichen Gründen, aber auch
hinsichtlich des geltenden Bauplanungsrechts habe sich das Verfahren allerdings
als problembehaftet herausgestellt und konnte nicht genehmigt werden. Der
Bauherr habe sich sodann überlegt, als Lösung dieser Schwierigkeiten könnte
eine Wohnraumerweiterung zum Zwecke, einen altersgerechten und
barrierefreien Wohnbereich für seine Mutter zu schaffen, einhergehen; ansonsten
sollen noch das Erdgeschosses erweitert, die
freiwerdende Wohnung im Dachgeschoss renoviert und dann vermietet sowie eine
Photovoltaikanlage installiert werden.
Die Baumaßnahmen befinden sich teilweise außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche und bringen offensichtlich für den Kreis Höxter als
Genehmigungsbehörde Probleme mit sich, die aber bauplanungsrechtlich durch eine
Anpassung des Bebauungsplans gelöst werden könnten; derzeit allerdings könne
keine Baugenehmigung erteilt werden, sodass allein dadurch ein - genau zu
prüfendes - Planerfordernis
entstehe.
Solche Anpassungen seien im Einzelfall machbar und bereits Anlass
etlicher Planänderungen gewesen (sog. „Briefmarken-Planungen“). Auch in diesem
Fall würde die Verwaltung eine solche mittragen, es würde hierdurch städtebaulich kein negatives Vorbild oder gar Schaden
entstehen und der Bauherr bliebe zudem von einem drohenden Konflikt „Befreiung
oder Planbedürftigkeit“ zwischen Stadt Brakel und Kreis Höxter verschont.
Eine
Übernahme der externen Planungsgebühren (Kreis Höxter als Auftragnehmer)
erfolge nach parallel einzuholender Bestätigung durch den Bauherrn, der
ausschließlich von dieser Planung profitiere. Hierzu gehören auch die Kosten
für eventuelle Gutachten und einen (hier aber grundsätzlich nicht
erforderlichen) Ausgleich im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung.
Es werde sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln (für Maßnahmen der Innenentwicklung, hier: Nachverdichtung zur Wohnfunktion), dessen insoweit flexiblen Planinhalte zur Realisierung des Bauvorhabens als Grundlage für das weitere Verfahren durch den Kreis Höxter in Abstimmung mit der Verwaltung zu entwickeln seien; der Geltungsbereich beziehe sich lediglich auf das Grundstück „Berliner Straße 21“.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel sei aber nicht erforderlich.
Aufstellungsbeschluss