Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, zur Nachverdichtung der Wohnfunktion in diesem städtebaulichen Einzelfall den Bebauungsplan Nr. 11 - 11. Änderung „Heineberg“ in der Kernstadt Brakel aufzustellen.

 


 

Hier führt Bernd Bohnenberg in den Sachverhalt ein und teilt mit, es liege eine bereits (erfolgreich beschiedene) Bauvoranfrage über den Kreis Höxter zum Anbau einer Garage und eines Holzlagers vor.

 

Insbesondere aus bauordnungsrechtlichen Gründen, aber auch hinsichtlich des geltenden Bauplanungsrechts habe sich das Verfahren allerdings als problembehaftet herausgestellt und konnte nicht genehmigt werden. Der Bauherr habe sich sodann überlegt, als Lösung dieser Schwierigkeiten könnte eine Wohnraumerweiterung zum Zwecke, einen altersgerechten und barrierefreien Wohnbereich für seine Mutter zu schaffen, einhergehen; ansonsten sollen noch das Erdgeschosses erweitert, die freiwerdende Wohnung im Dachgeschoss renoviert und dann vermietet sowie eine Photovoltaikanlage installiert werden.

 

Die Baumaßnahmen befinden sich teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und bringen offensichtlich für den Kreis Höxter als Genehmigungsbehörde Probleme mit sich, die aber bauplanungsrechtlich durch eine Anpassung des Bebauungsplans gelöst werden könnten; derzeit allerdings könne keine Baugenehmigung erteilt werden, sodass allein dadurch ein - genau zu prüfendes - Planerfordernis entstehe.

 

Solche Anpassungen seien im Einzelfall machbar und bereits Anlass etlicher Planänderungen gewesen (sog. „Briefmarken-Planungen“). Auch in diesem Fall würde die Verwaltung eine solche mittragen, es würde hierdurch städtebaulich kein negatives Vorbild oder gar Schaden entstehen und der Bauherr bliebe zudem von einem drohenden Konflikt „Befreiung oder Planbedürftigkeit“ zwischen Stadt Brakel und Kreis Höxter verschont.

 

Eine Übernahme der externen Planungsgebühren (Kreis Höxter als Auftragnehmer) erfolge nach parallel einzuholender Bestätigung durch den Bauherrn, der ausschließlich von dieser Planung profitiere. Hierzu gehören auch die Kosten für eventuelle Gutachten und einen (hier aber grundsätzlich nicht erforderlichen) Ausgleich im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung.

Es werde sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln (für Maßnahmen der Innenentwicklung, hier: Nachverdichtung zur Wohnfunktion), dessen insoweit flexiblen Planinhalte zur Realisierung des Bauvorhabens als Grundlage für das weitere Verfahren durch den Kreis Höxter in Abstimmung mit der Verwaltung zu entwickeln seien; der Geltungsbereich beziehe sich lediglich auf das Grundstück „Berliner Straße 21“.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel sei aber nicht erforderlich.

 

Aufstellungsbeschluss