Sitzung: 05.12.2022 Bauausschuss
Beschluss: alles einstimmig bzw. mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 0565/2020-2025
Bernd Bohnenberg führt in den Sachverhalt ein, nach ausgiebiger
Erörterung und Diskussion in der diesjährigen Juni-Sitzung des Bauausschusses
mit abschließender zustimmender Kenntnisnahme des Planstandes nach dem
Verfahrensschritt „Scoping“ und zum weiteren Verfahren sei in den vergangenen
Monaten August und September die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung,
erweitert um die Beteiligung der Bezirksausschüsse, erfolgt.
Der Bauausschuss habe in seiner Sitzung am 20.10.2022 im Rahmen der Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits die meisten Äußerungen behandelt; einige Anträge aus den Stadtbezirken waren allerdings noch verwaltungsintern zu prüfen bzw. in den Bezirksausschüssen vorzuberaten.
Beratung von Äußerungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung
NATURSTROM AG, Osnabrück
Bernd Bohnenberg geht kurz auf die Äußerungen ein, die das Anbieten
eines eigenen Windparkprojektes, die Bündelung
von Standorten, die Aufhebung des Bebauungsplans (Ferienwohngebiet Brakel-Beller) sowie die Vergrößerung
der Flächenkulisse für Brakel-Beller beinhalten.
Die Verwaltung schlage vor,
dieser Äußerung im Wesentlichen - Flächenkulisse bei Beller bzgl. ehemals geplanter Feriengebiete - zu
folgen. Die weiteren Argumente (betriebswirtschaftlicher Art, Anmerkungen aufgrund
anderer Sichtweise) sollten aus den bereits genannten Gründen bei der
„Wiederhereinnahme von Flächen (Privatperson)“ zurückgewiesen werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, der Äußerung der NATURSTROM AG, Osnabrück im
Wesentlichen - Flächenkulisse
bei Beller bzgl. ehemals geplanter Feriengebiete - zu
folgen; die weiteren Argumente werden aus den vorgenannten Gründen
zurückgewiesen.
Wiederhereinnahme
von Flächen (Privatperson)
Bernd Bohnenberg teilt mit, es handele sich hier um die Wiederaufnahme
bestimmter Flächen („Splissparzellen“) in die Windkraftkonzentrationszone Gehrden/Dringenberg
zwecks eines Windparks.
Die
Verwaltung schlage vor, diese Äußerung zurückzuweisen, denn beim Ergebnis der Potenzialflächenanalyse
handele es sich um eine städtebaulich stringente „Abschichtung“ der
anfänglichen Außenbereichskulisse der Gesamtstadt Brakel, die zum einen
ausschließlich auf Abstandsbelange und vorgegebene Plankriterien (sog. harte
und weiche Tabukriterien) aufbaue und zum anderen einige Wertungen von Politik
und Verwaltung beinhalte (sog. Einzelflächenbetrachtungen), die in der Form
abgestimmt worden seien. Es gehe insgesamt und beim momentanen Planstand nicht
darum, Einzelflächen zu hinterfragen, da so die Rechtssicherheit der gesamten
Planung gefährdet werden könne.
Insgesamt
sei die Planung sachgerecht sowie die Außenbereichskulisse unter
städtebaulichen Kriterien und im Einzelnen (bei der Einzelflächenbetrachtung)
mit Augenmaß abgeschichtet worden. Zudem
werde auf die Argumentation zum „Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden“ verwiesen, der diese Fläche beinhalte.
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig, die Äußerung der Privatperson zur
Wiederhereinnahme von Flächen aus den vorgenannten Gründen zurückzuweisen.
Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden
Bernd Bohnenberg erläutert
hier die Argumentation der CDU-Ortsunion Gehrden, die auf die Bedeutung des
Ortsteils für den Tourismus (Gehrden als Bundesgolddorf und staatlich
anerkannter Erholungsort mit gleichem Status wie Bellersen und Bökendorf)
hinweise und daher eine Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) als
erforderlich sehe. Die Windkraftzone Gehrden/Fölsen solle dafür bis an die
Gemarkungsgrenze Gehrden ausgeweitet werden, denn ein „Rundumblick“ auf WEA sei
als negativ für die ländliche Idylle zu werten.
Die
Verwaltung schlage nun vor, diese Äußerung aus der bereits bekannten
Argumentation zum Thema
[Nr. 0502/2020-2025 zum Bauausschuss am 20.10.2022, siehe unter „Wiederhereinnahme
von Flächen (Privatperson)]
zurückzuweisen.
Es bleibe bei der bisherigen Gewichtung zu den Ortsteilen hinsichtlich
Tourismus; zudem habe die Stadt Brakel keinen Einfluss auf benachbarte
WEA-Planungen und sei darauf angewiesen, ein schlüssiges und durchgängiges
Konzept zur Bewerkstelligung der Abschichtung aller Außenbereichsflächen
zugrunde gelegt zu haben.
Die Ausschussvorsitzende erteilt hier das Wort an den Vorsitzenden des
Bezirksausschusses Gehrden, Ratsherrn Gerdes,
der das Votum des Ausschusses, der zwischenzeitlich ebenfalls getagt habe,
erörtert.
Der Bezirksausschuss habe sich den Ausführungen der Ortsunion
angeschlossen und ebenfalls gegen den Verwaltungsvorschlag gestimmt, denn es
bestehe die Hoffnung, dass die Sachargumente greifen und im Plan entsprechende
Berücksichtigung finden, da Gehrden im Jahr 1998 den Titel „Bundesgolddorf“
erreichen konnte und mit rund 11.000 Übernachtungen im vergangenen Jahr als
touristisch gut frequentiert zu werten sei. Es solle unbedingt das Ziel
verfolgt werden, sich mit dem Windpark Niesen/Fölsen zu arrangieren und die
Flächen Nr. 4 (in Richtung Schmechten) aus dem Plan herauszunehmen. Ratsherr Gerdes hofft, der Bauausschuss werde
sich aufgrund des eindeutigen Votums des Bezirksausschusses Gehrden (8
Nein-Stimmen und 1 Enthaltung) nicht über diesen Beschluss hinwegsetzen.
Ratsherr Heilemann fragt
an, ob überhaupt Möglichkeiten bestehen, Veränderungen vorzunehmen, ohne das
weitere Verfahren zu gefährden, da ansonsten die Diskussionen ohnehin
alternativlos seien.
Bernd Bohnenberg teilt mit,
es bestehe zwar die Möglichkeit einzelne Flächen wieder herauszunehmen, dieses
könne allerdings eine Gefahr für das Gesamtergebnis bedeuten und bedürfe einer
geeigneten Argumentation, die im vorliegenden Fall leider nicht gegeben sei.
Ratsherr Simon gibt zu
bedenken, Regionalrat und auch Landrat empfehlen, die Planungen möglichst
schnell auf den Weg zu bringen, es sollte daher zügig und rechtssicher
verfahren werden, um die Angelegenheit voran zu bringen, gerade vor dem
Hintergrund einer möglichen weiteren Erhöhung der Potentialflächen im ländlichen
Raum.
Ratsherr Hanisch fügt
abschließend hinzu, nach monatelanger Beratung sei nun die Zeit gekommen, den
Plan auf den Weg zu bringen, alles andere könne sonst noch dramatischere Folgen
nach sich ziehen. Das Votum des Bezirksausschusses habe natürlich Gewicht und
sei nachvollziehbar, aber im vorliegenden Fall empfinde er den
Verwaltungsvorschlag als wegweisend.
Beschluss:
Der Bauausschuss lehnt den Antrag der CDU-Ortsunion
Gehrden auf Erforderlichkeit einer Schutzzone vor
Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) aufgrund der Bedeutung
des Ortsteils Gehrden für den Tourismus (Bundesgolddorf und staatlich anerkannter
Erholungsort) aus den vorgenannten Gründen bei
2 Gegenstimmen mehrheitlich ab.
Antrag der CDU-Ortsunion Hembsen
Bernd Bohnenberg erläutert
den Antrag der CDU-Ortsunion Hembsen auf Erweiterung des Schutzbereichs zur
Kernstadt auf die beschriebene Fläche „Lohmannswäldchen“, südlich der Straße
Hembsen-Brakel, sodass dort der spätere Bau zweier Windkraftanlagen (nördlich
und südlich in der betreffenden Potenzialfläche) durch das Herausnehmen aus der
Potenzialflächenkulisse ausgeschlossen werde.
Die Verwaltung habe auch diese Thematik wie geboten ausführlich mit
den Planern (Drees & Huesmann, Bielefeld) sowie dem Rechtsbeistand (Wolter Hoppenberg,
Hamm) erörtert. Eine räumliche Zäsur zwischen Nord- und Süd-Potenzialfläche
könne nicht vorgenommen werden, da diese planerisch bedingt zusammenhängen. Die
Potenzialfläche/n sei/en unbedingtes Ergebnis des Abschichtungsprozesses nach
einheitlicher Anwendung der harten und weichen, gerichtlich/rechtlich
geforderten Tabukriterien, sodass an der Potenzialflächenkulisse keine Änderung
vorgenommen werden dürfe; für eine Herausnahme gebe es keine schlüssige
Argumentation, die einer planungsrechtlichen Prüfung standhalten würde.
Die Verwaltung schlage daher vor,
diese Äußerung mit derselben Argumentation wie in der bestehenden
Beschlussvorlage zum Thema
[Nr. 0502/2020-2025 zum Bauausschuss am 20.10.2022, siehe unter „Wiederhereinnahme
von Flächen (Privatperson)“] zurückzuweisen.
Die Stadt Brakel sei darauf angewiesen, ein schlüssiges und durchgängiges
Konzept zur Bewerkstelligung der Abschichtung aller Außenbereichsflächen
zugrunde gelegt zu haben. Würde man nun weitere einzelne Flächen unbegründet
aus der Kulisse ausscheiden, wäre der Schritt einer einheitlich abgeschichteten
Potenzialflächenanalyse überflüssig gewesen. Insofern sei auch dem
Bezirksausschuss Hembsen vorgeschlagen worden, den Antrag der CDU-Ortsunion
Hembsen abzulehnen.
Ratsherr Heilemann
kritisiert, der Bezirksausschuss Hembsen habe bereits am 24.11.2022 getagt und
die Niederschrift stehe mittlerweile im Ratsinformationssystem zur Verfügung,
daher hätte diese Beschlussfassung auch der Sitzung des Bauausschusses angefügt
werden können.
Beschluss:
Der Bauausschuss lehnt den Antrag der CDU-Ortsunion Hembsen auf Erforderlichkeit
einer Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) in Form einer
Erweiterung des Schutzbereichs zur Kernstadt aus den vorgenannten Gründen bei 2 Stimmenthaltungen einstimmig ab.
Bürgeranträge zur Aufhebung der
Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller
Bernd Bohnenberg erläutert
die entsprechenden Bürgeranträge, wodurch die Potenzialflächenkulisse
umfassender werde, da Schutzzonen von per Bebauungsplan gesicherten
Wohnansiedlungen entfielen (siehe Vorlage Nr. 0518/2020-2025).
Die Verwaltung habe die Thematik
wie geboten ausführlich mit den Planern (Drees & Huesmann, Bielefeld) sowie
dem Rechtsbeistand (Wolter Hoppenberg, Hamm) erörtert. Die beiden
Bebauungspläne seien tatsächlich funktionslos (geworden), zumal sich auf einer
Fläche bereits ein Biotop befinde, das eine Bebauung ohnehin nicht mehr
zuließe. Sie lösen daher keine Schutzabstände mehr aus, allerdings könne eine
Rückabwicklung nur durch ein komplettes Planverfahren bewerkstelligt werden.
Die Pläne seien dabei entschädigungslos aufhebbar. Insofern sei dem Bezirksausschuss Beller vorgeschlagen worden, den
Bürgeranträgen zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk
Brakel-Beller im Rahmen der Windkraftplanung der Stadt Brakel zuzustimmen, was
die Herausnahme der entsprechenden Schutzzonen aus der Planung bedeute, d.h.
die Potenzialflächenkulisse vergrößere sich im Rahmen der normalen Abschichtung
entsprechend.
Ratsherr Steinhage fügt als Vorsitzender des Bezirksausschusses Beller hinzu, der Ausschuss habe diesem Vorschlag einstimmig zugestimmt, darüber hinaus freue er sich, über diese Anregung der Bürgerinnen und Bürger, die nun Berücksichtigung finden könne.
Im Hinblick auf die angrenzende
Planung in der Ortschaft Bruchhausen erläutert Bürgermeister Temme, derzeit seien die Planungen der
Nachbarstädte noch unklar, zu gegebener Zeit werden die Kommunen Gespräche
miteinander führen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es wichtig, keine Präzedenzfälle
zu schaffen, nachdem nun monatelang einer klaren Linie gefolgt wurde.
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt den
Bürgeranträgen zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk
Brakel-Beller im Rahmen der Windkraftplanung der Stadt Brakel aus den
vorgenannten Gründen bei 1 Gegenstimme
mehrheitlich zu.
Modellflugplatz Hembsen (noch
offene Planungssituation)
Bernd Bohnenberg teilt mit, hier seien die Gespräche zur Einigung auf ein
privatrechtliches Konzept zum Betrieb des Flugplatzes sowie gleichzeitig einer
dadurch möglichen Ausweisung als Windkraft-Potenzialfläche (später: Errichtung
einer Windenergieanlage) vorangeschritten. Seitens der möglichen
Windanlagenbetreiber heiße es hierzu aktuell, nach einer Abstimmung
zwischen der MFG Hembsen und der Bürgerwind Hembsen GmbH & Co. KG seien
konstruktive Lösungen besprochen worden. Diese seien von der Bürgerwind Hembsen
GmbH & Co. KG auch mit dem Eigentümer des Flurstückes, auf dem der
Flugplatz liege, besprochen worden. Dieser trage die
Windkraftbetreiber-Vorstellungen komplett mit. Die Geschäftsführung der Windkraftbetreiber
werde dem Modellflugverein nun das abschließende Angebot zwecks Unterzeichnung
überlassen, sodass von Windkraftbetreiber-Seite alles soweit geklärt sei und
auf Annahme des Angebotes durch die MFG Hembsen gehofft werde. Eine solche
Einigung vorausgesetzt, könne der
jetzige Flugplatzstandort als Windkraft-Potenzialfläche einfließen.
Zur Nachfrage des Ratsherrn Holtemeyer teilt Johannes Groppe mit, dass die schriftliche Zusage des Modellvereins bereits vorliege und von einer schriftlichen Einigung ausgegangen werden könne.
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig vorbehaltlich einer Einigung
und damit praktikablen Lösung des Zielkonflikts zum Modellflugplatz Hembsen, den bestehenden
Flugplatzstandort als Windkraft-Potenzialfläche einfließen zu lassen.
Bezirksausschuss Schmechten
Bernd Bohnenberg erläutert,
der Bezirksausschuss Schmechten habe beschlossen, die Potenzialflächen
nördlich Schmechtens auszuschließen.
Die Verwaltung schlage vor, diese Äußerung mit derselben
Argumentation wie in der bestehenden Beschlussvorlage zum Thema [Nr. 0502/2020-2025 zum Bauausschuss
am 20.10.2022, siehe unter „Wiederhereinnahme von Flächen
(Privatperson)“] in der Sitzungsvorlage Nr. 0565/2020-2025] zurückzuweisen.
Die bekannten Potenzialflächen seien unbedingtes Ergebnis des
Abschichtungsprozesses nach einheitlicher Anwendung der harten und weichen,
gerichtlich/ rechtlich geforderten Tabukriterien, sodass an der
Potenzialflächenkulisse keine Änderung vorgenommen werden dürfe; für eine
Herausnahme gebe es keine schlüssige Argumentation, die einer
planungsrechtlichen Prüfung standhalten würde.
Die Stadt Brakel sei darauf angewiesen, ein schlüssiges und
durchgängiges Konzept zur Bewerkstelligung der Abschichtung aller
Außenbereichsflächen zugrunde gelegt zu haben. Würde man nun weitere einzelne
Flächen unbegründet aus der Kulisse ausscheiden, wäre der Schritt einer
einheitlich abgeschichteten Potenzialflächenanalyse überflüssig gewesen.
Ratsherr Heilemann merkt
an, es sei interessant zu wissen, wie die Nachbarkommune agiere. Johannes Groppe erklärt, es habe bereits
Gespräche mit der Stadt Bad Driburg gegeben, die mit den Planungen allerdings
noch am Anfang stehe. Derzeit seien keine Potentialflächen nördlich der
Ortschaft Schmechten angedacht, letztendlich bleibe das Vorgehen aufgrund der
unsicheren Rechtslage allerdings weiterhin ungewiss.
Beschluss:
Der Bauausschuss lehnt den
Beschluss des Bezirksausschusses Schmechten, die Potenzialflächen nördlich des Ortsteils
Schmechten auszuschließen, aus den vorgenannten Gründen einstimmig ab.