Bernd Bohnenberg führt in den Sachverhalt ein, nach ausgiebiger Erörterung und Diskussion in der diesjährigen Juni-Sitzung des Bauausschusses mit abschließender zustimmender Kenntnisnahme des Planstandes nach dem Verfahrensschritt „Scoping“ und zum weiteren Verfahren sei in den vergangenen Monaten August und September die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, erweitert um die Beteiligung der Bezirksausschüsse, erfolgt.

 

Der Bauausschuss habe in seiner Sitzung am 20.10.2022 im Rahmen der Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits die meisten Äußerungen behandelt; einige Anträge aus den Stadtbezirken waren allerdings noch verwaltungsintern zu prüfen bzw. in den Bezirksausschüssen vorzuberaten.

 

Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

NATURSTROM AG, Osnabrück

 

Bernd Bohnenberg geht kurz auf die Äußerungen ein, die das Anbieten eines eigenen Windparkprojektes, die Bündelung von Standorten, die Aufhebung des Bebauungsplans (Ferienwohngebiet Brakel-Beller) sowie die Vergrößerung der Flächenkulisse für Brakel-Beller beinhalten.

 

Die Verwaltung schlage vor, dieser Äußerung im Wesentlichen - Flächenkulisse bei Beller bzgl. ehemals geplanter Feriengebiete - zu folgen. Die weiteren Argumente (betriebswirtschaftlicher Art, Anmerkungen aufgrund anderer Sichtweise) sollten aus den bereits genannten Gründen bei der „Wiederhereinnahme von Flächen (Privatperson)“ zurückgewiesen werden.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, der Äußerung der NATURSTROM AG, Osnabrück im Wesentlichen - Flächenkulisse bei Beller bzgl. ehemals geplanter Feriengebiete - zu folgen; die weiteren Argumente werden aus den vorgenannten Gründen zurückgewiesen.

 

 

Wiederhereinnahme von Flächen (Privatperson)

 

Bernd Bohnenberg teilt mit, es handele sich hier um die Wiederaufnahme bestimmter Flächen („Splissparzellen“) in die Windkraftkonzentrationszone Gehrden/Dringenberg zwecks eines Windparks.

 

Die Verwaltung schlage vor, diese Äußerung zurückzuweisen, denn beim Ergebnis der Potenzialflächenanalyse handele es sich um eine städtebaulich stringente „Abschichtung“ der anfänglichen Außenbereichskulisse der Gesamtstadt Brakel, die zum einen ausschließlich auf Abstandsbelange und vorgegebene Plankriterien (sog. harte und weiche Tabukriterien) aufbaue und zum anderen einige Wertungen von Politik und Verwaltung beinhalte (sog. Einzelflächenbetrachtungen), die in der Form abgestimmt worden seien. Es gehe insgesamt und beim momentanen Planstand nicht darum, Einzelflächen zu hinterfragen, da so die Rechtssicherheit der gesamten Planung gefährdet werden könne.

 

Insgesamt sei die Planung sachgerecht sowie die Außenbereichskulisse unter städtebaulichen Kriterien und im Einzelnen (bei der Einzelflächenbetrachtung) mit Augenmaß abgeschichtet worden. Zudem werde auf die Argumentation zum „Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden“ verwiesen, der diese Fläche beinhalte.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig, die Äußerung der Privatperson zur Wiederhereinnahme von Flächen aus den vorgenannten Gründen zurückzuweisen.

 

 

Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden

 

Bernd Bohnenberg erläutert hier die Argumentation der CDU-Ortsunion Gehrden, die auf die Bedeutung des Ortsteils für den Tourismus (Gehrden als Bundesgolddorf und staatlich anerkannter Erholungsort mit gleichem Status wie Bellersen und Bökendorf) hinweise und daher eine Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) als erforderlich sehe. Die Windkraftzone Gehrden/Fölsen solle dafür bis an die Gemarkungsgrenze Gehrden ausgeweitet werden, denn ein „Rundumblick“ auf WEA sei als negativ für die ländliche Idylle zu werten.

 

Die Verwaltung schlage nun vor, diese Äußerung aus der bereits bekannten Argumentation zum Thema [Nr. 0502/2020-2025 zum Bauausschuss am 20.10.2022, siehe unter „Wiederhereinnahme von Flächen (Privatperson)] zurückzuweisen.

Es bleibe bei der bisherigen Gewichtung zu den Ortsteilen hinsichtlich Tourismus; zudem habe die Stadt Brakel keinen Einfluss auf benachbarte WEA-Planungen und sei darauf angewiesen, ein schlüssiges und durchgängiges Konzept zur Bewerkstelligung der Abschichtung aller Außenbereichsflächen zugrunde gelegt zu haben.

 

Die Ausschussvorsitzende erteilt hier das Wort an den Vorsitzenden des Bezirksausschusses Gehrden, Ratsherrn Gerdes, der das Votum des Ausschusses, der zwischenzeitlich ebenfalls getagt habe, erörtert.

 

Der Bezirksausschuss habe sich den Ausführungen der Ortsunion angeschlossen und ebenfalls gegen den Verwaltungsvorschlag gestimmt, denn es bestehe die Hoffnung, dass die Sachargumente greifen und im Plan entsprechende Berücksichtigung finden, da Gehrden im Jahr 1998 den Titel „Bundesgolddorf“ erreichen konnte und mit rund 11.000 Übernachtungen im vergangenen Jahr als touristisch gut frequentiert zu werten sei. Es solle unbedingt das Ziel verfolgt werden, sich mit dem Windpark Niesen/Fölsen zu arrangieren und die Flächen Nr. 4 (in Richtung Schmechten) aus dem Plan herauszunehmen. Ratsherr Gerdes hofft, der Bauausschuss werde sich aufgrund des eindeutigen Votums des Bezirksausschusses Gehrden (8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung) nicht über diesen Beschluss hinwegsetzen.

 

Ratsherr Heilemann fragt an, ob überhaupt Möglichkeiten bestehen, Veränderungen vorzunehmen, ohne das weitere Verfahren zu gefährden, da ansonsten die Diskussionen ohnehin alternativlos seien.

 

Bernd Bohnenberg teilt mit, es bestehe zwar die Möglichkeit einzelne Flächen wieder herauszunehmen, dieses könne allerdings eine Gefahr für das Gesamtergebnis bedeuten und bedürfe einer geeigneten Argumentation, die im vorliegenden Fall leider nicht gegeben sei.

 

Ratsherr Simon gibt zu bedenken, Regionalrat und auch Landrat empfehlen, die Planungen möglichst schnell auf den Weg zu bringen, es sollte daher zügig und rechtssicher verfahren werden, um die Angelegenheit voran zu bringen, gerade vor dem Hintergrund einer möglichen weiteren Erhöhung der Potentialflächen im ländlichen Raum.

 

Ratsherr Hanisch fügt abschließend hinzu, nach monatelanger Beratung sei nun die Zeit gekommen, den Plan auf den Weg zu bringen, alles andere könne sonst noch dramatischere Folgen nach sich ziehen. Das Votum des Bezirksausschusses habe natürlich Gewicht und sei nachvollziehbar, aber im vorliegenden Fall empfinde er den Verwaltungsvorschlag als wegweisend.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden auf Erforderlichkeit einer Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) aufgrund der Bedeutung des Ortsteils Gehrden für den Tourismus (Bundesgolddorf und staatlich anerkannter Erholungsort) aus den vorgenannten Gründen bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

 

Antrag der CDU-Ortsunion Hembsen

 

Bernd Bohnenberg erläutert den Antrag der CDU-Ortsunion Hembsen auf Erweiterung des Schutzbereichs zur Kernstadt auf die beschriebene Fläche „Lohmannswäldchen“, südlich der Straße Hembsen-Brakel, sodass dort der spätere Bau zweier Windkraftanlagen (nördlich und südlich in der betreffenden Potenzialfläche) durch das Herausnehmen aus der Potenzialflächenkulisse ausgeschlossen werde.

 

Die Verwaltung habe auch diese Thematik wie geboten ausführlich mit den Planern (Drees & Huesmann, Bielefeld) sowie dem Rechtsbeistand (Wolter Hoppenberg, Hamm) erörtert. Eine räumliche Zäsur zwischen Nord- und Süd-Potenzialfläche könne nicht vorgenommen werden, da diese planerisch bedingt zusammenhängen. Die Potenzialfläche/n sei/en unbedingtes Ergebnis des Abschichtungsprozesses nach einheitlicher Anwendung der harten und weichen, gerichtlich/rechtlich geforderten Tabukriterien, sodass an der Potenzialflächenkulisse keine Änderung vorgenommen werden dürfe; für eine Herausnahme gebe es keine schlüssige Argumentation, die einer planungsrechtlichen Prüfung standhalten würde.

 

Die Verwaltung schlage daher vor, diese Äußerung mit derselben Argumentation wie in der bestehenden Beschlussvorlage zum Thema [Nr. 0502/2020-2025 zum Bauausschuss am 20.10.2022, siehe unter „Wiederhereinnahme von Flächen (Privatperson)“] zurückzuweisen. Die Stadt Brakel sei darauf angewiesen, ein schlüssiges und durchgängiges Konzept zur Bewerkstelligung der Abschichtung aller Außenbereichsflächen zugrunde gelegt zu haben. Würde man nun weitere einzelne Flächen unbegründet aus der Kulisse ausscheiden, wäre der Schritt einer einheitlich abgeschichteten Potenzialflächenanalyse überflüssig gewesen. Insofern sei auch dem Bezirksausschuss Hembsen vorgeschlagen worden, den Antrag der CDU-Ortsunion Hembsen abzulehnen.

 

Ratsherr Heilemann kritisiert, der Bezirksausschuss Hembsen habe bereits am 24.11.2022 getagt und die Niederschrift stehe mittlerweile im Ratsinformationssystem zur Verfügung, daher hätte diese Beschlussfassung auch der Sitzung des Bauausschusses angefügt werden können.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag der CDU-Ortsunion Hembsen auf Erforderlichkeit einer Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) in Form einer Erweiterung des Schutzbereichs zur Kernstadt aus den vorgenannten Gründen bei 2 Stimmenthaltungen einstimmig ab.

 

 

Bürgeranträge zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller

 

Bernd Bohnenberg erläutert die entsprechenden Bürgeranträge, wodurch die Potenzialflächenkulisse umfassender werde, da Schutzzonen von per Bebauungsplan gesicherten Wohnansiedlungen entfielen (siehe Vorlage Nr. 0518/2020-2025).

 

Die Verwaltung habe die Thematik wie geboten ausführlich mit den Planern (Drees & Huesmann, Bielefeld) sowie dem Rechtsbeistand (Wolter Hoppenberg, Hamm) erörtert. Die beiden Bebauungspläne seien tatsächlich funktionslos (geworden), zumal sich auf einer Fläche bereits ein Biotop befinde, das eine Bebauung ohnehin nicht mehr zuließe. Sie lösen daher keine Schutzabstände mehr aus, allerdings könne eine Rückabwicklung nur durch ein komplettes Planverfahren bewerkstelligt werden. Die Pläne seien dabei entschädigungslos aufhebbar. Insofern sei dem Bezirksausschuss Beller vorgeschlagen worden, den Bürgeranträgen zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller im Rahmen der Windkraftplanung der Stadt Brakel zuzustimmen, was die Herausnahme der entsprechenden Schutzzonen aus der Planung bedeute, d.h. die Potenzialflächenkulisse vergrößere sich im Rahmen der normalen Abschichtung entsprechend.

 

Ratsherr Steinhage fügt als Vorsitzender des Bezirksausschusses Beller hinzu, der Ausschuss habe diesem Vorschlag einstimmig zugestimmt, darüber hinaus freue er sich, über diese Anregung der Bürgerinnen und Bürger, die nun Berücksichtigung finden könne.

 

Im Hinblick auf die angrenzende Planung in der Ortschaft Bruchhausen erläutert Bürgermeister Temme, derzeit seien die Planungen der Nachbarstädte noch unklar, zu gegebener Zeit werden die Kommunen Gespräche miteinander führen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es wichtig, keine Präzedenzfälle zu schaffen, nachdem nun monatelang einer klaren Linie gefolgt wurde.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt den Bürgeranträgen zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller im Rahmen der Windkraftplanung der Stadt Brakel aus den vorgenannten Gründen bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zu.

 

 

Modellflugplatz Hembsen (noch offene Planungssituation)

 

Bernd Bohnenberg teilt mit, hier seien die Gespräche zur Einigung auf ein privatrechtliches Konzept zum Betrieb des Flugplatzes sowie gleichzeitig einer dadurch möglichen Ausweisung als Windkraft-Potenzialfläche (später: Errichtung einer Windenergieanlage) vorangeschritten. Seitens der möglichen Windanlagenbetreiber heiße es hierzu aktuell, nach einer Abstimmung zwischen der MFG Hembsen und der Bürgerwind Hembsen GmbH & Co. KG seien konstruktive Lösungen besprochen worden. Diese seien von der Bürgerwind Hembsen GmbH & Co. KG auch mit dem Eigentümer des Flurstückes, auf dem der Flugplatz liege, besprochen worden. Dieser trage die Windkraftbetreiber-Vorstellungen komplett mit. Die Geschäftsführung der Windkraftbetreiber werde dem Modellflugverein nun das abschließende Angebot zwecks Unterzeichnung überlassen, sodass von Windkraftbetreiber-Seite alles soweit geklärt sei und auf Annahme des Angebotes durch die MFG Hembsen gehofft werde. Eine solche Einigung vorausgesetzt, könne der jetzige Flugplatzstandort als Windkraft-Potenzialfläche einfließen.

 

Zur Nachfrage des Ratsherrn Holtemeyer teilt Johannes Groppe mit, dass die schriftliche Zusage des Modellvereins bereits vorliege und von einer schriftlichen Einigung ausgegangen werden könne.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig vorbehaltlich einer Einigung und damit praktikablen Lösung des Zielkonflikts zum Modellflugplatz Hembsen, den bestehenden Flugplatzstandort als Windkraft-Potenzialfläche einfließen zu lassen.

 

Bezirksausschuss Schmechten

 

Bernd Bohnenberg erläutert, der Bezirksausschuss Schmechten habe beschlossen, die Potenzialflächen nördlich Schmechtens auszuschließen.

 

Die Verwaltung schlage vor, diese Äußerung mit derselben Argumentation wie in der bestehenden Beschlussvorlage zum Thema [Nr. 0502/2020-2025 zum Bauausschuss am 20.10.2022, siehe unter „Wiederhereinnahme von Flächen (Privatperson)“] in der Sitzungsvorlage Nr. 0565/2020-2025] zurückzuweisen.

 

Die bekannten Potenzialflächen seien unbedingtes Ergebnis des Abschichtungsprozesses nach einheitlicher Anwendung der harten und weichen, gerichtlich/ rechtlich geforderten Tabukriterien, sodass an der Potenzialflächenkulisse keine Änderung vorgenommen werden dürfe; für eine Herausnahme gebe es keine schlüssige Argumentation, die einer planungsrechtlichen Prüfung standhalten würde.

 

Die Stadt Brakel sei darauf angewiesen, ein schlüssiges und durchgängiges Konzept zur Bewerkstelligung der Abschichtung aller Außenbereichsflächen zugrunde gelegt zu haben. Würde man nun weitere einzelne Flächen unbegründet aus der Kulisse ausscheiden, wäre der Schritt einer einheitlich abgeschichteten Potenzialflächenanalyse überflüssig gewesen.

 

Ratsherr Heilemann merkt an, es sei interessant zu wissen, wie die Nachbarkommune agiere. Johannes Groppe erklärt, es habe bereits Gespräche mit der Stadt Bad Driburg gegeben, die mit den Planungen allerdings noch am Anfang stehe. Derzeit seien keine Potentialflächen nördlich der Ortschaft Schmechten angedacht, letztendlich bleibe das Vorgehen aufgrund der unsicheren Rechtslage allerdings weiterhin ungewiss.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt den Beschluss des Bezirksausschusses Schmechten, die Potenzialflächen nördlich des Ortsteils Schmechten auszuschließen, aus den vorgenannten Gründen einstimmig ab.