Betreff
54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA); abschließende Beratung von Äußerungen/ Anträgen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
0565/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach ausgiebiger Erörterung und Diskussion zur Sache in der diesjährigen Juni-Sitzung des Bauausschusses mit abschließender zustimmender Kenntnisnahme des Planstandes nach dem Verfahrensschritt „Scoping“ und zum weiteren Verfahren ist in den vergangenen Monaten August und September die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, erweitert um die Beteiligung der Bezirksausschüsse, erfolgt. Der Bauausschuss hat dazu in seiner Sitzung am 20.10.2022 im Rahmen der Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits die meisten Äußerungen behandelt; es blieb jedoch ein Rest, auch durch Anträge aus den Stadtbezirken, der noch einmal verwaltungsintern geprüft bzw. in den Bezirksausschüssen beraten werden sollte, bevor der Bauausschuss abschließend darüber berät.

 

 

Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

NATURSTROM AG, Osnabrück

Stichpunkt(e) Anbieten des eigenen Windparkprojektes, Bündelung von Standorten, Aufhebung des Bebauungsplans (Ferienwohngebiet Brakel-Beller), Vergrößerung der Flächenkulisse für Brakel-Beller/ siehe Anlage

 

Die Verwaltung schlägt vor, dieser Äußerung im Wesentlichen - Flächenkulisse bei Beller bzgl. ehemals geplanter Feriengebiete - zu folgen (siehe hierzu die untengenannte Argumentation zu „Bürgeranträge zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller“).

Die weiteren Argumente (betriebswirtschaftlicher Art, Anmerkungen aufgrund anderer Sichtweise) sollten aus den untengenannten Gründen [siehe „Wiederhereinnahme von Flächen (Privatperson)“] zurückgewiesen werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, der Äußerung der NATURSTROM AG, Osnabrück im Wesentlichen - Flächenkulisse bei Beller bzgl. ehemals geplanter Feriengebiete - zu folgen; die weiteren Argumente werden aus den vorgenannten Gründen zurückgewiesen.

 

 

Wiederhereinnahme von Flächen (Privatperson)

Stichpunkt(e) Wiederaufnahme bestimmter Flächen („Splissparzellen“) in die Windkraftkonzentrationszone Gehrden/ Dringenberg zwecks Windparks/ siehe Anlage

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Äußerung zurückzuweisen.

Beim Ergebnis der Potenzialflächenanalyse handelt es sich um eine städtebaulich stringente „Abschichtung“ der anfänglichen Außenbereichskulisse der Gesamtstadt Brakel, die zum einen ausschließlich auf Abstandsbelange und vorgegebene Plankriterien (sog. harte und weiche Tabukriterien) aufbaut, zum anderen einige Wertungen von Politik und Verwaltung beinhaltet (sog. Einzelflächenbetrachtungen), die in der Form abgestimmt worden sind. So sind letztendlich die Positivflächen sowie die weißen Flächen („Lücken“) der Potenzialflächenanalyse entstanden. Es geht insgesamt und beim momentanen Planstand nicht darum und ist nicht Ziel der Planung, Einzelflächen zu hinterfragen, d.h. heraus- oder hinzuzunehmen; dies würde die Rechtssicherheit der gesamten Planung gefährden.

Unterschiede bestehen insofern, als von der Altstadt/ Innenstadt aus Windenergieanlagen (WEA) von einer großen Mantelbevölkerung nach Süden und Westen hin (zahlenmäßig) wesentlich deutlicher wahrgenommen werden als in den Ortschaften. Der Nord- und Ostbereich ist durch seine Lage von der Altstadt/ Innenstadt aus deutlich weniger bzw. gar nicht wahrzunehmen. Zudem ist die Altstadt/ Innenstadt mit einer Vielzahl an herausragenden Gebäuden und Denkmälern in ihrer Bedeutung für die Gesamtstadt besonders schützenswert. Eine dahingehende Wertung durch dieses weiche Kriterium ist zulässig und mit der Politik qua Bauausschusssitzung im Juni 2022 abgestimmt.

Der vor allem in früheren Zeiten bedeutende Belang des Landschaftsbildes fließt nur noch vereinzelt in herausragenden Fällen als weiches Tabukriterium in die Planung ein und ist angemessen berücksichtigt worden. Es können dabei dieses oder andere Kriterien nicht sukzessive weiter herangezogen werden, bis die Potenzialflächen auf die „10 %“ des Außenbereichs aus der Rechtsprechung, die weder Ziel- noch Orientierungswert sind, erreicht werden; damit würde man hergeleitete Positivflächen ohne hinreichende Gründe einseitig fallen lassen und machte sich als Plangeber angreifbar.

Auch bzgl. der Ortschaften ist bislang eine stringente und vernünftige Vorplanung zum Tragen gekommen. Aufgrund des Siedlungsgewichts (Siedlungsgröße) sind die ausgelösten Schutzabstände aber nicht immer gleich, sondern erreichen teilweise nur das Maß für eine Außenbereichsansiedlung, nicht jedoch die (bislang noch anzusetzenden) 920 m für unbeplante Innenbereiche und mittels Bebauungspläne bebaute Ansiedlungen. Andere Kriterien gibt es nicht und dürfen nicht einfließen.

Die Tourismus-Einzelflächenbetrachtungen, die bestimmte dortige Potenzialflächen ausschließen, umfassen die Ortschaften Bellersen und Bökendorf, zumal hier auch noch in jüngerer Zeit Fördermittel hineingeflossen sind, die durch eine Nah-Planung von Windenergieanlagen in diesen Ortschaften nicht gefährdet werden dürfen. Es dürfen aus anderen als städtebaulichen Kriterien für einzelnen Ortschaften aufgrund subjektiver Empfindungen keine Flächen willkürlich ausgeschieden werden, denn auch damit würde die Planung angreifbar. Hierbei geht es höchstens untergeordnet (s.o.) nach Sichtkriterien oder empfundenen „Störungen“, sondern überwiegend nach den o.g. städtebaulichen Abstandskriterien. Zudem sind die Konzentrationszonen zuletzt so arrondiert worden, dass Einzelanlagen nicht „verstreut“ in der Landschaft liegen sollen; dies schließt aber jede Fläche aus, die groß genug ist, um dort später (mehrere) Anlagen zu errichten.

Insgesamt ist die Planung sachgerecht, die Außenbereichskulisse unter städtebaulichen Kriterien und im Einzelnen (bei der Einzelflächenbetrachtung) mit Augenmaß abgeschichtet worden.

Zudem wird auf die nachfolgende Argumentation zum „Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden“ verwiesen, der diese Fläche beinhaltet.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Äußerung der Privatperson zur Wiederhereinnahme von Flächen aus den vorgenannten Gründen zurückzuweisen.

 

 

Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden

 

(siehe Beschlussvorlage Nr. 0532/2020-2025 zum Bezirksausschuss Gehrden) Stichpunkt(e) Bedeutung des Ortsteils für den Tourismus (Gehrden als Bundesgolddorf und staatlich anerkannter Erholungsort mit gleichem Status wie Bellersen und Bökendorf) und daher Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) erforderlich, Windkraftzone Gehrden/ Fölsen solle dafür bis an die Gemarkungsgrenze Gehrden ausgeweitet werden, „Rundumblick“ auf WEA negativ für die ländliche Idylle

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Äußerung mit derselben Argumentation wie in der bestehenden Beschlussvorlage zum Thema [Nr. 0502/2020-2025 zum Bauausschuss am 20.10.2022, siehe unter „Wiederhereinnahme von Flächen (Privatperson)“] zurückzuweisen. Es bleibt bei der bisherigen Gewichtung zu den Ortsteilen hinsichtlich Tourismus; zudem hat die Stadt Brakel keinen Einfluss auf benachbarte WEA-Planungen und ist darauf angewiesen, ein schlüssiges und durchgängiges Konzept zur Bewerkstelligung der Abschichtung aller Außenbereichsflächen zugrunde gelegt zu haben.

 

Insofern wurde dem Bezirksausschuss Gehrden vorgeschlagen, den Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden abzulehnen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden auf Erforderlichkeit einer Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) aufgrund der Bedeutung des Ortsteils Gehrden für den Tourismus (Bundesgolddorf und staatlich anerkannter Erholungsort) aus den vorgenannten Gründen ab.

 

 

Antrag der CDU-Ortsunion Hembsen

 

(siehe Beschlussvorlage Nr. 0536/2020-2025 zum Bezirksausschuss Hembsen) Erweiterung des Schutzbereichs zur Kernstadt auf die beschriebene Fläche „Lohmannswäldchen“, südlich der Straße Hembsen-Brakel, sodass dort der spätere Bau zweier Windkraftanlagen (nördlich und südlich in der betreffenden Potenzialfläche) durch das Herausnehmen aus der Potenzialflächenkulisse ausgeschlossen werden würde

 

Die Verwaltung hat die Thematik wie geboten ausführlich mit den Planern (Drees & Huesmann, Bielefeld) sowie dem Rechtsbeistand (Wolter  Hoppenberg, Hamm) erörtert. Eine räumliche Zäsur zwischen Nord- und Süd-Potenzialfläche kann nicht vorgenommen werden, da diese planerisch bedingt zusammenhängen. Die Potenzialfläche(n) ist unbedingtes Ergebnis des Abschichtungsprozesses nach einheitlicher Anwendung der harten und weichen, gerichtlich/ rechtlich geforderten Tabukriterien, sodass an der Potenzialflächenkulisse keine Änderung vorgenommen werden darf; für eine Herausnahme gibt es keine schlüssige Argumentation, die einer planungsrechtlichen Prüfung standhalten würde.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Äußerung mit derselben Argumentation wie in der bestehenden Beschlussvorlage zum Thema [Nr. 0502/2020-2025 zum Bauausschuss am 20.10.2022, siehe unter „Wiederhereinnahme von Flächen (Privatperson)] zurückzuweisen. Die Stadt Brakel ist darauf angewiesen, ein schlüssiges und durchgängiges Konzept zur Bewerkstelligung der Abschichtung aller Außenbereichsflächen zugrunde gelegt zu haben. Würde man nun weitere einzelne Flächen unbegründet aus der Kulisse ausscheiden, wäre der Schritt einer einheitlich abgeschichteten Potenzialflächenanalyse überflüssig gewesen.

 

Insofern wurde dem Bezirksausschuss Hembsen vorgeschlagen, den Antrag der CDU-Ortsunion Hembsen abzulehnen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag der CDU-Ortsunion Hembsen auf Erforderlichkeit einer Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) in Form einer Erweiterung des Schutzbereichs zur Kernstadt aus den vorgenannten Gründen ab.

 

 

Bürgeranträge zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller

 

(siehe Beschlussvorlage Nr. 0537/2020-2025 zum Bezirksausschuss Beller) Hierdurch wäre die Potenzialflächenkulisse umfassender, da Schutzzonen von per Bebauungsplan gesicherten Wohnansiedlungen entfielen/ siehe Vorlage Nr. 0518/2020-2025

 

Die Verwaltung hat die Thematik wie geboten ausführlich mit den Planern (Drees & Huesmann, Bielefeld) sowie dem Rechtsbeistand (Wolter  Hoppenberg, Hamm) erörtert. Die beiden Bebauungspläne sind tatsächlich funktionslos (geworden), zumal sich auf einer Fläche bereits ein Biotop befindet, das eine Bebauung ohnehin nicht mehr zuließe. Sie lösen daher keine Schutzabstände mehr aus, allerdings kann eine Rückabwicklung nur durch ein komplettes Plan-verfahren bewerkstelligt werden. Die Pläne sind dabei entschädigungslos aufhebbar. Dieses Verfahren ist jedoch nachgelagert zur eigentlichen Windkraftplanung möglich und durchführbar.

 

Insofern wurde dem Bezirksausschuss Beller vorgeschlagen, den Bürgeranträgen zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller im Rahmen der Windkraftplanung der Stadt Brakel zuzustimmen, was die Herausnahme der entsprechenden Schutzzonen aus der Planung bedeutet, d.h. die Potenzialflächenkulisse vergrößert sich im Rahmen der normalen Abschichtung entsprechend.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt den Bürgeranträgen zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller im Rahmen der Windkraftplanung der Stadt Brakel aus den vorgenannten Gründen zu.

 

 

Modellflugplatz Hembsen (noch offene Planungssituation)

 

Hier sind die Gespräche zur Einigung auf ein privatrechtliches Konzept zum Betrieb des Flugplatzes sowie gleichzeitig einer dadurch möglichen Ausweisung als Windkraft-Potenzialfläche (später: Errichtung einer Windenergieanlage) vorangeschritten. Seitens der möglichen Windanlagenbetreiber heißt es hierzu aktuell, nach einer Abstimmung zwischen der MFG Hembsen und der Bürgerwind Hembsen GmbH & Co. KG seien konstruktive Lösungen besprochen worden. Diese seien von der Bürgerwind Hembsen GmbH & Co. KG auch mit dem Eigentümer des Flurstückes, auf dem der Flugplatz liegt, besprochen worden. Dieser trage die Windkraftbetreiber-Vorstellungen komplett mit. Die Geschäftsführung der Windkraftbetreiber werde dem Modellflugverein nun das abschließende Angebot zwecks Unterzeichnung überlassen, sodass von Windkraftbetreiber-Seite alles soweit geklärt sei und auf Annahme des Angebotes durch die MFG Hembsen gehofft werde. Eine solche Einigung vorausgesetzt, könne der jetzige Flugplatzstandort als Windkraft-Potenzialfläche einfließen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt vorbehaltlich einer Einigung und damit praktikablen Lösung des Zielkonflikts zum Modellflugplatz Hembsen, den bestehenden Flugplatzstandort als Windkraft-Potenzialfläche einfließen zu lassen.

 

Die betreffenden Bezirksausschüsse werden ihr vorberatendes Votum nach Redaktionsschluss, jedoch bis zur Sitzung des Bauausschusses abgegeben haben.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss weist sämtliche oben aufgeführte Äußerungen aus den vorgenannten Gründen zurück.