Sachverhalt:
Nach ausgiebiger Erörterung und
Diskussion zur Sache in der diesjährigen Juni-Sitzung des Bauausschusses mit
abschließender zustimmender Kenntnisnahme des Planstandes nach dem
Verfahrensschritt „Scoping“ und zum weiteren Verfahren ist in den vergangenen
Monaten August und September die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung,
erweitert um die Beteiligung der Bezirksausschüsse, erfolgt. Der Bauausschuss
hat dazu in seiner Sitzung am 20.10.2022 im Rahmen der Beratung von Äußerungen
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits die meisten Äußerungen behandelt; es
blieb jedoch ein Rest, auch durch Anträge aus den Stadtbezirken, der noch
einmal verwaltungsintern geprüft bzw. in den Bezirksausschüssen beraten werden
sollte, bevor der Bauausschuss abschließend darüber berät.
Beratung von Äußerungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung
NATURSTROM AG, Osnabrück
Stichpunkt(e) Anbieten
des eigenen Windparkprojektes, Bündelung
von Standorten, Aufhebung des Bebauungsplans (Ferienwohngebiet Brakel-Beller), Vergrößerung
der Flächenkulisse für Brakel-Beller/ siehe Anlage
Die Verwaltung schlägt vor,
dieser Äußerung im Wesentlichen - Flächenkulisse bei Beller bzgl. ehemals geplanter Feriengebiete - zu
folgen (siehe hierzu die untengenannte Argumentation zu „Bürgeranträge zur
Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller“).
Die weiteren Argumente
(betriebswirtschaftlicher Art, Anmerkungen aufgrund anderer Sichtweise) sollten
aus den untengenannten Gründen [siehe „Wiederhereinnahme von Flächen
(Privatperson)“] zurückgewiesen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, der
Äußerung der NATURSTROM AG, Osnabrück im Wesentlichen - Flächenkulisse bei Beller bzgl. ehemals
geplanter Feriengebiete - zu folgen; die weiteren Argumente werden
aus den vorgenannten Gründen zurückgewiesen.
Wiederhereinnahme
von Flächen (Privatperson)
Stichpunkt(e) Wiederaufnahme
bestimmter Flächen („Splissparzellen“) in die Windkraftkonzentrationszone Gehrden/ Dringenberg
zwecks Windparks/ siehe Anlage
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Äußerung zurückzuweisen.
Beim
Ergebnis der Potenzialflächenanalyse handelt es sich um eine städtebaulich
stringente „Abschichtung“ der anfänglichen Außenbereichskulisse der Gesamtstadt
Brakel, die zum einen ausschließlich auf Abstandsbelange und vorgegebene
Plankriterien (sog. harte und weiche Tabukriterien) aufbaut, zum anderen einige
Wertungen von Politik und Verwaltung beinhaltet (sog.
Einzelflächenbetrachtungen), die in der Form abgestimmt worden sind. So sind
letztendlich die Positivflächen sowie die weißen Flächen („Lücken“) der
Potenzialflächenanalyse entstanden. Es geht insgesamt und beim momentanen
Planstand nicht darum und ist nicht Ziel der Planung, Einzelflächen zu
hinterfragen, d.h. heraus- oder hinzuzunehmen; dies würde die Rechtssicherheit
der gesamten Planung gefährden.
Unterschiede
bestehen insofern, als von der Altstadt/ Innenstadt aus Windenergieanlagen
(WEA) von einer großen Mantelbevölkerung nach Süden und Westen hin
(zahlenmäßig) wesentlich deutlicher wahrgenommen werden als in den
Ortschaften. Der Nord- und Ostbereich ist durch seine Lage von der Altstadt/
Innenstadt aus deutlich weniger bzw. gar nicht wahrzunehmen. Zudem ist die
Altstadt/ Innenstadt mit einer Vielzahl an herausragenden Gebäuden und Denkmälern
in ihrer Bedeutung für die Gesamtstadt besonders schützenswert. Eine
dahingehende Wertung durch dieses weiche Kriterium ist zulässig und mit der
Politik qua Bauausschusssitzung im Juni 2022 abgestimmt.
Der vor allem in früheren Zeiten
bedeutende Belang des Landschaftsbildes fließt nur noch vereinzelt in
herausragenden Fällen als weiches Tabukriterium in die Planung ein und ist
angemessen berücksichtigt worden. Es können dabei dieses oder andere Kriterien
nicht sukzessive weiter herangezogen werden, bis die Potenzialflächen auf die
„10 %“ des Außenbereichs aus der Rechtsprechung, die weder Ziel- noch
Orientierungswert sind, erreicht werden; damit würde man hergeleitete
Positivflächen ohne hinreichende Gründe einseitig fallen lassen und machte sich
als Plangeber angreifbar.
Auch
bzgl. der Ortschaften ist bislang eine stringente und vernünftige
Vorplanung zum Tragen gekommen. Aufgrund des Siedlungsgewichts
(Siedlungsgröße) sind die ausgelösten Schutzabstände aber nicht immer gleich,
sondern erreichen teilweise nur das Maß für eine Außenbereichsansiedlung, nicht
jedoch die (bislang noch anzusetzenden) 920 m für unbeplante Innenbereiche und
mittels Bebauungspläne bebaute Ansiedlungen. Andere Kriterien gibt es nicht und
dürfen nicht einfließen.
Die Tourismus-Einzelflächenbetrachtungen,
die bestimmte dortige Potenzialflächen ausschließen, umfassen die Ortschaften
Bellersen und Bökendorf, zumal hier auch noch in jüngerer Zeit Fördermittel
hineingeflossen sind, die durch eine Nah-Planung von Windenergieanlagen in
diesen Ortschaften nicht gefährdet werden dürfen. Es dürfen aus anderen als
städtebaulichen Kriterien für einzelnen Ortschaften aufgrund subjektiver Empfindungen
keine Flächen willkürlich ausgeschieden werden, denn auch damit würde die
Planung angreifbar. Hierbei geht es höchstens untergeordnet (s.o.) nach
Sichtkriterien oder empfundenen „Störungen“, sondern überwiegend nach den o.g.
städtebaulichen Abstandskriterien. Zudem sind die Konzentrationszonen zuletzt
so arrondiert worden, dass Einzelanlagen nicht „verstreut“ in der Landschaft
liegen sollen; dies schließt aber jede Fläche aus, die groß genug ist, um dort
später (mehrere) Anlagen zu errichten.
Insgesamt
ist die Planung sachgerecht, die Außenbereichskulisse unter
städtebaulichen Kriterien und im Einzelnen (bei der Einzelflächenbetrachtung)
mit Augenmaß abgeschichtet worden.
Zudem
wird auf die nachfolgende Argumentation zum „Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden“ verwiesen, der diese Fläche beinhaltet.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, die
Äußerung der Privatperson zur
Wiederhereinnahme von Flächen aus den vorgenannten Gründen
zurückzuweisen.
Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden
(siehe Beschlussvorlage Nr. 0532/2020-2025 zum Bezirksausschuss
Gehrden) Stichpunkt(e) Bedeutung des Ortsteils für den Tourismus (Gehrden als
Bundesgolddorf und staatlich anerkannter Erholungsort mit gleichem Status wie
Bellersen und Bökendorf) und daher Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw.
Vorrangzonen) erforderlich, Windkraftzone Gehrden/ Fölsen solle dafür bis an
die Gemarkungsgrenze Gehrden ausgeweitet werden, „Rundumblick“ auf WEA negativ
für die ländliche Idylle
Die Verwaltung schlägt vor, diese
Äußerung mit derselben Argumentation wie in der bestehenden Beschlussvorlage
zum Thema [Nr.
0502/2020-2025 zum Bauausschuss am 20.10.2022, siehe unter „Wiederhereinnahme
von Flächen (Privatperson)“]
zurückzuweisen. Es bleibt bei der bisherigen Gewichtung zu den Ortsteilen
hinsichtlich Tourismus; zudem hat die Stadt Brakel keinen Einfluss auf
benachbarte WEA-Planungen und ist darauf angewiesen, ein schlüssiges und
durchgängiges Konzept zur Bewerkstelligung der Abschichtung aller
Außenbereichsflächen zugrunde gelegt zu haben.
Insofern wurde dem Bezirksausschuss Gehrden vorgeschlagen, den Antrag
der CDU-Ortsunion Gehrden abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss lehnt den Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden auf Erforderlichkeit einer
Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) aufgrund der Bedeutung
des Ortsteils Gehrden für den Tourismus (Bundesgolddorf und staatlich anerkannter
Erholungsort) aus den vorgenannten Gründen ab.
Antrag der CDU-Ortsunion Hembsen
(siehe Beschlussvorlage Nr. 0536/2020-2025 zum Bezirksausschuss
Hembsen) Erweiterung des Schutzbereichs zur Kernstadt auf die beschriebene
Fläche „Lohmannswäldchen“, südlich der Straße Hembsen-Brakel, sodass dort der
spätere Bau zweier Windkraftanlagen (nördlich und südlich in der betreffenden
Potenzialfläche) durch das Herausnehmen aus der Potenzialflächenkulisse
ausgeschlossen werden würde
Die Verwaltung hat die Thematik wie geboten ausführlich mit den
Planern (Drees & Huesmann, Bielefeld) sowie dem Rechtsbeistand (Wolter Hoppenberg, Hamm) erörtert. Eine räumliche
Zäsur zwischen Nord- und Süd-Potenzialfläche kann nicht vorgenommen werden, da
diese planerisch bedingt zusammenhängen. Die Potenzialfläche(n) ist unbedingtes
Ergebnis des Abschichtungsprozesses nach einheitlicher Anwendung der harten und
weichen, gerichtlich/ rechtlich geforderten Tabukriterien, sodass an der
Potenzialflächenkulisse keine Änderung vorgenommen werden darf; für eine
Herausnahme gibt es keine schlüssige Argumentation, die einer
planungsrechtlichen Prüfung standhalten würde.
Die Verwaltung schlägt vor, diese
Äußerung mit derselben Argumentation wie in der bestehenden Beschlussvorlage
zum Thema [Nr.
0502/2020-2025 zum Bauausschuss am 20.10.2022, siehe unter „Wiederhereinnahme
von Flächen (Privatperson)] zurückzuweisen.
Die Stadt Brakel ist darauf angewiesen, ein schlüssiges und durchgängiges
Konzept zur Bewerkstelligung der Abschichtung aller Außenbereichsflächen
zugrunde gelegt zu haben. Würde man nun weitere einzelne Flächen unbegründet
aus der Kulisse ausscheiden, wäre der Schritt einer einheitlich abgeschichteten
Potenzialflächenanalyse überflüssig gewesen.
Insofern wurde dem Bezirksausschuss Hembsen vorgeschlagen, den Antrag
der CDU-Ortsunion Hembsen abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss lehnt den Antrag der CDU-Ortsunion Hembsen auf Erforderlichkeit
einer Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) in Form einer
Erweiterung des Schutzbereichs zur Kernstadt aus den vorgenannten Gründen ab.
Bürgeranträge zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03
und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller
(siehe Beschlussvorlage Nr. 0537/2020-2025 zum Bezirksausschuss
Beller) Hierdurch wäre die Potenzialflächenkulisse umfassender, da
Schutzzonen von per Bebauungsplan gesicherten Wohnansiedlungen entfielen/ siehe
Vorlage Nr. 0518/2020-2025
Die Verwaltung hat die Thematik
wie geboten ausführlich mit den Planern (Drees & Huesmann, Bielefeld) sowie
dem Rechtsbeistand (Wolter Hoppenberg,
Hamm) erörtert. Die beiden Bebauungspläne sind tatsächlich funktionslos
(geworden), zumal sich auf einer Fläche bereits ein Biotop befindet, das eine
Bebauung ohnehin nicht mehr zuließe. Sie lösen daher keine Schutzabstände mehr
aus, allerdings kann eine Rückabwicklung nur durch ein komplettes Plan-verfahren
bewerkstelligt werden. Die Pläne sind dabei entschädigungslos aufhebbar. Dieses
Verfahren ist jedoch nachgelagert zur eigentlichen Windkraftplanung möglich und
durchführbar.
Insofern wurde dem Bezirksausschuss Beller vorgeschlagen, den
Bürgeranträgen zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk
Brakel-Beller im Rahmen der Windkraftplanung der Stadt Brakel zuzustimmen, was
die Herausnahme der entsprechenden Schutzzonen aus der Planung bedeutet, d.h.
die Potenzialflächenkulisse vergrößert sich im Rahmen der normalen Abschichtung
entsprechend.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt den Bürgeranträgen zur Aufhebung der
Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller im Rahmen der
Windkraftplanung der Stadt Brakel aus den vorgenannten Gründen zu.
Modellflugplatz Hembsen (noch offene Planungssituation)
Hier sind die Gespräche zur Einigung
auf ein privatrechtliches Konzept zum Betrieb des Flugplatzes sowie
gleichzeitig einer dadurch möglichen Ausweisung als Windkraft-Potenzialfläche
(später: Errichtung einer Windenergieanlage) vorangeschritten. Seitens der
möglichen Windanlagenbetreiber heißt es hierzu aktuell, nach einer
Abstimmung zwischen der MFG Hembsen und der Bürgerwind Hembsen GmbH & Co.
KG seien konstruktive Lösungen besprochen worden. Diese seien von der
Bürgerwind Hembsen GmbH & Co. KG auch mit dem Eigentümer des Flurstückes,
auf dem der Flugplatz liegt, besprochen worden. Dieser trage die
Windkraftbetreiber-Vorstellungen komplett mit. Die Geschäftsführung der Windkraftbetreiber
werde dem Modellflugverein nun das abschließende Angebot zwecks Unterzeichnung
überlassen, sodass von Windkraftbetreiber-Seite alles soweit geklärt sei und
auf Annahme des Angebotes durch die MFG Hembsen gehofft werde. Eine solche
Einigung vorausgesetzt, könne der
jetzige Flugplatzstandort als Windkraft-Potenzialfläche einfließen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt
vorbehaltlich einer Einigung und damit praktikablen Lösung des Zielkonflikts
zum Modellflugplatz Hembsen, den bestehenden
Flugplatzstandort als Windkraft-Potenzialfläche einfließen zu lassen.
Die betreffenden Bezirksausschüsse werden ihr vorberatendes Votum nach Redaktionsschluss, jedoch bis zur Sitzung des Bauausschusses abgegeben haben.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss weist sämtliche
oben aufgeführte Äußerungen aus den
vorgenannten Gründen zurück.