Sitzung: 20.10.2022 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 0502/2020-2025
Bernd Bohnenberg führt ausführlich in die Thematik ein. Er teilt mit,
dass nach ausgiebiger Erörterung und Diskussion der Planstand nach dem
Verfahrensschritt „Scoping“ im Juni abschließend und zustimmend zur Kenntnis
genommen wurde. Im August/September sei dann die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung, erweitert um die Beteiligung der Bezirksausschüsse,
erfolgt. Die Verwaltung schlage nun vor, die vorgestellten
Äußerungen zurückzuweisen.
Johannes Groppe
erläutert noch zum Gesamtverfahren, es seien weitere Anträge eingegangen, die
noch für die Beratung in der Dezembersitzung vorbereitet werden.
Nach Abschluss des Vorverfahrens solle für das Ergebnis
der Potentialflächenanalyse eine Zustimmung der Bezirksregierung eingeholt
werden.
Bürgermeister Temme
fügt hinzu, der Bauausschuss sei gut darin beraten, die vorliegenden Eingaben
mit der gebotenen Sorgfalt, aber auch Schnelligkeit zu behandeln, das Verfahren
dauere ohnehin weiter an. Es solle daher eine Diskussion über Einzelflächen
vermieden werden.
Ratsfrau Wellsow
regt an, heute in jedem Fall einen Beschluss zu fassen und im Hinblick auf eine
Weitergabe an die Bezirksregierung die Prüfung der noch eingegangenen Anträge
abzuwarten.
Die Anregung des Ratsherrn Heilemann, die heute vorliegenden Einwände einzeln beraten und auch beschließen zu wollen, wird einvernehmlich durch den Ausschuss befürwortet.
Beratung von Äußerungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung
1.)
Windkraftstandorte Gut Albrock Brakel
Eignung Areal um Gut
Albrock für die Errichtung von WEA (Bitte um Hereinnahme von Flächen)
Bernd Bohnenberg teilt mit, der Gutshof befinde sich in der sogenannten
Schutzzone. Er erläutert auf Anfrage des Ratsherrn Heilemann, es handele sich hier um eine denkmalgeschützte Anlage,
die derzeit nicht bewohnt werde.
Beschluss:
Der Bauausschuss weist die
aufgeführten Äußerungen „Windkraftstandorte
Gut Albrock“ aus den genannten Gründen einstimmig
zurück.
2.)
Vorstellung der Planung vor den Bezirksausschüssen und in der
Kernstadt
Bernd Bohnenberg
erläutert die Argumentation entsprechend der Bezirksausschussprotokolle und
geht auf die vorgebrachten Anmerkungen zu Schattenwurf, Veränderung des
Landschaftsbildes und Nutzbarkeit der
Potenzialfläche um Frohnhausen/ Auenhausen im Wirkungsbereich der Radarstation,
gemeindeübergreifende Abstandsflächen, Überplanung innenstadtnäherer Flächen (südlich und westlich),
Betrachtung einer einzelnen Potenzialfläche nordwestlich der Ortschaft Gehrden
als touristisch ungünstig sowie die Problematik um den Modellflugplatz
Brakel-Hembsen ein.
Beschluss:
Der Bauausschuss weist die
aufgeführten Äußerungen „Vorstellung der Planung vor
den Bezirksausschüssen und in der Kernstadt“ aus den genannten Gründen einstimmig zurück.
3.) Hauseigentümer Brakel-Auenhausen
Bernd Bohnenberg gibt auch hier einen Überblick über den vorliegenden
Sachverhalt und teilt mit, die entsprechende Fläche des Hauseigentümers liege
nicht im Bereich der Potentialfläche.
Ratsherr Heilemann kann die Intention des Eigentümers gut nachvollziehen.
Johannes Groppe erläutert, die Problematik der Flächenausweisung mit den
harten und weichen Tabukriterien sei bereits in der Junisitzung des
Bauausschusses detailliert vorgestellt worden. Die Methodik der Vorgehensweise
sei darüber hinaus durch die Rechtsprechung klar vorgegeben, so dass das
Schutzrecht des Eigentums gewahrt werden müsse. Es dürfe keinesfalls ein
methodischer Fehler begangen und so die Rechtssicherheit des anschließenden
Verfahrens gefährdet werden.
Bürgermeister Temme merkt abschließend an, der Windkraft solle substantieller
Raum geboten werden. Alle Entscheidungen müssen subjektiv nachvollziehbar sein,
Einzelfallentscheidungen, wie im vorliegenden Fall, könnten das gesamte
Verfahren gefährden.
Beschluss:
Der Bauausschuss weist die des
„Hauseigentümers aus Brakel-Auenhausen“ aus den genannten Gründen einstimmig bei 1 Stimmenthaltung
zurück.
4.)
Allgemein zur Planungsausrichtung (Privatperson)
Bernd Bohnenberg
geht auch auf diesen Sachverhalt ein und erläutert auf Nachfrage des Ratsherrn Heilemann zu den herausgenommenen
Flächen, der Kreis Höxter habe in der Landschaftsanalyse ganz klar Stellung
bezogen, die entsprechenden Tabukriterien seien angewandt worden.
Beschluss:
Der Bauausschuss weist die Äußerungen zur „allgemeinen Planungsausrichtung“ aus
den vorgenannten Gründen einstimmig zurück.
5.)
NATURSTROM AG, Osnabrück
Bernd Bohnenberg geht auf die Details, wie Bündelung von Standorten, Aufhebung des Bebauungsplans (Ferienwohngebiet
Brakel-Beller) sowie die Vergrößerung der Flächenkulisse für
Brakel-Beller ein.
Eine Zurückstellung dieser Angelegenheit bis zur nächsten
Sitzung werde allerdings aufgrund des noch bestehenden Klärungsbedarfs zur
Aufhebung des Bebauungsplanes empfohlen, da hier auch die Flächennutzungsplanung
der Stadt Höxter tangiert werde.
Beschluss:
Der Bauausschuss stellt die
Angelegenheit „Naturstrom AG, Osnabrück“ aus
den vorgenannten Gründen einstimmig zurück.
6.)
Wiederhereinnahme
von Flächen (Privatperson)
Bernd Bohnenberg erläutert den Sachverhalt der Wiederaufnahme bestimmter
Flächen in die Windkraftkonzentrationszone
Gehrden/ Dringenberg zwecks eines Windparks. Dieser Sachverhalt sei analog zu
der Situation des Eigentümers in Auenhausen zu sehen und daher abzulehnen.
Ratsherr Heilemann weist auf die Problematik der angrenzenden Zone der Stadt
Willebadessen hin, es sei unklar wo Potentialflächen verlaufen werden.
Johannes Groppe empfiehlt, die Angelegenheit zunächst zurückzustellen, um
diese mit den beauftragten Planern und dem Rechtsbeistand der Stadt Brakel
erörtern zu können.
Beschluss:
Der Bauausschuss stellt die
Angelegenheit „Wiederhereinnahme von Flächen“ aus
den vorgenannten Gründen einstimmig zurück.