Bernd Bohnenberg führt ausführlich in die Thematik ein. Er teilt mit, dass nach ausgiebiger Erörterung und Diskussion der Planstand nach dem Verfahrensschritt „Scoping“ im Juni abschließend und zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Im August/September sei dann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, erweitert um die Beteiligung der Bezirksausschüsse, erfolgt. Die Verwaltung schlage nun vor, die vorgestellten Äußerungen zurückzuweisen.

 

Johannes Groppe erläutert noch zum Gesamtverfahren, es seien weitere Anträge eingegangen, die noch für die Beratung in der Dezembersitzung vorbereitet werden.

 

Nach Abschluss des Vorverfahrens solle für das Ergebnis der Potentialflächenanalyse eine Zustimmung der Bezirksregierung eingeholt werden.

 

Bürgermeister Temme fügt hinzu, der Bauausschuss sei gut darin beraten, die vorliegenden Eingaben mit der gebotenen Sorgfalt, aber auch Schnelligkeit zu behandeln, das Verfahren dauere ohnehin weiter an. Es solle daher eine Diskussion über Einzelflächen vermieden werden.

 

Ratsfrau Wellsow regt an, heute in jedem Fall einen Beschluss zu fassen und im Hinblick auf eine Weitergabe an die Bezirksregierung die Prüfung der noch eingegangenen Anträge abzuwarten.

 

Die Anregung des Ratsherrn Heilemann, die heute vorliegenden Einwände einzeln beraten und auch beschließen zu wollen, wird einvernehmlich durch den Ausschuss befürwortet.

 

Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

1.)      Windkraftstandorte Gut Albrock Brakel

Eignung Areal um Gut Albrock für die Errichtung von WEA (Bitte um Hereinnahme von Flächen)

 

Bernd Bohnenberg teilt mit, der Gutshof befinde sich in der sogenannten Schutzzone. Er erläutert auf Anfrage des Ratsherrn Heilemann, es handele sich hier um eine denkmalgeschützte Anlage, die derzeit nicht bewohnt werde.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss weist die aufgeführten Äußerungen „Windkraftstandorte Gut Albrock“ aus den genannten Gründen einstimmig zurück.

 

2.)      Vorstellung der Planung vor den Bezirksausschüssen und in der Kernstadt

 

Bernd Bohnenberg erläutert die Argumentation entsprechend der Bezirksausschussprotokolle und geht auf die vorgebrachten Anmerkungen zu Schattenwurf, Veränderung des Landschaftsbildes und Nutzbarkeit der Potenzialfläche um Frohnhausen/ Auenhausen im Wirkungsbereich der Radarstation, gemeindeübergreifende Abstandsflächen, Überplanung innenstadtnäherer Flächen (südlich und westlich), Betrachtung einer einzelnen Potenzialfläche nordwestlich der Ortschaft Gehrden als touristisch ungünstig sowie die Problematik um den Modellflugplatz Brakel-Hembsen ein.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss weist die aufgeführten Äußerungen Vorstellung der Planung vor den Bezirksausschüssen und in der Kernstadt“ aus den genannten Gründen einstimmig zurück.

 

3.)      Hauseigentümer Brakel-Auenhausen

Bernd Bohnenberg gibt auch hier einen Überblick über den vorliegenden Sachverhalt und teilt mit, die entsprechende Fläche des Hauseigentümers liege nicht im Bereich der Potentialfläche.

 

Ratsherr Heilemann kann die Intention des Eigentümers gut nachvollziehen.

 

Johannes Groppe erläutert, die Problematik der Flächenausweisung mit den harten und weichen Tabukriterien sei bereits in der Junisitzung des Bauausschusses detailliert vorgestellt worden. Die Methodik der Vorgehensweise sei darüber hinaus durch die Rechtsprechung klar vorgegeben, so dass das Schutzrecht des Eigentums gewahrt werden müsse. Es dürfe keinesfalls ein methodischer Fehler begangen und so die Rechtssicherheit des anschließenden Verfahrens gefährdet werden.

 

Bürgermeister Temme merkt abschließend an, der Windkraft solle substantieller Raum geboten werden. Alle Entscheidungen müssen subjektiv nachvollziehbar sein, Einzelfallentscheidungen, wie im vorliegenden Fall, könnten das gesamte Verfahren gefährden.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss weist die des „Hauseigentümers aus Brakel-Auenhausen“ aus den genannten Gründen einstimmig bei 1 Stimmenthaltung zurück.

 

4.)      Allgemein zur Planungsausrichtung (Privatperson)

Bernd Bohnenberg geht auch auf diesen Sachverhalt ein und erläutert auf Nachfrage des Ratsherrn Heilemann zu den herausgenommenen Flächen, der Kreis Höxter habe in der Landschaftsanalyse ganz klar Stellung bezogen, die entsprechenden Tabukriterien seien angewandt worden.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss weist die Äußerungen zur „allgemeinen Planungsausrichtung“ aus den vorgenannten Gründen einstimmig zurück.

 

5.)         NATURSTROM AG, Osnabrück

Bernd Bohnenberg geht auf die Details, wie Bündelung von Standorten, Aufhebung des Bebauungsplans (Ferienwohngebiet Brakel-Beller) sowie die Vergrößerung der Flächenkulisse für Brakel-Beller ein.

 

Eine Zurückstellung dieser Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung werde allerdings aufgrund des noch bestehenden Klärungsbedarfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes empfohlen, da hier auch die Flächennutzungsplanung der Stadt Höxter tangiert werde.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stellt die Angelegenheit „Naturstrom AG, Osnabrück“ aus den vorgenannten Gründen einstimmig zurück.

 

6.)                            Wiederhereinnahme von Flächen (Privatperson)

Bernd Bohnenberg erläutert den Sachverhalt der Wiederaufnahme bestimmter Flächen in die Windkraftkonzentrationszone Gehrden/ Dringenberg zwecks eines Windparks. Dieser Sachverhalt sei analog zu der Situation des Eigentümers in Auenhausen zu sehen und daher abzulehnen.

 

Ratsherr Heilemann weist auf die Problematik der angrenzenden Zone der Stadt Willebadessen hin, es sei unklar wo Potentialflächen verlaufen werden.

 

Johannes Groppe empfiehlt, die Angelegenheit zunächst zurückzustellen, um diese mit den beauftragten Planern und dem Rechtsbeistand der Stadt Brakel erörtern zu können.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stellt die Angelegenheit „Wiederhereinnahme von Flächen“ aus den vorgenannten Gründen einstimmig zurück.