Sachverhalt:
Nach ausgiebiger Erörterung und
Diskussion zur Sache in der diesjährigen Juni-Sitzung des Bauausschusses mit
abschließender zustimmender Kenntnisnahme des Planstandes nach dem
Verfahrensschritt „Scoping“ und zum weiteren Verfahren ist in den vergangenen
Monaten August und September die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung,
erweitert um die Beteiligung der Bezirksausschüsse, erfolgt. Im Folgenden
werden die Äußerungen (chronologisch) aufgeführt und behandelt.
Beratung von Äußerungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung
Windkraftstandorte Gut Albrock Brakel
Stichpunkt(e) Eignung Areal um
Gut Albrock für die Errichtung von WEA (Bitte um Hereinnahme von Flächen)/
siehe Anlage
Vorstellung der Planung vor den Bezirksausschüssen und in
der Kernstadt
Die Argumentation hierzu befindet sich in den Protokollen.
(Südbereich) Stichpunkt(e)
Schutzabstand zur Ortschaft Hampenhausen,
Windhöffigkeit, Beteiligungsmodelle
(Ostbereich) Stichpunkt(e)
Wahrnehmbarkeitsunterschiede der WEA zwischen Ost-, Süd- und Westbereich des
Stadtgebiets und dahingehende Wertung
(Westbereich) Stichpunkt(e) Relevanz
von Schattenwurf, Stellung des Landschaftsbildes
(Kernstadt) Stichpunkt(e) Nutzbarkeit
der Potenzialfläche um Frohnhausen/ Auenhausen im Wirkungsbereich der Radarstation,
gemeindeübergreifende Abstandsflächen, Überplanung innenstadtnäherer Flächen (südlich und westlich),
einzelne Potenzialfläche nordwestlich der Ortschaft Gehrden touristisch
ungünstig, Problematik um den Modellflugplatz Brakel-Hembsen/ siehe Anlage
Hauseigentümer Brakel-Auenhausen
Stichpunkt(e) Nachteilsausgleich
durch Aufnahme in Konzentrationszone/
siehe Anlage
Allgemein zur Planungsausrichtung (Privatperson)
Stichpunkt(e) Windkraftausbau unter gleichmäßigerer
Belastung und stärkerer finanzieller Beteiligung der Kommunen,
Landschaftsbildzerstörung, zu große Bereitstellungsflächen u.a.m./ siehe Anlage
NATURSTROM AG, Osnabrück
Stichpunkt(e) Anbieten
des eigenen Windparkprojektes, Bündelung
von Standorten, Aufhebung des Bebauungsplans (Ferienwohngebiet Brakel-Beller), Vergrößerung
der Flächenkulisse für Brakel-Beller/ siehe Anlage
Wiederhereinnahme
von Flächen (Privatperson)
Stichpunkt(e) Wiederaufnahme
bestimmter Flächen in die
Windkraftkonzentrationszone Gehrden/ Dringenberg zwecks Windparks/ siehe Anlage
Die
Verwaltung schlägt vor, sämtliche Äußerungen zurückzuweisen.
Beim
Ergebnis der Potenzialflächenanalyse handelt es sich um eine städtebaulich
stringente „Abschichtung“ der anfänglichen Außenbereichskulisse der Gesamtstadt
Brakel, die zum einen ausschließlich auf Abstandsbelange und vorgegebene
Plankriterien (sog. harte und weiche Tabukriterien) aufbaut, zum anderen einige
Wertungen von Politik und Verwaltung beinhaltet (sog.
Einzelflächenbetrachtungen), die in der Form abgestimmt worden sind. So sind
letztendlich die Positivflächen sowie die weißen Flächen („Lücken“) der
Potenzialflächenanalyse entstanden. Es geht insgesamt und beim momentanen
Planstand nicht darum und ist nicht Ziel der Planung, Einzelflächen zu
hinterfragen, d.h. heraus- oder hinzuzunehmen; dies würde die Rechtssicherheit
der gesamten Planung gefährden.
Unterschiede
bestehen insofern, als von der Altstadt/ Innenstadt aus Windenergieanlagen
(WEA) von einer großen Mantelbevölkerung nach Süden und Westen hin
(zahlenmäßig) wesentlich deutlicher wahrgenommen werden als in den
Ortschaften. Der Nord- und Ostbereich ist durch seine Lage von der Altstadt/
Innenstadt aus deutlich weniger bzw. gar nicht wahrzunehmen. Zudem ist die
Altstadt/ Innenstadt mit einer Vielzahl an herausragenden Gebäuden und
Denkmälern in ihrer Bedeutung für die Gesamtstadt besonders schützenswert. Eine
dahingehende Wertung durch dieses weiche Kriterium ist zulässig und mit der
Politik qua Bauausschusssitzung im Juni 2022 abgestimmt.
Der vor allem in früheren Zeiten
bedeutende Belang des Landschaftsbildes fließt nur noch vereinzelt in
herausragenden Fällen als weiches Tabukriterium in die Planung ein und ist
angemessen berücksichtigt worden. Es können dabei dieses oder andere Kriterien
nicht sukzessive weiter herangezogen werden, bis die Potenzialflächen auf die
„10 %“ des Außenbereichs aus der Rechtsprechung, die weder Ziel- noch
Orientierungswert sind, erreicht werden; damit würde man hergeleitete
Positivflächen ohne hinreichende Gründe einseitig fallen lassen und machte sich
als Plangeber angreifbar.
Auch
bzgl. der Ortschaften ist bislang eine stringente und vernünftige
Vorplanung zum Tragen gekommen. Aufgrund des Siedlungsgewichts
(Siedlungsgröße) sind die ausgelösten Schutzabstände aber nicht immer gleich,
sondern erreichen teilweise nur das Maß für eine Außenbereichsansiedlung, nicht
jedoch die (bislang noch anzusetzenden) 920 m für unbeplante Innenbereiche und
mittels Bebauungspläne bebaute Ansiedlungen. Andere Kriterien gibt es nicht und
dürfen nicht einfließen.
Die Tourismus-Einzelflächenbetrachtungen,
die bestimmte dortige Potenzialflächen ausschließen, umfassen die Ortschaften
Bellersen und Bökendorf, zumal hier auch noch in jüngerer Zeit Fördermittel
hineingeflossen sind, die durch eine Nah-Planung von Windenergieanlagen in
diesen Ortschaften nicht gefährdet werden dürfen. Es dürfen aus anderen als
städtebaulichen Kriterien für einzelnen Ortschaften aufgrund subjektiver
Empfindungen keine Flächen willkürlich ausgeschieden werden, denn auch damit
würde die Planung angreifbar. Hierbei geht es höchstens untergeordnet (s.o.)
nach Sichtkriterien oder empfundenen „Störungen“, sondern überwiegend nach den
o.g. städtebaulichen Abstandskriterien. Zudem sind die Konzentrationszonen
zuletzt so arrondiert worden, dass Einzelanlagen nicht „verstreut“ in der
Landschaft liegen sollen; dies schließt aber jede Fläche aus, die groß genug
ist, um dort später (mehrere) Anlagen zu errichten.
Das ehemals
geplante Ferienwohnungsgebiet in Brakel-Beller behält aus Gründen der
Rechtssicherheit zunächst weiterhin seinen planungsrechtlichen Status.
Insgesamt
ist die Planung sachgerecht, die Außenbereichskulisse unter
städtebaulichen Kriterien und im Einzelnen (bei der Einzelflächenbetrachtung)
mit Augenmaß abgeschichtet worden.
Der bereits ausgeführte und eingearbeitete Schritt der frühzeitigen Behördenbeteiligung (sog. Scoping) ist durch Kenntnisnahme der Einarbeitung der entsprechenden (fachlichen) Äußerungen im Rahmen der zurückliegenden Präsentationen (Juni-Sitzung des Bauausschusses, Öffentlichkeitsbeteiligungen auch vor den Bezirksausschüssen) abgeschlossen worden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss weist sämtliche
oben aufgeführte Äußerungen aus den
vorgenannten Gründen zurück.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: