Betreff
54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA); Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
0502/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach ausgiebiger Erörterung und Diskussion zur Sache in der diesjährigen Juni-Sitzung des Bauausschusses mit abschließender zustimmender Kenntnisnahme des Planstandes nach dem Verfahrensschritt „Scoping“ und zum weiteren Verfahren ist in den vergangenen Monaten August und September die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, erweitert um die Beteiligung der Bezirksausschüsse, erfolgt. Im Folgenden werden die Äußerungen (chronologisch) aufgeführt und behandelt.

 

 

Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Windkraftstandorte Gut Albrock Brakel

Stichpunkt(e) Eignung Areal um Gut Albrock für die Errichtung von WEA (Bitte um Hereinnahme von Flächen)/ siehe Anlage

 

 

Vorstellung der Planung vor den Bezirksausschüssen und in der Kernstadt

Die Argumentation hierzu befindet sich in den Protokollen.

(Südbereich) Stichpunkt(e) Schutzabstand zur Ortschaft Hampenhausen, Windhöffigkeit, Beteiligungsmodelle

(Ostbereich) Stichpunkt(e) Wahrnehmbarkeitsunterschiede der WEA zwischen Ost-, Süd- und Westbereich des Stadtgebiets und dahingehende Wertung

(Westbereich) Stichpunkt(e) Relevanz von Schattenwurf, Stellung des Landschaftsbildes

(Kernstadt) Stichpunkt(e) Nutzbarkeit der Potenzialfläche um Frohnhausen/ Auenhausen im Wirkungsbereich der Radarstation, gemeindeübergreifende Abstandsflächen, Überplanung innenstadtnäherer Flächen (südlich und westlich), einzelne Potenzialfläche nordwestlich der Ortschaft Gehrden touristisch ungünstig, Problematik um den Modellflugplatz Brakel-Hembsen/ siehe Anlage

 

 

Hauseigentümer Brakel-Auenhausen

Stichpunkt(e) Nachteilsausgleich durch Aufnahme in Konzentrationszone/ siehe Anlage

 

 

Allgemein zur Planungsausrichtung (Privatperson)

Stichpunkt(e) Windkraftausbau unter gleichmäßigerer Belastung und stärkerer finanzieller Beteiligung der Kommunen, Landschaftsbildzerstörung, zu große Bereitstellungsflächen u.a.m./ siehe Anlage

 

 

NATURSTROM AG, Osnabrück

Stichpunkt(e) Anbieten des eigenen Windparkprojektes, Bündelung von Standorten, Aufhebung des Bebauungsplans (Ferienwohngebiet Brakel-Beller), Vergrößerung der Flächenkulisse für Brakel-Beller/ siehe Anlage

 

 

Wiederhereinnahme von Flächen (Privatperson)

Stichpunkt(e) Wiederaufnahme bestimmter Flächen in die Windkraftkonzentrationszone Gehrden/ Dringenberg zwecks Windparks/ siehe Anlage

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, sämtliche Äußerungen zurückzuweisen.

Beim Ergebnis der Potenzialflächenanalyse handelt es sich um eine städtebaulich stringente „Abschichtung“ der anfänglichen Außenbereichskulisse der Gesamtstadt Brakel, die zum einen ausschließlich auf Abstandsbelange und vorgegebene Plankriterien (sog. harte und weiche Tabukriterien) aufbaut, zum anderen einige Wertungen von Politik und Verwaltung beinhaltet (sog. Einzelflächenbetrachtungen), die in der Form abgestimmt worden sind. So sind letztendlich die Positivflächen sowie die weißen Flächen („Lücken“) der Potenzialflächenanalyse entstanden. Es geht insgesamt und beim momentanen Planstand nicht darum und ist nicht Ziel der Planung, Einzelflächen zu hinterfragen, d.h. heraus- oder hinzuzunehmen; dies würde die Rechtssicherheit der gesamten Planung gefährden.

Unterschiede bestehen insofern, als von der Altstadt/ Innenstadt aus Windenergieanlagen (WEA) von einer großen Mantelbevölkerung nach Süden und Westen hin (zahlenmäßig) wesentlich deutlicher wahrgenommen werden als in den Ortschaften. Der Nord- und Ostbereich ist durch seine Lage von der Altstadt/ Innenstadt aus deutlich weniger bzw. gar nicht wahrzunehmen. Zudem ist die Altstadt/ Innenstadt mit einer Vielzahl an herausragenden Gebäuden und Denkmälern in ihrer Bedeutung für die Gesamtstadt besonders schützenswert. Eine dahingehende Wertung durch dieses weiche Kriterium ist zulässig und mit der Politik qua Bauausschusssitzung im Juni 2022 abgestimmt.

Der vor allem in früheren Zeiten bedeutende Belang des Landschaftsbildes fließt nur noch vereinzelt in herausragenden Fällen als weiches Tabukriterium in die Planung ein und ist angemessen berücksichtigt worden. Es können dabei dieses oder andere Kriterien nicht sukzessive weiter herangezogen werden, bis die Potenzialflächen auf die „10 %“ des Außenbereichs aus der Rechtsprechung, die weder Ziel- noch Orientierungswert sind, erreicht werden; damit würde man hergeleitete Positivflächen ohne hinreichende Gründe einseitig fallen lassen und machte sich als Plangeber angreifbar.

Auch bzgl. der Ortschaften ist bislang eine stringente und vernünftige Vorplanung zum Tragen gekommen. Aufgrund des Siedlungsgewichts (Siedlungsgröße) sind die ausgelösten Schutzabstände aber nicht immer gleich, sondern erreichen teilweise nur das Maß für eine Außenbereichsansiedlung, nicht jedoch die (bislang noch anzusetzenden) 920 m für unbeplante Innenbereiche und mittels Bebauungspläne bebaute Ansiedlungen. Andere Kriterien gibt es nicht und dürfen nicht einfließen.

Die Tourismus-Einzelflächenbetrachtungen, die bestimmte dortige Potenzialflächen ausschließen, umfassen die Ortschaften Bellersen und Bökendorf, zumal hier auch noch in jüngerer Zeit Fördermittel hineingeflossen sind, die durch eine Nah-Planung von Windenergieanlagen in diesen Ortschaften nicht gefährdet werden dürfen. Es dürfen aus anderen als städtebaulichen Kriterien für einzelnen Ortschaften aufgrund subjektiver Empfindungen keine Flächen willkürlich ausgeschieden werden, denn auch damit würde die Planung angreifbar. Hierbei geht es höchstens untergeordnet (s.o.) nach Sichtkriterien oder empfundenen „Störungen“, sondern überwiegend nach den o.g. städtebaulichen Abstandskriterien. Zudem sind die Konzentrationszonen zuletzt so arrondiert worden, dass Einzelanlagen nicht „verstreut“ in der Landschaft liegen sollen; dies schließt aber jede Fläche aus, die groß genug ist, um dort später (mehrere) Anlagen zu errichten.

Das ehemals geplante Ferienwohnungsgebiet in Brakel-Beller behält aus Gründen der Rechtssicherheit zunächst weiterhin seinen planungsrechtlichen Status.

Insgesamt ist die Planung sachgerecht, die Außenbereichskulisse unter städtebaulichen Kriterien und im Einzelnen (bei der Einzelflächenbetrachtung) mit Augenmaß abgeschichtet worden.

 

Der bereits ausgeführte und eingearbeitete Schritt der frühzeitigen Behördenbeteiligung (sog. Scoping) ist durch Kenntnisnahme der Einarbeitung der entsprechenden (fachlichen) Äußerungen im Rahmen der zurückliegenden Präsentationen (Juni-Sitzung des Bauausschusses, Öffentlichkeitsbeteiligungen auch vor den Bezirksausschüssen) abgeschlossen worden.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss weist sämtliche oben aufgeführte Äußerungen aus den vorgenannten Gründen zurück.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: