Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig, zur Errichtung eines Wohnhauses („Am Güterbahnhof“) den Flächennutzungsplan der Stadt Brakel in einer entsprechenden Änderung zu ändern sowie eine dahingehende (1.) Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 in der Kernstadt Brakel aufzustellen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Immissionsschutzgutachtens, das bestätigt, dass es nicht zu einer gegenseitigen Einschränkung von „Wohnen“ (im Rahmen des künftigen Mischgebiets) und „Gewerbe“ (bestehende Festsetzung) kommen wird; dies wird entscheidend davon abhängen, dass das avisierte Wohngebäude keinen Immissionspunkt darstellt (Ausrichtung und Ausgestaltung der schutzbedürftigen Räume).

 


 

Bernd Bohnenberg gibt den Mitgliedern Informationen zum Sachstand.

 

Er teilt mit, das betreffende Grundstück befinde sich in einer bisher durch den ursprünglichen Bebauungsplan (Nr. 35 in der Kernstadt Brakel) gewerblich bebaubaren „Nische“, die in der Vergangenheit jedoch keiner Bebauung zugeführt worden sei.

 

Seitens der Verwaltung würde - in enger Abstimmung mit dem Kreis Höxter als zuständige Immissionsschutzbehörde - einer dahingehenden, grundsätzlich machbaren Bebauungsplanänderung nur für den Fall zugestimmt werden, dass eine gegenseitige baunutzungsbezogene Beeinträchtigung ausgeschlossen wäre, um die auch weiterhin bestehenden Ziele der Bauleitplanung in ihrer dortigen Grundkonzeption nicht zu gefährden.

 

Eine Übernahme sämtlicher (externer) Planungsgebühren erfolge durch den Bauherrn, der ausschließlich von dieser Planung profitiere.

 

Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung