Beschluss:
Der
Bauausschuss beschließt bei 1
Stimmenthaltung einstimmig, zur
Errichtung eines Wohnhauses („Am Güterbahnhof“) den Flächennutzungsplan der
Stadt Brakel in einer entsprechenden Änderung zu ändern sowie eine dahingehende
(1.) Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 in der Kernstadt Brakel aufzustellen.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Immissionsschutzgutachtens, das
bestätigt, dass es nicht zu einer gegenseitigen Einschränkung von „Wohnen“ (im
Rahmen des künftigen Mischgebiets) und „Gewerbe“ (bestehende Festsetzung)
kommen wird; dies wird entscheidend davon abhängen, dass das avisierte
Wohngebäude keinen Immissionspunkt darstellt (Ausrichtung und Ausgestaltung der
schutzbedürftigen Räume).
Bernd Bohnenberg gibt den Mitgliedern Informationen zum Sachstand.
Er teilt mit, das betreffende
Grundstück befinde sich in einer bisher durch den ursprünglichen Bebauungsplan
(Nr. 35 in der Kernstadt Brakel) gewerblich bebaubaren „Nische“, die in der
Vergangenheit jedoch keiner Bebauung zugeführt worden sei.
Seitens der Verwaltung würde - in enger
Abstimmung mit dem Kreis Höxter als zuständige Immissionsschutzbehörde - einer
dahingehenden, grundsätzlich machbaren Bebauungsplanänderung nur für den Fall
zugestimmt werden, dass eine gegenseitige baunutzungsbezogene Beeinträchtigung
ausgeschlossen wäre, um die auch weiterhin bestehenden Ziele der Bauleitplanung
in ihrer dortigen Grundkonzeption nicht zu gefährden.
Eine Übernahme sämtlicher (externer) Planungsgebühren erfolge durch
den Bauherrn, der ausschließlich von dieser Planung profitiere.
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung