Der Wahlleiter verpflichtet das bisher noch nicht verpflichtete Mitglied des Wahlausschusses, Ratsherrn Rohde sowie den Schriftführer, Herrn Oesselke, zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei der Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.