Betreff
Verpflichtung der Beisitzer/ Beisitzerin des Wahlausschusses
Vorlage
357/2009
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Für die am 30. August 2009 durchzuführende Kommunalwahl hat der Rat der Stadt Brakel in seiner Sitzung am 14.10.2004 einen Wahlausschuss gebildet, der aus örtlichen Wahlleiter kraft Gesetzes als Vorsitzendem und 6 Beisitzern/ Beisitzerinnen besteht.

 

Gem. § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWahlO) wurden die Mitglieder Stefan Heilemann, Ulrike Hogrebe-Oehlschläger, Johannes Krömeke, Johannes Kruse, Adolf Muhr und Johannes Tobisch bereits in der ersten Sitzung des Wahlausschusses am 22.04.2008 vom Vorsitzenden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet.

 

Nach dem Muster der Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge (Anlage 16 zu § 28 Abs. 6 und § 75 a KWahlO) hat der Vorsitzende auch die zweite Ausschusssitzung wiederum mit der Verpflichtung der Mitglieder zu eröffnen.

 

Im Falle ihrer Teilnahme an der Sitzung des Wahlausschusses ist noch über den Vollzug der Verpflichtung der Mitglieder eine Niederschrift zu fertigen und in einer Ausfertigung den Ausschussmitgliedern auszuhändigen.