Beschluss:
Die vorgeschlagenen Vergabekriterien werden
erweitert, wie im Bauausschuss vom 06.12.2021 beraten und beschlossen:
b.
Arbeitsplatz
Die Stadt Brakel ist seit mindestens 2
Jahren Arbeitsort für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (auch
für Teilzeit; Nachweis vom Arbeitgeber erforderlich). Dies gilt gleichermaßen
für Beamte und Selbstständige mit
Geschäftssitz in Brakel: 20 Punkte
Der Bewerber hat seit mindestens 5 Jahren
seinen Wohnsitz in Brakel, übt seine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung jedoch außerhalb des Stadtgebietes aus, dies gilt gleichermaßen für Beamte: 10 Punkte
f.
„Rückkehrer“
Der Bewerber hatte vom Zeitpunkt seiner
Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Unterbrechung seinen
Wohnsitz in Brakel und kehrt nach Fortzug in das Stadtgebiet Brakel zurück: 10
Punkte
Ergänzende
Vergabemöglichkeit:
Bewerber, welche die zu beschließenden
Vergabekriterien nicht erfüllen (0 Punkte), können bei vorliegender,
rechtzeitiger Bewerbung ein Grundstück zugewiesen bekommen. Voraussetzung
hierfür ist, dass jeder berücksichtigungsfähige Bewerber ein Grundstück
erhalten hat und Grundstücke frei bleiben. Liegen mehrere solcher Bewerbung,
die im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden können (0 Punkte) vor als
Grundstücke vorhanden sind, entscheidet das Los.
Bürgermeister Temme verweist auf die umfangreichen Kriterien, die zum Erwerb eines Grundstückes im geplanten Baugebiet Bohlenweg ausgearbeitet wurden. Dies sei notwendig, da es mehr Bewerber als verfügbare Baugrundstücke gebe. Der Bauausschuss sowie der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus haben sich mit der Angelegenheit befasst. Ein Diskussionsbedarf ergibt sich weiter nicht.