Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die Baugrundstücke im Baugebiet Bohlenweg anhand der Vergabekriterien für städt. Baugrundstücke im Kernstadtbereich zu vermarkten.

Die vorgeschlagenen Vergabekriterien werden erweitert, wie im Bauausschuss vom 06.12.2021 beraten und beschlossen:

 

b. Arbeitsplatz

Die Stadt Brakel ist seit mindestens 2 Jahren Arbeitsort für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (auch für Teilzeit; Nachweis vom Arbeitgeber erforderlich). Dies gilt gleichermaßen für Beamte und Selbstständige mit Geschäftssitz in Brakel: 20 Punkte

 

Der Bewerber hat seit mindestens 5 Jahren seinen Wohnsitz in Brakel, übt seine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung jedoch außerhalb des Stadtgebietes aus, dies gilt gleichermaßen für Beamte: 10 Punkte

 

f. „Rückkehrer“

Der Bewerber hatte vom Zeitpunkt seiner Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Unterbrechung seinen Wohnsitz in Brakel und kehrt nach Fortzug in das Stadtgebiet Brakel zurück: 10 Punkte

 

Ergänzende Vergabemöglichkeit:

Bewerber, welche die zu beschließenden Vergabekriterien nicht erfüllen (0 Punkte), können bei vorliegender, rechtzeitiger Bewerbung ein Grundstück zugewiesen bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass jeder berücksichtigungsfähige Bewerber ein Grundstück erhalten hat und Grundstücke frei bleiben. Liegen mehrere solcher Bewerbung, die im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden können (0 Punkte) vor als Grundstücke vorhanden sind, entscheidet das Los.

 

 


Bürgermeister Temme verweist auf die umfangreichen Kriterien, die zum Erwerb eines Grundstückes im geplanten Baugebiet Bohlenweg ausgearbeitet wurden. Dies sei notwendig, da es mehr Bewerber als verfügbare Baugrundstücke gebe. Der Bauausschuss sowie der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus haben sich mit der Angelegenheit befasst. Ein Diskussionsbedarf ergibt sich weiter nicht.