Sachverhalt:
Im künftigen Baugebiet
Bohlenweg in der Kernstadt stehen nach Erschließung des Gebietes 40
Baugrundstücke zur Vermarktung zur Verfügung.
Die Verwaltung führt hierzu
eine allgemeine Interessentenliste. Bauwillige haben die Möglichkeit, sich unverbindlich
und kostenfrei in diese Liste eintragen zu lassen. Sobald die Vergabe
kommunaler Baugrundstücke ansteht, werden alle in der Liste geführten Personen
hierüber informiert.
Bei der Verwaltung sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits
ca. 70 Anfragen von Bauinteressenten zu diesem Baugebiet eingegangen. Aufgrund
der hohen Nachfrage nach Bauplätzen in der Kernstadt müssen nunmehr
Vergaberichtlinien aufgestellt werden, nach denen zukünftig Baugrundstücke in
der Kernstadt vergeben werden.
Die Vergabe von Baugrundstücken im Bohlenweg in Brakel
soll mit Hilfe eines Punktesystems durchgeführt werden, um die Auswahl unter
den Bewerbern zu erleichtern, ohne dass ein Rechtsanspruch Dritter begründet
wird.
Mit der Übersendung des
Bewerbungsbogens werden alle Interessenten in die Lage versetzt, sich zu einem
von der Stadt Brakel bis zu einem festzulegenden Stichtag um die dann
angebotenen Grundstücke zu bewerben. Weitere Bewerber sind bis zum Stichtag
zugelassen.
Die Voraussetzungen der
Bewerber, wie sie an dem festgelegten Stichtag nachgewiesen werden, sind
maßgeblich für das gesamte Verfahren (Stichtagsregelung). Eventuell
erforderliche Nachweise sind zeitgleich mit der Bewerbung einzureichen.
Mögliche Nachteile einer unvollständig eingereichten Bewerbung gehen zu Lasten
der Bewerber.
Die Vergabe wird auf Grundlage
dieser Richtlinie durchgeführt. Liegen für ein Baugrundstück mehrere
Bewerbungen vor, entscheidet bei Punktgleichheit das Los.
Bewerber sind diejenigen, die das Grundstück auch tatsächlich erwerben. Bei
zwei oder mehr Parteien (z. B. Doppelhaus oder Mehrgenerationenwohnhaus) haben
sich diese gesondert und unter Verwendung eines zusätzlichen Bewerbungsbogens
zu bewerben. Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf seit
mindestens 25 Jahren kein Baugrundstück in der Stadt Brakel erworben haben.
Mit Erwerb des Grundstückes ergeht eine Bauverpflichtung (innerhalb von 2
Jahren nach Vertragsabschluss muss das Bauvorhaben bezugsfertig errichtet
sein). Der Erwerber verpflichtet sich zudem, das Gebäude für mindestens 10
Jahre selbst zu bewohnen und das Grundstück vor Ablauf der 10-jährigen Frist
(angelehnt an die Spekulationsfrist des Finanzamtes) nicht ohne Zustimmung des
Rates der Stadt Brakel weiterzuveräußern oder zu vermieten. Eine Anliegerwohnung
(kleiner als 40 % der Gesamtwohnfläche) darf vermietet werden.
Die Ermittlung der Punkte erfolgt für den potenziellen
Bewerber gesondert. Je Kriterium wird nur die höchste Einzelpunktzahl
berücksichtigt. Eine Addition der Punkte innerhalb der einzelnen Kriterien
erfolgt nicht.
a.
Behinderungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen
Für Bewerber oder
Familienmitglieder ersten Grades, die am Stichtag im gemeinsamen Haushalt leben
(bei auswärtigen Bewerbern ist eine Meldebescheinigung erforderlich), eine der
nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen und die auch künftig mit dem Erwerber
eine Haushaltsgemeinschaft bilden, werden max. 5 Punkte vergeben
- schwerbehindert mit einem Grad von 70 % oder
mehr (Nachweis erforderlich) 5 Punkte
- pflegebedürftige Familienmitglieder bei einer
Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3 (Nachweis erforderlich) 5 Punkte
b.
Arbeitsplatz
Die Stadt Brakel ist seit
mindestens 2 Jahren Arbeitsort für eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung (auch für Teilzeit; Nachweis vom Arbeitgeber erforderlich). Dies
gilt gleichermaßen für Selbstständige mit Geschäftssitz in Brakel: 20 Punkte
c.
Vereinbarkeit Familie / Beruf / Pflege
Im Rahmen des demographischen
Wandels soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Pflege von
Angehörigen vor Ort gefördert werden. Familien soll der Einstieg ins
Berufsleben dahingehend erleichtert werden, dass auf Betreuungsmöglichkeiten
seitens der Großeltern vor Ort zurückgegriffen werden könnte. Außerdem soll
eine Pflege im Alter von Angehörigen ersten Grades vor Ort möglich sein.
- Mindestens ein Familienmitglied ersten Grades
(Vater, Mutter, Tochter, Sohn) eines der Bewerber wohnt bereits seit 2
Jahren in Brakel. (Name und Anschrift angeben): 20 Punkte
d. Ehrenamt
Der Bewerber ist mit mindestens
100 Stunden pro Jahr seit mehr als 2 Jahren
- in einer allgemein
anerkannten Hilfsorganisation mit Sitz in Brakel (Deutsches Rotes Kreuz e.
V., DLRG e. V., Freiwillige Feuerwehr) in der Stadt Brakel tätig (Nachweis
Verein): 20 Punkte
- in einer allgemein anerkannten
Hilfsorganisation, die auch einen Sitz in Brakel hat (Deutsches Rotes
Kreuz e. V., DLRG e. V., Freiwillige Feuerwehr), an seinem jetzigen
Wohnort tätig und wird diese Tätigkeit demnächst in Brakel ausführen
(Nachweis Verein): 20 Punkte
- in einer allgemein anerkannten Organisation im
Bereich Soziales, Kultur, Bildung, Sport, Kirche, Politik in Brakel
(Nachweis Verein) aktiv in einer Funktion (z.B. Vorstand, Übungsleiter)
tätig: 20 Punkte
- aktive Vereinsmitgliedschaft (Nachweis Verein):15 Punkte
e. Freigabe
von Wohnraum in Brakel
Der Bewerber wohnt seit
mindestens 5 Jahren in Brakel (eigenständige Wohnung oder Haus) und gibt durch
Umzug in das neue Eigenheim Wohnraum zur Miete oder zum Kauf frei: 10 Punkte
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Stadtmarketing hat die Angelegenheit am 02.12.2021 vorberaten und bei 2
Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den
Rat beschlossen, den Begriff der „Rückkehrer“ wie folgt mit in die
Vergaberichtlinien aufzunehmen:
f. „Rückkehrer“
Der Bewerber hatte vom Zeitpunkt seiner Geburt an bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres ohne Unterbrechung seinen Wohnsitz in Brakel und kehrt
nach Fortzug in das Stadtgebiet Brakel zurück: 10 Punkte
Die Eingabe eines Bürgers (Nr. 1) vom 06.12.2021 (s.Anlage) sollte wie
folgt Berücksichtigung finden:
b.
Arbeitsplatz
1.Die Stadt Brakel ist seit mindestens 2 Jahren Arbeitsort für eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (auch für Teilzeit; Nachweis vom Arbeitgeber
erforderlich). Dies gilt gleichermaßen für Selbstständige mit Geschäftssitz in
Brakel: 20 Punkte
2. Der Bewerber hat seit mindestens 2 Jahren seinen Wohnsitz in Brakel,
übt seine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung jedoch außerhalb des
Stadtgebietes aus: 20 Punkte
Die weiteren Einwände bleiben unberücksichtigt bleiben. Die
Punktedifferenzierung des Kriteriums „Ehrenamt“ ist aus Sicht der Verwaltung
ausreichend. Des Weiteren ist aus den
Grundstücksverkäufen der letzten Jahre
eine Nachfrage an Baugrundstücken von Rentnern nicht bekannt.
Eine weitere Bürgereingabe (Nr. 2) vom 06.12.2021 ist wie folgt zu
berücksichtigen:
Bewerber, welche die zu beschließenden Vergabekriterien nicht erfüllen
(0 Punkte), können bei vorliegender, rechtzeitiger Bewerbung ein Grundstück
zugewiesen bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass jeder
berücksichtigungsfähige Bewerber ein Grundstück erhalten hat und Grundstücke
frei bleiben.
Liegen mehrere solcher Bewerbung, die im Vergabeverfahren nicht
berücksichtigt werden können (0 Punkte) vor als Grundstücke vorhanden sind,
entscheidet das Los.
Die Vergabe wird auf Grundlage
dieser Richtlinien durchgeführt. Bei Bewerbungen mit festgestellter
Punktgleichheit für das selbe Baugrundstück entscheidet das Los.
Bewerben sich zwei Parteien um
ein Grundstück, um dort gemeinsam ein Doppelhaus zu errichten, wird bei der
Vergabe der Bewerber mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Der potenzielle
Doppelhauspartner muss jedoch die genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Tritt nach der Zusage der Bewerber mit der höchsten Punktzahl von der
Reservierung zurück, ist beim Doppelhauspartner neu zu entscheiden, ob er die
Zusage auch allein bekommen könnte. Gegebenenfalls ist einem neuen Bewerber das
Grundstück anzubieten.
Der Kaufvertrag ist baldmöglichst zu beurkunden, spätestens jedoch 3 Monate
nach Grundstückszusage, sonst wird das betroffene Grundstück neu vergeben.
Darüberhinausgehende Reservierungen sollen nur im Einzelfall durch die
Verwaltung erlaubt werden. Kommt nach der Vergabe eines Grundstückes eine
Beurkundung des Kaufvertrages innerhalb der o. g. Frist nicht zustande, wird
das betreffende Grundstück neu vergeben.
Haben falsche Angaben der
Bewerber zu der Vergabe eines Baugrundstückes geführt, ist an die Stadt Brakel
eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Grundstückskaufpreises zu zahlen. Dies
ist in den Grundstückskaufvertrag aufzunehmen.
Ein Rechtsanspruch auf
Zuteilung eines Grundstückes besteht nicht. Rechtsansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche, können gegen die Stadt Brakel nicht gestellt werden,
wenn Verzögerungen bei der Erschließung eines Baugebietes eintreten oder
unvorhergesehene Ereignisse, die die geplante Be-
bauung nicht möglich machen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Baugrundstücke im Baugebiet
Bohlenweg anhand der Vergabekriterien für städt. Baugrundstücke im
Kernstadtbereich zu vermarkten.
Die Vergabekriterien werden wie folgt erweitert:
f. „Rückkehrer“
Der Bewerber hatte vom Zeitpunkt seiner Geburt an bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres ohne Unterbrechung seinen Wohnsitz in Brakel und kehrt nach
Fortzug in das Stadtgebiet Brakel zurück: 10 Punkte
Bewerber, welche die zu beschließenden Vergabekriterien nicht erfüllen
(0 Punkte), können bei vorliegender, rechtzeitiger Bewerbung ein Grundstück
zugewiesen bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass jeder
berücksichtigungsfähige Bewerber ein Grundstück erhalten hat und Grundstücke
frei bleiben.
Liegen mehrere solcher Bewerbung, die im Vergabeverfahren nicht
berücksichtigt werden können (0 Punkte) vor als Grundstücke vorhanden sind,
entscheidet das Los.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt.