Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 - 2. Änderung "Diskothek" in der Kernstadt Brakel einstimmig zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

 

a.    Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

keine

 

 

b.    Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

IHK

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der IHK zu erhöhten Verkehrsflüssen sowie ggf. auch Müll- und Unratablagerungen für bereits ansässige Unternehmen durch den Diskothekbetrieb aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Wie auch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung erörtert, macht die Begründung zu den Verkehrsflüssen entsprechende Ausführungen mit dem Ergebnis, dass der maßgebliche Immissionsgrenzwert nicht erreicht wird. Eventuellen Müll- und Unratablagerungen wird durch privatrechtlichen Regelungen im Durchführungsvertrag vorzubeugen versucht; bei Problemen sind ordnungsrechtliche Schritte erforderlich.

 

 

c.     Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

keine

 

 

d.    Beschluss des Durchführungsvertrages

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 - 2. Änderung "Diskothek" in der Kernstadt Brakel zur Kenntnis.

 

 

e.    Satzungsbeschluss

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 - 2. Änderung "Diskothek" in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Südwesten der Kernstadt Brakel, nördlich der Bahn und westlich der B 252 am äußeren südwestlichen Rand des dortigen Industriegebietes.

Er ist Teil der Gemarkung Riesel und umfasst in der Flur 1 das Flurstück 377.

 

 

f.     zusammenfassende Erklärung