Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 - 2. Änderung "Diskothek" in der Kernstadt Brakel einstimmig zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
keine
b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden
IHK
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der IHK zu erhöhten Verkehrsflüssen sowie ggf. auch Müll- und Unratablagerungen für bereits ansässige Unternehmen durch den Diskothekbetrieb aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:
Wie auch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung erörtert, macht die Begründung zu den Verkehrsflüssen entsprechende Ausführungen mit dem Ergebnis, dass der maßgebliche Immissionsgrenzwert nicht erreicht wird. Eventuellen Müll- und Unratablagerungen wird durch privatrechtlichen Regelungen im Durchführungsvertrag vorzubeugen versucht; bei Problemen sind ordnungsrechtliche Schritte erforderlich.
c. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung
keine
d. Beschluss des Durchführungsvertrages
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 - 2. Änderung "Diskothek" in der Kernstadt Brakel zur Kenntnis.
e. Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 - 2. Änderung "Diskothek" in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Südwesten der Kernstadt Brakel, nördlich der Bahn und westlich der B 252 am äußeren südwestlichen Rand des dortigen Industriegebietes.
Er ist Teil der Gemarkung Riesel und umfasst in der Flur 1 das Flurstück 377.
f. zusammenfassende Erklärung