Sitzung: 16.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 981/2014-2020
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel wie
folgt zu beschließen:
Eine Fläche in Größe von ca. 170 qm, aus der in der
Anlage zu § 12 (Wege und Gräben) des Rezesses von Brakel unter der lfd. Nr. 30
als „Weg zur fiscalischen Steingrube hinter aufm Sepkerberge (1,5 Ruthen
(5,65 m) breit und 8 Ruthen (30,1 m) lang“ eingetragen, wird eingezogen, weil
dieser Bereich seine Verkehrsbedeutung verloren hat.
Der damit verbundenen 16.
Änderung des Rezesses in der Separationssache von Brakel wird zugestimmt,
sofern gegen die Einziehung der o.g. Grundstücksfläche in der Gemarkung Brakel
mit der aktuellen Bezeichnung Flur 3, Flurstück 2 keine Einsprüche erhoben
werden.
StOVR Frischemeier berichtet über die Einziehung einer Wegefläche, da der direkte Anlieger diese erwerben möchte und diese für die Stadt auch keine Bedeutung mehr habe.
Ratsherr Kruse bittet zukünftig um Orientierungspunkte auf beigefügten Plänen, da er hier z.B. nicht erkennen könne, wo genau sich das Flurstück befinde.