16. Änderung des Rezesses von Brakel
Sachverhalt
Es ist beabsichtigt, im Bereich der Gemarkung Brakel einen
Weg aus der Flur 3, Flurstück 2, einzuziehen. Dabei handelt es sich um eine
Wegefläche, die heute noch im Verzeichnis der Separationsinteressenten von
Brakel steht. Die Fläche ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan kenntlich
gemacht.
Die Wegefläche ist nach Rückfrage beim Katasteramt des Kreises Höxter als Anlage zu § 12 (Wege und Gräben) unter der lfd. Nr. 30 als „Weg zur fiscalischen Steingrube hinter aufm Sepkerberge (1,5 Ruthen (5,65 m) breit und 8 Ruthen (30,1 m) lang“ eingetragen.
Der direkt angrenzende Anlieger möchte die Wegefläche erwerben. Um geordnete Verhältnisse in der Örtlichkeit zu schaffen wird eine Änderung des Rezesses von Brakel notwendig. Ein Übersichts- und Lageplan ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen:
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Lageplan
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Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss/Rat stimmt der Beschlussfassung wie folgt zu:
Eine
Fläche in Größe von ca. 170 qm, aus der in der Anlage zu § 12 (Wege und Gräben)
des Rezesses von Brakel unter der lfd. Nr. 30 als „Weg zur fiscalischen
Steingrube hinter aufm Sepkerberge (1,5 Ruthen (5,65 m) breit und 8 Ruthen
(30,1 m) lang“ eingetragen, wird eingezogen, weil dieser Bereich seine
Verkehrsbedeutung verloren hat.
Der damit verbundenen 16. Änderung des Rezesses in der Separationssache
von Brakel wird zugestimmt, sofern gegen die Einziehung der o.g.
Grundstücksfläche in der Gemarkung Brakel mit der aktuellen Bezeichnung Flur 3,
Flurstück 2 keine Einsprüche erhoben werden.