Betreff
Wegeeinziehungsverfahren einer Fläche des Separationsinteressentenweges in der Gemarkung Brakel;
16. Änderung des Rezesses von Brakel
Vorlage
981/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Es ist beabsichtigt, im Bereich der Gemarkung Brakel einen Weg aus der Flur 3, Flurstück 2, einzuziehen. Dabei handelt es sich um eine Wegefläche, die heute noch im Verzeichnis der Separationsinteressenten von Brakel steht. Die Fläche ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan kenntlich gemacht.

 

Die Wegefläche ist nach Rückfrage beim Katasteramt des Kreises Höxter als Anlage zu § 12 (Wege und Gräben) unter der lfd. Nr. 30 als „Weg zur fiscalischen Steingrube hinter aufm Sepkerberge (1,5 Ruthen (5,65 m) breit und 8 Ruthen (30,1 m) lang“ eingetragen.

 

Der direkt angrenzende Anlieger möchte die Wegefläche erwerben. Um geordnete Verhältnisse in der Örtlichkeit zu schaffen wird eine Änderung des Rezesses von Brakel notwendig. Ein Übersichts- und Lageplan ist der Vorlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

·      Lageplan

·      Übersichtsplan

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss/Rat stimmt der Beschlussfassung wie folgt zu:

 

Eine Fläche in Größe von ca. 170 qm, aus der in der Anlage zu § 12 (Wege und Gräben) des Rezesses von Brakel unter der lfd. Nr. 30 als „Weg zur fiscalischen Steingrube hinter aufm Sepkerberge (1,5 Ruthen (5,65 m) breit und 8 Ruthen (30,1 m) lang“ eingetragen, wird eingezogen, weil dieser Bereich seine Verkehrsbedeutung verloren hat.

 

Der damit verbundenen 16. Änderung des Rezesses in der Separationssache von Brakel wird zugestimmt, sofern gegen die Einziehung der o.g. Grundstücksfläche in der Gemarkung Brakel mit der aktuellen Bezeichnung Flur 3, Flurstück 2 keine Einsprüche erhoben werden.