Beschluss:
Der Rat der Stadt
Brakel beschließt einstimmig wie folgt:
1.
Der Rat der Stadt Brakel stimmt einer Beteiligung der Stadt Blomberg als neuem
mittelbaren kommunalen Kommanditisten über die Blomberger Versorgungsbetriebe
GmbH und der Gemeinde Hohnhorst als neuem unmittelbaren Kommanditisten an der
Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG im Wege der Kapitalerhöhung von bis
zu maximal 6,3 Mio. Euro zu.
2.
Der Rat der Stadt Brakel stimmt der als Anlage 1 beigefügten, für
den Beitritt der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH und der Gemeinde Hohnhorst
geänderten Fassung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH
& Co. KG sowie der mit den Beteiligungen einhergehenden Änderung des
Konsortialvertrages zu.
3.
Der Rat der Stadt Brakel stimmt dem Erwerb eines Gesellschaftsanteils in Höhe
von 49 % an der Blomberg Netz GmbH & Co. KG von der Blomberger
Versorgungsbetriebe GmbH durch die Westfalen Weser Netz GmbH und damit einer
mittelbaren Beteiligung an der Blomberg Netz Verwaltungsgesellschaft mbH zu.
4.
Für den Fall, dass eine Beteiligung der Westfalen Weser Netz GmbH an der
Blomberg Netz GmbH & Co. KG zeitlich vor der Änderung deren
Gesellschaftsvertrages erfolgt, stimmt der Rat der Stadt Brakel der Änderung
des Gesellschaftsvertrages der Blomberg Netz GmbH & Co. KG auf die als
Anlage 2 beigefügte Fassung
zu.
5.
Der kommunale Vertreter der Stadt Brakel wird ermächtigt und beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG den
folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1.
Aufnahme der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH
und der Gemeinde Hohnhorst als neue Gesellschafter im Wege der Kapitalerhöhung
um bis zu maximal 6,3 Mio. Euro;
2. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und des Konsortialvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, um die Aufnahme der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH und der Gemeinde Hohnhorst umzusetzen;
3. Erwerb eines Gesellschaftsanteils in Höhe von 49 % an der Blomberg Netz GmbH & Co. KG durch die Westfalen Weser Netz GmbH von der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH;
4. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Blomberg Netz GmbH & Co. KG auf die in der Anlage 2 beiliegenden Fassung;
5. Anweisung an die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, die für die Umsetzung der Vorhaben erforderlichen Schritte vorzunehmen, insbesondere die Geschäftsführung der WWN zu ermächtigen und zu beauftragen, die für den Anteilserwerb nötigen Handlungen vorzunehmen und die erforderlichen Verträge zu unterzeichnen.
Bürgermeister Temme verweist auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, in der der Punkt bereits vorberaten und einstimmig beschlossen wurde. Ein weiterer Diskussionsbedarf ergab sich nicht.