StBR Groppe berichtet, der Bauausschuss habe in seiner Sitzung am 04.07.2018 den Beschluss zu dieser Planaufstellung gefasst. Der Kreis Höxter wurde mit der entsprechenden Planung beauftragt und habe einen Vorentwurf angefertigt.

 

Herr Engel vom Kreis Höxter erläutert den Mitgliedern des Bauausschusses anschließend den Sachverhalt anhand einer PowerPoint-Präsentation. Es ergibt sich erneut eine Diskussion im Hinblick auf das Ergebnis des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes, welches lediglich eine Umnutzung im südlichen Teil der Ostheimer Straße vorsieht. Es wird angeregt, hier „Gleiches Recht für alle“ gelten zu lassen und die Möglichkeit der Umnutzung auf den gesamten Innenstadtbereich auszuweiten. Viele Gebäude stehen hier bereits seit einiger Zeit leer und es sei auch keine Nachnutzung in Sicht. Ratsherr Tobisch merkt an, da die Umwandlung von gewerblicher Fläche in Wohnfläche mit erhöhten Kosten verbunden sei, werden sich die Eigentümer diese Entscheidung reiflich überlegen. Herr Engel bittet zu bedenken, dass aufgrund der hohen Investitionskosten im Umkehrschluss ein einmal geschaffener Wohnraum nicht wieder in Verkaufsfläche umgewandelt werde.

 

StBR Groppe erklärt, dass für die Änderung eines Bebauungsplanes ein sachlicher Grund vorliegen müsse, diese städtebauliche Grundlage bilde die in Auftrag gegebene Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes.

 

Die Angelegenheit wird nochmals diskutiert, es besteht allerdings letztendlich Einigkeit darüber, eine rechtsichere Grundlage schaffen zu wollen.

 

StBR Groppe und Herr Engel räumen die Möglichkeit ein, das Einzelhandelskonzept in künftigen Jahren erneut fortschreiben zu lassen und in diesem Zuge dann eine mögliche Änderung des Bebauungsplanes neu zu überdenken.

Die Nachfrage des Ratsherrn Tobisch wird abschließend dahingehend beantwortet, dass das Gebäude in der Ostheimer Straße 1 nicht im Plan berücksichtigt werden konnte, da sich dieses bereits im Bereich der Fußgängerzone befindet.