Sitzung: 28.11.2018 Bauausschuss
Vorlage: 720/2014-2020/2
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt bei
2 Gegenstimmen mehrheitlich, den vorgestellten Planvorentwurf des Bebauungsplans
Nr. 30 - 3. Änderung „Sanierungsgebiet
Kernstadt Brakel“ für das weitere Verfahren vorzusehen.
StBR Groppe
berichtet, der Bauausschuss habe in seiner Sitzung am 04.07.2018 den Beschluss zu
dieser Planaufstellung gefasst. Der Kreis Höxter wurde mit der entsprechenden
Planung beauftragt und habe einen Vorentwurf angefertigt.
Herr Engel vom Kreis Höxter erläutert den
Mitgliedern des Bauausschusses anschließend den Sachverhalt anhand einer
PowerPoint-Präsentation. Es
ergibt sich erneut eine Diskussion im Hinblick auf das Ergebnis des
fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes, welches lediglich eine Umnutzung im
südlichen Teil der Ostheimer Straße vorsieht. Es wird angeregt, hier „Gleiches
Recht für alle“ gelten zu lassen und die Möglichkeit der Umnutzung auf den
gesamten Innenstadtbereich auszuweiten. Viele Gebäude stehen hier bereits seit
einiger Zeit leer und es sei auch keine Nachnutzung in Sicht. Ratsherr Tobisch merkt an, da die Umwandlung von
gewerblicher Fläche in Wohnfläche mit erhöhten Kosten verbunden sei, werden
sich die Eigentümer diese Entscheidung reiflich überlegen. Herr Engel bittet zu bedenken, dass aufgrund
der hohen Investitionskosten im Umkehrschluss ein einmal geschaffener Wohnraum
nicht wieder in Verkaufsfläche umgewandelt werde.
StBR Groppe
erklärt, dass für die Änderung eines Bebauungsplanes ein sachlicher Grund vorliegen
müsse, diese städtebauliche Grundlage bilde die in Auftrag gegebene Fortschreibung
des Einzelhandelskonzeptes.
Die Angelegenheit wird nochmals diskutiert,
es besteht allerdings letztendlich Einigkeit darüber, eine rechtsichere
Grundlage schaffen zu wollen.
StBR Groppe
und Herr Engel räumen die
Möglichkeit ein, das Einzelhandelskonzept in künftigen Jahren erneut
fortschreiben zu lassen und in diesem Zuge dann eine mögliche Änderung des
Bebauungsplanes neu zu überdenken.
Die Nachfrage des Ratsherrn Tobisch wird abschließend dahingehend
beantwortet, dass das Gebäude in der Ostheimer Straße 1 nicht im Plan
berücksichtigt werden konnte, da sich dieses bereits im Bereich der
Fußgängerzone befindet.