Sachverhalt:
Es liegt eine
formlose Anfrage zum im Betreff genannten Vorhaben vor (siehe beigefügte
Unterlagen), zu dem die Stadt Brakel später im Rahmen des
Bauantragsverfahrens über das Einvernehmen zu entscheiden hat.
Das Bauvorhaben weicht
von den Regelungen des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brunnenallee“ ab, da es
einerseits die überbaubare Grundstücksfläche überschreitet und andererseits
gestalterisch ein Pultdach beinhaltet.
Der erste Punkt betrifft
einen Bereich, der lediglich für die Zufahrt des westlich hinter liegenden Baukörpers
freigehalten worden ist. Diese könnte bei Realisierung des betreffenden
Vorhabens ohne Weiteres so an den Rand der neben liegenden Bauflächen
verschoben werden, dass die Erschließung dieses Baukörpers möglich bliebe.
Der zweite Punkt könnte
aus der unmittelbar westlich anschließenden Pultdach („PD“)-Zulässigkeit
abgeleitet werden, sodass eine gestalterische Störung nicht vorläge.
Es würde - unter der
Befreiung bzw. Abweichung vom Bebauungsplan - eine trotzdem angemessene,
individuelle Weiterentwicklung der dortigen Wohnbebauung erfolgen. Dabei soll
zwar nur das betreffende Grundstück bebaut werden, die Möglichkeit einer
Bebauung der beiden westlich neben liegenden Grundstücke/ Bauflächen bleibt
jedoch erhalten.
Die
Verwaltung vertritt daher die Auffassung, dass das Vorhaben an diesem Standort
aufgrund der oben beschriebenen Situation städtebaulich und auch
gestalterisch einvernehmensfähig ist. Ein
städtebaulicher Schaden und eine negative Vorbildwirkung gehen von ihm nicht
aus, da es ausgeprägten Einzelfallcharakter besitzt und mit den öffentlichen
Belangen vereinbar ist.
Es sollte
daher beiden
Ausnahmen zugestimmt und das Einvernehmen erteilt werden.
Eine
genaue Prüfung weiterer nachbarlicher Interessen obliegt der
Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Höxter im Rahmen des späteren
Bauantragsverfahrens.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, dem späteren Bauantrag analog der vorliegenden formlosen Anfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Kernstadt Brakel („Rektor-Micus-Weg n.n.“) unter einer Befreiung (Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche) sowie Abweichung (Pultdach) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brunnenallee“ zuzustimmen und das erforderliche Einvernehmen zu erteilen.