Betreff
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
0545/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß §78 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GO) sind in der Haushaltssatzung die Steuersätze anzugeben, die für das jeweilige Haushaltsjahr Gültigkeit haben.

 

Im Hinblick auf die erst im kommenden Jahr geplante Verabschiedung des Haushaltsplans 2023 bietet es sich jedoch an, die Steuersätze bereits im Vorfeld in einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen. Gerade im Hinblick auf die Erstellung der Bescheide ist diese Vorgehensweise angebracht, um eine Doppelerstellung zu vermeiden.

 

Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung vom 16.08.2022 die Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 beraten. Auch im Jahr 2023 ist eine Erhöhung der fiktiven Hebesätze geplant.

 

Folgende Erhöhungen sind vorgesehen:

 

 

Fiktiver Hebesatz

Steuerart

GFG 2022

 GFG 2023

Stadt Brakel

Grundsteuer A

247

254

302

Grundsteuer B

479

493

479

Gewerbesteuer

414

416

418

 

 

Dies hat zur Folge, dass die Stadt Brakel bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen vom Land NRW so behandelt würde, als hätte sie Steuereinnahmen unter Heranziehung der fiktiven Hebesätze. Der Stadt Brakel würden also auf Grundlage des aktuellen Steueraufkommens ca. 72 T€ mehr bei der Grundsteuer B angerechnet, als tatsächliche Steuereinnahmen erzielt würden. Diese Vorgehensweise im Finanzausgleich bringt die Kommunen unter Zugzwang, um einer Schlechterstellung zu entgehen.

 

Aufgrund der absehbar schwierigen Haushaltslage der nahen Zukunft wird vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer B auf das Niveau des geplanten fiktiven Hebesatzes (479 auf 493 v.H.) anzupassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt, die der Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2023 zu erlassen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Nach aktuell geschätztem Steueraufkommen ergibt sich durch die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B eine Mehreinnahme von ca. 72 T€.