Betreff
Richtlinie zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel: Verlängerung der Laufzeit
Vorlage
0542/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Ratssitzung vom 16.09.2021 ist die kommunale Richtlinie zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel beschlossen worden.

Ziel der Richtlinie ist vor allem für die Übergangszeit bis zu einem Förderzugang zu weiteren Bundes- und / oder Landesfördermitteln (hier: „Graue Flecken“) bzw. einem eigenwirtschaftlichen Ausbau von TK-Unternehmen Glasfaserhausanschlüsse privater Haushalte sowie Hauseigentümer mit entsprechendem Versorgungsbedarf zu unterstützen sowie Netzinvestitionen im Stadtgebiet anzustoßen.

 

Die Laufzeit der kommunalen Förderrichtlinie war vorerst mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2022 befristet worden.

Nach § 5 Monitoring der Richtlinie soll nach der Laufzeit geprüft werden, ob die Grundannahmen für diese Richtlinie vor allem hinsichtlich des Stands der Technik und der Versorgung des Stadtgebietes noch zutreffen und diese Prüfungsergebnisse ggfls. in eine Überarbeitung der Richtlinie einfließen.

 

Seit Inkrafttreten der Richtlinie sind insgesamt 25 Anträge gestellt worden (Stand: 15.11.2022). Davon wurden 24 Anträge bewilligt.

Ein Antrag musste abgelehnt werden, da sich dieser auf eine Inbetriebnahme eines Glasfaserhausanschlusses vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie bezog.

 

Der Großteil der Anträge (Anzahl: 23) wurde erst ab Okt. 2022 gestellt. Der zeitliche Abstand zum Inkrafttreten der Richtlinie und ersten förderfähigen Anträgen ist insbesondere darauf zurück zu führen, dass Tiefbaukapazitäten für die Erstellung von Glasfaserhausanschlüssen derzeit bei TK-Unternehmen sehr begrenzt und mit Wartezeiten verbunden sind.

Nach bisherigem Stand sind im Stadtgebiet noch rd. 60 beauftragte förderfähige Glasfaserhausanschlüsse baulich nicht abgeschlossen. Daher ist mit weiteren Fertigstellungen und Förderanträgen zu rechnen.

 

Die inhaltliche Ausgestaltung der Richtlinie hat sich für die Antragsbearbeitung bewährt. Dazu besteht daher seitens der Verwaltung kein Anpassungsbedarf.

 

Der Beschlussvorschlag zur beigefügten Richtlinie (Anlage) beinhaltet somit ausschließlich die Verlängerung der Richtlinienlaufzeit um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2023, da ab 2023 für den Kreis Höxter der Förderzugang für den Breitbandausbau der „Grauen Flecken“ angekündigt wurde und bei diesem Verfahren mit einem Umsetzungszeitraum ab 2025 / 2026 f. zu rechnen sein wird. Ebenfalls wurden zwischenzeitlich z.B. durch die Fa. Sewikom kreisweite eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben zu Glasfaserhausanschlüssen ab 2023 ff. angekündigt, die in den kommenden Jahren auch im Stadtgebiet Brakel zur Umsetzung vorgesehen sind.

 

Eine Laufzeitverlängerung der bestehenden Richtlinie betrifft somit insbesondere diejenigen Haushalte, die hinsichtlich der bestehenden Fördermöglichkeit bereits einen Glasfaserhausanschluss beauftragt haben, der aufgrund aktueller Tiefbaukapazitäten noch nicht gebaut und in Betrieb genommen werden konnte.

Ebenfalls würde eine Laufzeitverlängerung die Haushalte unterstützen, die einen einzelfallbezogenen oder kurzfristigen Bedarf an einem Glasfaserhausanschluss haben und daher vor einem eigenwirtschaftlichen Ausbau eines TK-Unternehmens bereits auf eigene Kosten einen Glasfaserhausanschluss beauftragen und Netzinvestitionen im Stadtgebiet anstoßen.

 


Anlagen:

-       Richtlinie der Stadt Brakel zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel, 1. Änderung

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Richtlinie der Stadt Brakel zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel“, 1. Änderung.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Zur Umsetzung der Förderrichtlinien sind im Haushalt 2022 unter Produkt 571000 Haushaltsmittel i.H.v. 35.000,- € berücksichtigt worden. Davon sind bisher 12.000,- € verausgabt worden (Stand: 15.11.2022).

Für den Haushaltsplanentwurf 2023 wurden erneut finanzielle Mittel i.H.v. 35.000,- € veranschlagt.