Sachverhalt:
Siehe Bauausschuss-Vorlage zu TOP 1.1. der Sitzung am
20.10.2022
Beratung von Äußerungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung
(Antrag) CDU-Ortsunion Hembsen
Erweiterung des Schutzbereichs zur
Kernstadt auf die beschriebene Fläche „Lohmannswäldchen“, südlich der Straße
Hembsen-Brakel, sodass dort der spätere Bau zweier Windkraftanlagen (nördlich
und südlich in der betreffenden Potenzialfläche) durch das Herausnehmen aus der
Potenzialflächenkulisse ausgeschlossen werden würde/
siehe Anlage
Die Verwaltung hat die Thematik wie geboten ausführlich
mit den Planern (Drees & Huesmann, Bielefeld) sowie dem Rechtsbeistand
(Wolter Hoppenberg, Hamm) erörtert. Eine
räumliche Zäsur zwischen Nord- und Süd-Potenzialfläche kann nicht vorgenommen werden,
da diese planerisch bedingt zusammenhängen. Die Potenzialfläche(n) ist
unbedingtes Ergebnis des Abschichtungsprozesses nach einheitlicher Anwendung
der harten und weichen, gerichtlich/ rechtlich geforderten Tabukriterien, sodass
an der Potenzialflächenkulisse keine Änderung vorgenommen werden darf; für
eine Herausnahme gibt es keine schlüssige Argumentation, die einer
planungsrechtlichen Prüfung standhalten würde.
Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Äußerung mit
derselben Argumentation wie in der bestehenden Beschlussvorlage zum Thema (Nr. 0502/2020-2025) zurückzuweisen. Es
bleibt bei der bisherigen Gewichtung zu den Ortsteilen hinsichtlich Tourismus;
zudem hat die Stadt Brakel keinen Einfluss auf benachbarte WEA-Planungen und
ist darauf angewiesen, ein schlüssiges und durchgängiges Konzept zur
Bewerkstelligung der Abschichtung aller Außenbereichsflächen zugrunde gelegt zu
haben. Würde man nun weitere einzelne Flächen unbegründet aus der Kulisse
ausscheiden, wäre der Schritt einer einheitlich abgeschichteten
Potenzialflächenanalyse überflüssig gewesen.
Dem Bezirksausschuss obliegt nichtsdestotrotz die
Entscheidung über den Antrag.
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksausschuss Hembsen
lehnt den Antrag der CDU-Ortsunion Hembsen auf Erforderlichkeit einer
Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) in Form einer Erweiterung des
Schutzbereichs zur Kernstadt aus den vorgenannten Gründen (Ausführungen der
Verwaltung) ab.