Sachverhalt:
Der neugewählte Rat der Stadt
Brakel hat in der konstituierenden Sitzung am 05.11.2020 gem. § 40
Kommunalwahlgesetz (KWahlG) einen Wahlprüfungsausschuss gebildet. Dieser hat
die Aufgabe, über etwa erhobene Einsprüche sowie über die Gültigkeit der am
13.09.2020 stattgefundenen Gemeindewahlen von Amts wegen zu entscheiden. Nach
Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss erfolgt die endgültige
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Brakel.
Die Ergebnisse der Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel sind am 18.09.2020 auf der Homepage der Stadt Brakel öffentlich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass gem. § 39 KWahlG gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben können, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c für erforderlich halten.
Innerhalb der Einspruchsfrist (19.09.2020 bis 18.10.2020) ist kein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben worden.
Die Niederschriften über die vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 15.09.2020 getroffenen Feststellungen der Wahlergebnisse sind als Anlagen beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss stellt der Rat der Stadt Brakel fest, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. Der Rat beschließt, die Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel vom 13.09.2020 für gültig zu erklären.