Sachverhalt:
Die EAM GmbH & Co. KG (nachfolgend: „EAM“), an der die Stadt Brakel
über die EAM Sammel- und Vorschalt 5 GmbH (nachfolgend „SVSG“) mittelbar beteiligt ist, möchte die Energie Region Kassel
Beteiligungs-GmbH & Co. KG (nachfolgend „BERK“) (gegen Übertragung der Anteile an der
Netzeigentumsgesellschaft EnergieRegion Kassel GmbH & Co. KG) als neuen
kommunalen Gesellschafter aufnehmen sowie die Beteiligung der Stadt
Borgentreich (gegen Einlage des Stromnetzes der Kernstadt Borgentreich) erweitern.
Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung dieses Vorhabens sowie einer
damit einhergehenden Änderung des Gesellschafts- sowie des Konsortialvertrages
der EAM.
Hintergrund Beitritt BERK
An der BERK sind die folgenden 17 Kommunen aus dem Landkreis Kassel (nachfolgend „BERK-Kommunen“) als Kommanditisten beteiligt: Ahnatal, Baunatal, Calden, Espenau, Fuldabrück, Fuldatal, Grebenstein, Helsa, Immenhausen, Lohfelden, Naumburg, Reinhardshagen, Schauenburg, Söhrewald, Vellmar, Wesertal und Zierenberg. Diese Kommunen sind bis auf Espenau und Zierenberg bereits über die SVSG 5 an der EAM beteiligt.
BERK ist wiederum mit 51 % an der EnergieRegion Kassel GmbH & Co. KG (nachfolgend „ERK“) beteiligt, die Eigentümerin des Stromnetzes in den BERK-Kommunen ist. Die EAM Netz GmbH (vormals EnergieNetz Mitte GmbH); nachfolgend „EAM Netz“), die Netzgesellschaft der EAM-Gruppe, hält die weiteren 49 % der Anteile an der ERK und betreibt das Stromnetz.
Das Stromnetz der ERK soll vollständig in die EAM Netz integriert und den BERK-Kommunen im Gegenzug eine (teilweise weitere) Beteiligung an der EAM ermöglicht werden.
Umsetzung Betritt BERK
Die Umsetzung erfolgt in drei Schritten:
- Zunächst kauft EAM Netz mit Wirkung zum 01.01.2020 die 51 % Kommanditanteile von der BERK an der ERK und wird damit alleinige Eigentümerin der ERK. Der Kaufpreis für die Anteile wurde auf Basis des Gutachtens eines neutralen Unternehmensbewerters ermittelt.
- Den Kaufpreis für die Kommanditanteile an der ERK legt die BERK als Bareinlage in die EAM ein und erwirbt dafür entsprechende Kommanditanteile an der EAM. Die Höhe der Anteile hängt von dem Verhältnis zwischen der Bareinlage und dem Unternehmenswert der EAM ab. Der Wert der EAM wurde ebenfalls durch einen neutralen Unternehmensbewerter ermittelt. Nach aktueller Einschätzung vermittelt die Bareinlage der BERK ca. 1,485 % Geschäftsanteil an der EAM.
Die BERK wird somit neben der GöSF und den SVSGs 1-5, die ihren Anteil entsprechend reduzieren, eine weitere Vorschaltgesellschaft und Kommanditistin der EAM. Die bewährte Struktur der EAM bleibt also im Wesentlichen erhalten. Den quotal (leicht) reduzierten Anteilen der bisherigen Anteilseigner der EAM steht durch die Bareinlage bzw. die Integration des Netzes ein höherer Unternehmenswert der EAM gegenüber, sodass sich die Anteilsreduzierung für die bisherigen Anteilseigner wirtschaftlich nicht auswirkt.
- Die ERK wird durch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen (sog. Anwachsung) aufgelöst und in die EAM Netz integriert. EAM Netz ist dann Alleineigentümerin des Stromnetzes in den BERK-Kommunen.
Hintergrund Beteiligung Borgentreich
Die Stadt Borgentreich ist seit 2014 über die SVSG 5 GmbH an der EAM beteiligt. Das Stromnetz in der Stadt Borgentreich steht in der Kernstadt im Eigentum des Eigenbetriebs der Stadt Borgentreich. In den Ortsteilen steht das Stromnetz im Eigentum der EAM Netz. Seit dem 01.01.2019 hat die Stadt Borgentreich das Stromnetz in der Kernstadt an EAM Netz verpachtet. Die Stadt Borgentreich hat das Interesse geäußert, das Eigentum an dem Stromnetz in der Kernstadt auf die EAM Netz gegen Gewährung von weiteren Anteilen an der EAM zu übertragen.
Umsetzung Beteiligung Borgentreich
Die Anteilserweiterung der Stadt Borgentreich soll wie folgt umgesetzt werden:
- EAM Netz kauft mit Wirkung zum 01.01.2020 das Stromnetz der Stadt Borgentreich (Kernstadt). Der Kaufpreis für die Anteile wurde auf Basis eines Gutachtens eines neutralen Unternehmensbewerters ermittelt.
- Die Stadt Borgentreich legt den Kaufpreis als Bareinlage in die SVSG 4 ein und diese wiederum leistet eine entsprechende Bareinlage in die EAM – jeweils gegen Gewährung entsprechender Gesellschafts- bzw. Kommanditanteile. Die Höhe der zu gewährenden Kommanditanteile an der EAM hängt von dem Verhältnis zwischen der Bareinlage und dem Unternehmenswert der EAM ab. Der Wert der EAM wird ebenfalls durch einen neutralen Unternehmensbewerter ermittelt. Nach aktueller Einschätzung vermittelt die Bareinlage der Stadt Borgentreich für die SVSG 4 eine Erhöhung des heutigen Geschäftsanteils von 0,48 % auf ca. 0,61 % an der EAM.
Die Erhöhung des Anteils der Stadt Borgentreich über die SVSG 4 führt zu einer leichten Reduzierung der Beteiligungsquoten der übrigen Anteilseigner der EAM. Dem steht jedoch durch die Bareinlage ein höherer Unternehmenswert der EAM gegenüber, sodass sich die Anteilsreduzierung für die bisherigen Anteilseigner wirtschaftlich nicht auswirkt.
Folgeänderungen
Die Beteiligung der BERK und der Stadt Borgentreich führt zu einer Kapitalerhöhung der EAM. Zudem müssen der Konsortialvertrag und der Gesellschaftsvertrag der EAM angepasst werden um die neuen Beteiligungsverhältnisse abzubilden und insbesondere zu erreichen, dass die Beteiligung an der EAM an die entsprechende konzessionsvergabe verknüpft ist.
Dokumente
Folgende Dokumente sind in der Stadt-/Gemeindeverwaltung im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten jederzeit einsehbar und werden bei Bedarf vertraulich zur Verfügung gestellt:
- Informationsmemorandum
- Entwurf des Konsortialvertrags der EAM GmbH & Co. KG als Anlage A
- Entwurf des Gesellschaftsvertrags der EAM GmbH & Co. KG als Anlage B
- vorläufig prognostizierten mittelbare Beteiligungsquoten als Anlage C
- Übersicht kommunalrechtliche Regelungen als Anlage D
Kommunalrecht
Die Beteiligung der BERK sowie der weitere Anteilserwerb der Stadt Borgentreich und die damit verbundene Verringerung der Beteiligungsquoten der bisherigen Gesellschafter der EAM stellen zwei der Veräußerung ähnliche Rechtsgeschäfte dar und sind zu beschließen sowie bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen.
Zwar mindert die Beteiligung der BERK sowie die Anteilserweiterung der Stadt Borgentreich die Beteiligungsquoten der bisherigen Gesellschafter der EAM leicht und damit auch den Einfluss auf die EAM. Die Erfüllung der kommunalen Aufgaben wird davon jedoch nicht beeinträchtigt. Die Beteiligung ist daher kommunalrechtlich zulässig. Gleiches gilt für die (technischen) Anpassungen des Gesellschafts- und Konsortialvertrages, da die Gründungsvoraussetzungen weiterhin eingehalten werden.
Einzelheiten zu den kommunalrechtlichen Grundlagen dazu sind in Anlage D (Übersicht kommunalrechtliche Regelungen) ersichtlich.
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Die Beteiligung wird der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Beschlussfassung angezeigt.
Hinweise
Der Beschlussvorschlag kann in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Da insbesondere in den Dokumenten Informationsmemorandum und Konsortialvertrag Unternehmensinterna enthalten sind, die nur den Gesellschaftern bekannt sein sollen (u.a. Unternehmenswert, Kaufpreise, etc.), sind diese in der Stadt-/Gemeindeverwaltung im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten jederzeit einsehbar und werden bei Bedarf vertraulich zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
(1) Die Stadt Brakel stimmt einer Beteiligung
der Energie Region Kassel Beteiligungs- GmbH & Co. KG als neuem kommunalen
Kommanditisten an der EAM GmbH & Co. KG sowie der damit einhergehenden
Kapitalerhöhung dieser Gesellschaft um 15.774.000 Euro zu.
(2) Die Stadt Brakel stimmt der Erhöhung der
mittelbaren Beteiligung der Stadt Borgentreich an der EAM GmbH & Co. KG im
Wege der Erhöhung der Beteiligung der EAM Sammel- und Vorschalt 4 GmbH an der
EAM GmbH & Co. KG sowie der damit einhergehenden Kapitalerhöhung dieser
Gesellschaft um 1.463.523,63 Euro zu.
(3) Die Stadt Brakel stimmt denjenigen
Änderungen des Gesellschaftsvertrages der EAM GmbH & Co. KG zu, die für
eine Beteiligung der Energie Region Kassel Beteiligungs- GmbH & Co. KG als
neuem kommunalen Kommanditisten an der EAM GmbH & Co. KG sowie der Erhöhung
der Beteiligung der EAM Sammel- und Vorschalt 4 GmbH an der EAM GmbH & Co.
KG erforderlich sind. Mit den Anpassungen des Konsortialvertrages besteht
Einverständnis. Der Folge der Beteiligung, der eintretenden Reduzierung der
eigenen mittelbaren Anteile, wird zugestimmt.
(4) Der kommunale Vertreter der Stadt Brakel
wird in der Gesellschafterversammlung der EAM Sammel- und Vorschalt 5 GmbH
ermächtigt und beauftragt den zur Umsetzung der obigen Beschlüsse
erforderlichen Gesellschafterbeschlüssen zuzustimmen und die Geschäftsführung
zur Umsetzung dieser Beschlüsse anzuweisen und sie zur Unterzeichnung der zur
Umsetzung erforderlichen Verträge zu ermächtigen und zu beauftragen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
keine