Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren und Senkung der Winterdienstgebühren
Sachverhalt:
Die 3. Änderung der Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung der Stadt Brakel ist zum 01.01.2017 für einen Zeitraum von drei
Jahren (01.01.2017 bis 31.12.2019) erfolgt. Die Gebühren für den
Straßenreinigungsdienst als auch für den Winterdienst sind seit diesem
Zeitpunkt unverändert geblieben.
Nach Ablauf der drei Jahre musste eine neue
Auswertung der Ausgaben erfolgen. Diese hat ergeben, dass sowohl im
Straßenreinigungs- als auch im Winterdienst eine Gebührenänderung notwendig
ist, da in der Zeit vom aktuellen Berechnungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2018
jährliche Schwankungen zu erkennen sind.
Die Gebührenberechnung, die seit dem 01.01.2017 für
die jährliche Abrechnung Gültigkeit hat, beinhaltete für den
·
Straßenreinigungsdienst Ausgaben von durchschnittlich 43.000,00 €.
·
Winterdienst Ausgaben von durchschnittlich 137.000,00 €.
Diese Beträge setzten sich aus dem
Jahresdurchschnitt der Jahre 2011 bis 2015 zusammen. Daraus ergab sich folgende
jährliche Gebühr (80 % der Ausgaben):
·
Straßenreinigungsdienst: 34.400,00
€
·
Winterdienst: 109.600,00
€
Hinweis:
Der ermittelte
öffentliche/allgemeine Anteil bzw. das öffentliche Interesse beträgt 20 % und
ergibt sich aus der Tatsache, dass die Straßen für Ver- und
Entsorgungsfahrzeuge, Feuerwehr, Rettungsdienst, ÖPNV, Lieferanten, etc. zur
Verfügung stehen müssen. Hinzu kommen die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche
der Straßenzüge.
Nach Prüfung der Jahresrechnungen im Bereich
Straßenreinigung für die Jahre 2016 bis 2018 hat sich nach Aussage der, von der
Stadt Brakel beauftragten, ACCURA-JANOS Steuerberatungsgesellschaft mbH für
Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren eine Gebührenüberdeckung in Höhe
von 42.145,00 € ergeben. Dieser Betrag wurde einer Rücklage zugeführt und steht
bei der Neuberechnung der Gebühren zur Verfügung.
Die aktuelle Gebührenberechnung ergibt eine
durchschnittliche jährliche Ausgabe (Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2018):
·
Straßenreinigungsdienst: 74.000,00
€
·
Winterdienst: 90.000,00
€
Die Erhöhung der Ausgaben für den Straßenreinigungsdienst
resultiert aus höheren Personalkosten sowie Abschreibungen und Zinsen für eine
in 2016 neu erworbene Kehrmaschine.
Die Rücklage in Höhe von 42.145,00 € wurde
prozentual auf den Straßenreinigungs- und Winterdienst verteilt, so dass sich
die Ausgabe wie folgt reduziert:
·
Straßenreinigungsdienst: 54.983,35
€
·
Winterdienst: 66.871,65
€
Bei einem Gebührensatz von
80 % beträgt die Gebühr für die kommenden 3 Jahre jährlich:
·
Straßenreinigungsdienst: 43.986,68
€
·
Winterdienst: 53.497,32
€
Die Gebühren ändern sich wie folgt:
Straßenklassen |
Aktuelle Gebühr bis 2019 |
Neue Gebühr ab 2020 |
Differenz |
S 1: Innerörtliche Verkehrsstraße |
0,05480 € |
0,06400 € |
0,00920 € |
S 2: Überörtliche Verkehrsstraßen |
0,04930 € |
0,05120 € |
0,00190 € |
S 3: Fußgängerzone, verkehrsberuhigte Bereiche |
0,06580 € |
0,07680 € |
0,01100 € |
W 1: Vorrangige Straßen |
0,02040 € |
0,01440 € |
-0,00600 € |
W 2: Nachrangige Straßen |
0,01360 € |
0,00960 € |
-0,00400 € |
Der Zeitraum wird durch
Satzungsänderung auf drei Jahre festgelegt (01.01.2020 bis 31.12.2022).
Die Kalkulation der neuen Gebühren kann in der Bauverwaltung eingesehen werden.
Anlagen:
· 4. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt die 4. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel.
Die Gebühren für den Straßenreinigungs- und Winterdienst werden ab dem 01.01.2020 wie folgt festgelegt:
Straßenklassen |
Aktuelle Gebühr bis 2019 |
Neue Gebühr ab 2020 |
Differenz |
S 1: Innerörtliche Verkehrsstraße |
0,05480 € |
0,06400 € |
0,00920 € |
S 2: Überörtliche Verkehrsstraßen |
0,04930 € |
0,05120 € |
0,00190 € |
S 3: Fußgängerzone, verkehrsberuhigte Bereiche |
0,06580 € |
0,07680 € |
0,01100 € |
W 1: Vorrangige Straßen |
0,02040 € |
0,01440 € |
-0,00600 € |
W 2: Nachrangige Straßen |
0,01360 € |
0,00960 € |
-0,00400 € |