Betreff
Umstrukturierung und Erweiterung von sozialer Arbeit an städt. Schulen
Vorlage
809/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

An der Städt. Gesamtschule Brakel -Sek.I und II- wird seit dem 03.11.2014 eine Fachkraft für soziale Arbeit beschäftigt. Die Vollzeitstelle (39 W/Std.) wird zurzeit durch Frau Maria Wigge (32 W/Std.) und Frau Christina Pape (7 W/Std.) abgedeckt. Die Beschäftigung erfolgt auf Grundlage des RdErl. des MSW vom 23.01.2008 und wird auf veranschlagte Lehrerstellen der Schule angerechnet. Die Finanzierung der Stelle ist nach den rechtlichen Vorgaben mit 50% Land und 50% Stadt geregelt. Der Caritasverband des Kreises Höxter e.V. hat als Kooperationspartner unter Erstattung der Verwaltungskosten die Anstellungsträgerschaft der Sozialfachkraft inne.

 

Frau Maria Wigge scheidet zum 31.12.2018 aus. Eine schnellmöglichste Nachbesetzung der Stelle genießt aus pädagogischen Erfordernissen hohe Priorität.

 

Die Beschäftigung von Fachkräften für soziale Arbeit an Schulen ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben und rückt zunehmend im Bildungswesen landesweit vermehrt in den Fokus. Die Gesellschaft fordert dieses Handlungsfeld in den Schulen verstärkt ein. Vor diesem Hintergrund der Dauerhaftigkeit des Handlungsfeldes ist es opportun, die Anstellungsträgerschaft der sozialen Fachkraft in den Stellenplan der Stadt zu überführen. Mit dem Caritasverband des Kreises Höxter e.V. und der Städt. Gesamtschule Brakel sind diesbezüglich konstruktive Gespräche geführt und eine einvernehmliche Auflösung des Kooperationsvertrages zum 31.12.2018 avisiert worden. Ab dem 01.01.2019 soll die soziale Fachkraftstelle im Stellenplan der Stadt geführt werden. Frau Christina Pape soll in diesem Zusammenhang mit einem anteiligen Stundensatz als städt. Bedienstete vom Caritasverband übergeleitet werden. Der noch verbleibende Stellenanteil wird zeitnah in enger Abstimmung mit der Schulleitung nachbesetzt.

 

Im Kontext zunehmend komplexer werdenden Gesellschaftsstrukturen mit individuellen und milieuspezifischen Bedürfnissen an Schulen hat dieses Handlungsfeld eine zyklische Dynamik entfaltet und wird bereits im Primarbereich aufgegriffen. Heterogene Schülerschaften und Inklusion bindet ein besonders weites Spektrum sozialer Umstände im Schulalltag und ist in den kommunalen Foren mit Debatten stets präsent. Eine Umfrage bei den Städten des Kreises Höxter zum Einsatz und Umfang von sozialer Arbeit in städt. Schulen ergab, dass die Stadt Brakel im Primarbereich (ca. 620 SuS) als einzige Stadt keine soziale Unterstützung vorhält und im Sekundarbereich I/II (ca. 870 SuS/Endausbau ca. 1.100 SuS) sich nur mit einer Fachkraftstelle am untersten Niveau befindet.

 

Zur zukunftsweisenden Ausrichtung auf diesem Handlungsfeld sind weitere soziale unterstützende Angebote in den städt. Schulen zwingend erforderlich und werden durch die Schulen eingefordert. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht über die Schulsozialarbeit im HFA vom 13.03.2018 verwiesen.

 

Die Antworten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW haben sich auf Anfrage zur Finanzierbarkeit von sozialer Arbeit in Schule für sehr unbefriedigend erwiesen und lassen mittelfristig auf künftige Unterstützung nicht schließen.

 

Aus den v.g. Ausführungen und Erkenntnissen soll für den Primarbereich inkl. OGS eine ½ soziale Fachkraftstelle und für den Sekundarbereich eine zusätzliche Fachkraftstelle generiert werden, um den Erfordernissen an Schulsozialarbeit an den städt. Schulen Rechnung zu tragen. Die Stellen sind zusätzlich im Stellenplan der Stadt Brakel einzuplanen.

 

Die Schulleitungen der Städt. Gesamtschule Brakel -Sek.I und II- und Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel werden in der Sitzung zu Fragen von sozialer Arbeit in Schulen zur Verfügung stehen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel zu beschließen:

 

1.   Übernahme der sozialen Fachkraftstelle (39 W/Std.) gem. RdErl. des MSW vom 23.01.2008 in den Stellenplan der Stadt Brakel bei gleichbleibender Finanzierungsregelung (50% Land/50% Stadt) zum 01.01.2019

 

2.   Einstellung einer weiteren sozialen Fachkraftstelle (39 W/Std.) an der Städt. Gesamtschule Brakel -Sek.I und II- in den Stellenplan der Stadt Brakel in 2019

 

3.   Einstellung einer ½ sozialen Fachkraftstelle (19 W/Std.) an der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel in den Stellenplan der Stadt Brakel in 2019

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Bei der bestehenden Stelle (50% Stadt) können bei gleichbleibenden Personalkosten die Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 4.000 € eingespart werden. Die zusätzlichen 1 ½ Stellen sind gem. Tarifrecht mit rund 90.000 € ab Haushalt 2019 zu berücksichtigen.