Betreff
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
800/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach §78 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GO) sind in der Haushaltssatzung die Steuersätze anzugeben, die für das jeweilige Haushaltsjahr Gültigkeit haben.

 

Im Hinblick auf die oft erst im Laufe des Haushaltsjahres erfolgende Verabschiedung der Haushaltssatzung bietet es sich jedoch an, die Steuersätze bereits im Vorfeld in einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen. Somit können die Hebesätze bereits in den Jahresbescheiden zu Beginn des nächsten Haushaltsjahres berücksichtigt werden, womit Kosten und Aufwand einer doppelten Bescheiderstellung vermieden werden. Da eine Verabschiedung des Haushalts 2019 nicht vor Erstellung der ersten Bescheide erfolgen wird, ergibt sich die Notwendigkeit einer separaten Hebesatzsatzung.

 

Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung vom 03.07.2018 die Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 beraten und beschlossen. Im Rahmen der Ermittlung des gewogenen Landesdurchschnittes ist eine Anpassung der fiktiven Hebesätze bei der Grundsteuer A von 217 auf 223 Prozentpunkte, der Grundsteuer B von 429 auf 443 Prozentpunkte sowie der Gewerbesteuer von 417 auf 418 Prozentpunkte erfolgt.

 

Dies hat zur Folge, dass die Stadt Brakel bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen vom Land NRW so behandelt würde, als hätte sie Steuereinnahmen unter Berücksichtigung der fiktiven Hebesätze. Der Stadt Brakel würden also auf Grundlage des aktuellen Steueraufkommens ca. 90 T€ mehr angerechnet, als tatsächliche Steuereinnahmen erzielt würden. Diese Vorgehensweise im Finanzausgleich bringt die Kommunen unter Zugzwang, um einer Schlechterstellung zu entgehen.

 

Aufgrund der oben dargestellten Folgen wird deshalb vorgeschlagen, die Hebesätze für das Jahr 2019 für die Grundsteuer B von 429 auf 443 Prozentpunkte sowie von der Gewerbesteuer von 417 auf 418 Prozentpunkte auf das Niveau der fiktiven Hebesätze anzuheben. Der Hebesatz der Grundsteuer A liegt mit 280 bereits deutlich über dem fiktiven Hebesatz und sollte somit unangetastet bleiben.

 


Anlagen:

 

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Jahr 2019.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt, die der Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2019 zu erlassen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Nach aktuell geschätztem Steueraufkommen ergibt sich eine Mehreinnahme von ca. 90 T€.