Sachverhalt:
Im
Rahmen der Fortschreibung
des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel“ (unter
Berücksichtigung der Leerstandsproblematik
von Einzelhandelslagen im Erdgeschoss) ist durch das Büro „Junker + Kruse Stadtforschung Planung“, Dortmund, in enger
Abstimmung mit Politik und Verwaltung (Stichwort Arbeitskreis) ein endfassungstauglicher Konzept-Entwurf erarbeitet
worden.
Dessen zuvor feststehende Eckpunkte sind in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses und Bauausschusses am 24.01.2018 in nicht öffentlicher Sitzung durch das genannte Fachbüro vorgestellt worden. Anschließend ist die Sache vor weiteren, später erforderlichen Beschlüssen dazu in die einzelnen Fraktionen zur Beratung zurückverwiesen worden.
Die städtebaulich hergeleiteten und daher fixen Eckpunkte und Gewichtungen sind zwischenzeitlich in einen kompletten Entwurf eingearbeitet worden, der daraufhin den Fraktionen zur Beratung elektronisch übersandt worden ist.
Der Entwurf soll nunmehr beraten
werden und dann Grundlage einer informellen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
(Informationsveranstaltung) werden.
Das Fachbüro steht für Rückfragen
in der Sitzung zur Verfügung.
Der
Entwurf des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel (unter Berücksichtigung der Leerstandsproblematik von Einzelhandelslagen
im Erdgeschoss) wird
beschlossen und soll als
Grundlage einer informellen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
(Informationsveranstaltung) dienen.
Aufstellungsbeschluss
zur Bauleitplanung
Ausfluss aus dem Konzept-Entwurf ist zudem eine moderate Aufweitung der bisherigen Bauleitplanung (Sanierungsgebiets-Bebauungsplan) zum Thema „Wohnen im Erdgeschoss“. Die Wohnfunktion soll - im Gegensatz zum ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 30 - zukünftig im südlichen Abschnitt der Ostheimer Straße - optional als Angebot(splanung) - auch im Erdgeschoss ermöglicht und daher zugelassen werden (siehe Entwurf, S. 105 f.).
Dieses
bereits im Vorfeld diskutierte und nunmehr als städtebaulich sinnvoll erachtete
Ziel erfordert eine dahingehende Zulässigkeitsregelung, die rechtsverbindlich
nur mit einem Bauleitplanverfahren (Bebauungsplanänderung) umgesetzt werden
kann, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Es
wird sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln (für Maßnahmen der
Innenentwicklung, hier: Nachverdichtung), dessen Planinhalte als Grundlage für
das weitere Verfahren aus den vorgestellten Unterlagen zum Einzelhandelskonzept
entwickelt werden; Auftragnehmer wird der Kreis Höxter.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Brakel ist nicht erforderlich.
Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 30 - 3.
Änderung „Sanierungsgebiet Kernstadt Brakel“ aufzustellen, um damit das Ziel
des fortgeschriebenen „Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel“ zur Ermöglichung von Wohnen auch im
Erdgeschoss im südlichen Abschnitt der Ostheimer Straße rechtsverbindlich
umzusetzen.