Betreff
Neufestsetzung der Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brakel
Vorlage
190/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Gemäß § 12 Abs. 6 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) können ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, anstelle eines gesetzlich festgeschriebenen Auslagenersatz eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde erhalten. Die meisten Kommunen in NRW haben hiervon Gebrauch gemacht. So gewähren auch die Städte des Kreises Höxter seit langen Jahren eine Aufwandsentschädigung für bestimmte Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr.

 

Die Leiter der Feuerwehren in den Städten unter der Leitung des Kreisbrandmeisters Rudolf Lüke haben vor einiger Zeit eine Erhöhung der Aufwandentschädigungen angeregt. Die letzte Erhöhung der Aufwandsentschädigung in der Stadt Brakel fand im März 2002 mit Wirkung vom 01.01.2002 statt.

 

Die Bürgermeisterkonferenz hat sich 2014 mehrfach mit diesem Thema befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, folgende Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Höhe einer Aufwandsentschädigung anzuwenden.

Die zukünftigen Aufwendungen für die einzelnen Funktionen setzen sich nach § 1 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse nach Größe der Gemeinde und einem Faktor entsprechend der Größe der Feuerwehr zusammen.

Zukünftige Anpassungen der Aufwandsentschädigungen erfolgen dann immer in Bezug auf die vor genannte Verordnung über die Entschädigung.

 

Nachfolgend eine Aufstellung der bisherigen und zukünftigen Beträge:

Die neu festgelegten Beträge sollen mit Wirkung zum 01.01.2015 zur Anwendung kommen.

 

Funktion

monatl. Betrag
bisher

monatl. Betrag
ab 01.01.2015

Leiter der Feuerwehr

179,00 €

259,00 €

Stellvertretender Leiter der Feuerwehr

59,00 €

129,50 €

Löschzugführer Brakel

74,00 €

90,00 €

Stellvertretender Löschzugführer Brakel

27,00 €

45,00 €

Löschzugführer (Verbund der Löschgruppen)

16,67 €

45,00 €

Löschgruppenführer

27,00 €

40,00 €

Jugendfeuerwehrwart

37,92 €

50,00 €

Jugendgruppenleiter

0,00 €

25,00 €

Atemschutzgerätewart

30,00 €

79,00 €

Gerätewart Löschzug Brakel

30,00 €

79,00 €

Gerätewart LG für Staffelfahrzeug

16,67 €

30,00 €

Gerätewart LG für Gruppenfahrzeug

16,67 €

55,00 €

Sicherheitsbeauftragter

0,00 €

30,00 €

 

Begründungen zu den Anpassungen:

 

Die Anforderungen in Bezug auf die sich immer wandelnde Einsatztaktik und der Umgang mit der vorhandenen Ausrüstung, erfordern einen immer größer werdenden Zeitaufwand an Aus- und Fortbildung. Die Übungsdienste werden in den Löschgruppen der Feuerwehr Brakel mittlerweile im 14 tägigen Rhythmus im Löschzug Brakel sogar wöchentlich abgehalten. Nur so kann der sichere Umgang mit der Technik sicher geschult werden.

 

Die Führung und Strukturierung von Großeinsätzen erfordert einen höheren Bedarf an Führungskräften (Zugführer für den Einsatz der Löschgruppen in Zügen).

Die Prüfung und Instandsetzung der Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge nach der Geräteprüfordnung muss nach jeder Benutzung sichergestellt werden. Diese Aufgabe übernehmen die Gerätewarte in den einzelnen Einheiten. Diese Anforderungen sind in den vergangenen Jahren um ein vielfaches angestiegen.

Der Nachwuchs in der Feuerwehr kommt zum großen Teil aus der Jugendfeuerwehr. Die engagierten Jugendfeuerwehrwarte bilden die Jugendlichen bis zum achtzehnten Lebensjahr so aus, dass diese sofort in den Einsatzdienst übernommen werden können. In Anbetracht des demografischen Wandels ein enorm wichtiges Standbein für die Feuerwehr Brakel. In der Jugendfeuerwehr werden derzeit 34 Jugendliche in 2 Gruppen ausgebildet. Von nur einem Jugendfeuerwehrwart ist diese Aufgabe nicht zu leisten, sodass hier eine Aufstockung der Ausbilder nötig ist.

 

Damit die Wehrführung den Überblick über die gesamte Feuerwehr behält, ist eine Aufgabenteilung untereinander in einzelne Fachgebiete erforderlich. Hier hat sich das Team mit Wehrführer und zwei gleichberichtigte Stellvertreter bestens bewährt und somit ist auch hier eine Anpassung der Aufwandsentschädigung erforderlich.

Nach den Vorgaben der Unfallkasse NRW sind zur Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften für die Feuerwehr Brakel insgesamt 4 ausgebildete Sicherheitsbeauftragte vorzuhalten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die monatliche Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brakel mit Rückwirkung zum 01.01.2015 wie folgt:

 

Leiter der Feuerwehr

davon 60,00 € als Ausbildungsvergütung

259,00 €

Stellvertretender Leiter der Feuerwehr

129,50 €

Löschzugführer Brakel

90,00 €

Stellvertretender Löschzugführer Brakel

45,00 €

Löschzugführer (Verbund der LG)

45,00 €

Löschgruppenführer

40,00 €

Jugendfeuerwehrwart

50,00 €

Jugendgruppenleiter

25,00 €

Atemschutzgerätewart

79,00 €

Gerätewart Löschzug Brakel

79,00 €

Gerätewart LG für Staffelfahrzeug

30,00 €

Gerätewart LG für Gruppenfahrzeug

55,00 €

Sicherheitsbeauftragter

30,00 €

 

Zukünftige Anpassungen der Aufwandsentschädigungen erfolgen dann immer in Bezug auf die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

 

Im Haushaltsplan sind die erforderlichen Mittel in Höhe von 32.000 € eingeplant. Die Mehraufwendungen belaufen sich auf 15.000 € gegenüber den Vorjahren.