Sachverhalt:
Gemäß
§ 12 Abs. 6 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) können ehrenamtliche
Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus
Feuerwehrdienst leisten, anstelle eines gesetzlich festgeschriebenen
Auslagenersatz eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde erhalten. Die
meisten Kommunen in NRW haben hiervon Gebrauch gemacht. So gewähren auch die
Städte des Kreises Höxter seit langen Jahren eine Aufwandsentschädigung für
bestimmte Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr.
Die
Leiter der Feuerwehren in den Städten unter der Leitung des Kreisbrandmeisters
Rudolf Lüke haben vor einiger Zeit eine Erhöhung der Aufwandentschädigungen
angeregt. Die letzte Erhöhung der Aufwandsentschädigung in der Stadt Brakel
fand im März 2002 mit Wirkung vom 01.01.2002 statt.
Die
Bürgermeisterkonferenz hat sich 2014 mehrfach mit diesem Thema befasst und ist
zu dem Ergebnis gekommen, folgende Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Höhe
einer Aufwandsentschädigung anzuwenden.
Die
zukünftigen Aufwendungen für die einzelnen Funktionen setzen sich nach § 1
Absatz 2 Satz 1 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler
Vertretungen und Ausschüsse nach Größe der Gemeinde und einem Faktor
entsprechend der Größe der Feuerwehr zusammen.
Zukünftige
Anpassungen der Aufwandsentschädigungen erfolgen dann immer in Bezug auf die
vor genannte Verordnung über die Entschädigung.
Nachfolgend
eine Aufstellung der bisherigen und zukünftigen Beträge:
Die
neu festgelegten Beträge sollen mit Wirkung zum 01.01.2015 zur Anwendung
kommen.
Funktion |
monatl. Betrag |
monatl. Betrag |
Leiter der Feuerwehr |
179,00 € |
259,00 € |
Stellvertretender Leiter
der Feuerwehr |
59,00 € |
129,50 € |
Löschzugführer Brakel |
74,00 € |
90,00 € |
Stellvertretender
Löschzugführer Brakel |
27,00 € |
45,00 € |
Löschzugführer (Verbund der
Löschgruppen) |
16,67 € |
45,00 € |
Löschgruppenführer |
27,00 € |
40,00 € |
Jugendfeuerwehrwart |
37,92 € |
50,00 € |
Jugendgruppenleiter |
0,00 € |
25,00 € |
Atemschutzgerätewart |
30,00 € |
79,00 € |
Gerätewart Löschzug Brakel |
30,00 € |
79,00 € |
Gerätewart LG für
Staffelfahrzeug |
16,67 € |
30,00 € |
Gerätewart LG für
Gruppenfahrzeug |
16,67 € |
55,00 € |
Sicherheitsbeauftragter |
0,00 € |
30,00 € |
Begründungen zu den Anpassungen:
Die Anforderungen in Bezug
auf die sich immer wandelnde Einsatztaktik und der Umgang mit der vorhandenen
Ausrüstung, erfordern einen immer größer werdenden Zeitaufwand an Aus- und
Fortbildung. Die Übungsdienste werden in den Löschgruppen der Feuerwehr Brakel
mittlerweile im 14 tägigen Rhythmus im Löschzug Brakel sogar wöchentlich
abgehalten. Nur so kann der sichere Umgang mit der Technik sicher geschult
werden.
Die Führung und
Strukturierung von Großeinsätzen erfordert einen höheren Bedarf an Führungskräften
(Zugführer für den Einsatz der Löschgruppen in Zügen).
Die Prüfung und
Instandsetzung der Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge nach der
Geräteprüfordnung muss nach jeder Benutzung sichergestellt werden. Diese
Aufgabe übernehmen die Gerätewarte in den einzelnen Einheiten. Diese
Anforderungen sind in den vergangenen Jahren um ein vielfaches angestiegen.
Der Nachwuchs in der
Feuerwehr kommt zum großen Teil aus der Jugendfeuerwehr. Die engagierten
Jugendfeuerwehrwarte bilden die Jugendlichen bis zum achtzehnten Lebensjahr so
aus, dass diese sofort in den Einsatzdienst übernommen werden können. In
Anbetracht des demografischen Wandels ein enorm wichtiges Standbein für die
Feuerwehr Brakel. In der Jugendfeuerwehr werden derzeit 34 Jugendliche in 2
Gruppen ausgebildet. Von nur einem Jugendfeuerwehrwart ist diese Aufgabe nicht
zu leisten, sodass hier eine Aufstockung der Ausbilder nötig ist.
Damit die Wehrführung den
Überblick über die gesamte Feuerwehr behält, ist eine Aufgabenteilung
untereinander in einzelne Fachgebiete erforderlich. Hier hat sich das Team mit
Wehrführer und zwei gleichberichtigte Stellvertreter bestens bewährt und somit
ist auch hier eine Anpassung der Aufwandsentschädigung erforderlich.
Nach den Vorgaben der
Unfallkasse NRW sind zur Kontrolle der Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften für die Feuerwehr Brakel insgesamt 4 ausgebildete
Sicherheitsbeauftragte vorzuhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel
beschließt die monatliche Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brakel mit Rückwirkung zum 01.01.2015 wie
folgt:
Leiter der Feuerwehr davon 60,00 € als
Ausbildungsvergütung |
259,00 € |
Stellvertretender Leiter
der Feuerwehr |
129,50 € |
Löschzugführer Brakel |
90,00 € |
Stellvertretender
Löschzugführer Brakel |
45,00 € |
Löschzugführer (Verbund der
LG) |
45,00 € |
Löschgruppenführer |
40,00 € |
Jugendfeuerwehrwart |
50,00 € |
Jugendgruppenleiter |
25,00 € |
Atemschutzgerätewart |
79,00 € |
Gerätewart Löschzug Brakel |
79,00 € |
Gerätewart LG für
Staffelfahrzeug |
30,00 € |
Gerätewart LG für
Gruppenfahrzeug |
55,00 € |
Sicherheitsbeauftragter |
30,00 € |
Zukünftige
Anpassungen der Aufwandsentschädigungen erfolgen dann immer in Bezug auf die
Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und
Ausschüsse.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Im Haushaltsplan sind die
erforderlichen Mittel in Höhe von 32.000 € eingeplant. Die Mehraufwendungen
belaufen sich auf 15.000 € gegenüber den Vorjahren.