Betreff
Überarbeitung/ Aufhebung des Einzelhandelskonzeptes, Antrag der Fraktion der Liste Zukunft im Rat der Stadt Brakel
Vorlage
575/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Liste Zukunft hat die Einbeziehung des in der Anlage dargestellten Punktes in die Ausschüsse/ den Rat der Stadt beantragt.

 

Hierzu führt die Verwaltung wie folgt aus:

 

Zunächst ist die Einzelhandelslandschaft der Brakeler Innenstadt nicht als aussterbend zu bezeichnen, da die Grundversorgung sowie vielfältige spezielle Angebote bestehen.

 

Seit jeher stellt sich für Städte und Gemeinden die Lage so dar, dass aufgrund des freien Spiels der marktwirtschaftlichen Kräfte Einzelhandels-Leerstände in Innenstädten kaum verhindert werden konnten. Eine Gemeinde kann hierzu lediglich die Rahmenbedingungen gestalten, nicht aber die Kontrolle über ihre Geschäfte ausüben oder sich gar Einzelhandel da, wo notwendig, schaffen. In Brakel bestehen hierzu gute, stetig weiterentwickelte Rahmenbedingungen wie Infrastruktur und Gebäudebestand zur Verfügung.

 

Das „Einzelhandelskonzept 2008“ hat insbesondere eine Datenbasis erhoben, auf deren Grundlage der zentrale Versorgungsbereich der Innenstadt mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten definiert worden ist. Darüber hinaus konnten die sog. zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente definiert werden. Da hierzu kein Wandel feststellbar ist und der Einzelhandel in der Brakeler Innenstadt größtenteils funktioniert, würde eine erneute Untersuchung vermutlich keine neuen Ergebnisse bringen.

 

Ausfluss des Konzeptes, in seiner Bedeutung durch die jüngste Baugesetzbuch-Novelle gestärkt, die eine Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan vorsieht, das allein keine strukturell bindende Wirkung erzielen kann, sondern als Grundlage für die Bauleitplanung dient, sind in den darauffolgenden Jahren folgende Bebauungspläne in der Kernstadt Brakel gewesen:

 

-         Nr. 5 - 5. Änd., Nr. 5 - 6. Änd. „Oberes Königsfeld“;

 

-         Nr. 6 - 2. Änd. „Königsfeld Ost“;

 

-         Nr. 15 - 2. Änd. „Am Sudheimer Weg";

 

-         Nr. 17, Nr. 17 - 1. Änd. "Ergänzungsbereich im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt".

 

Erst durch Aufstellung dieser Pläne hat die Stadt Brakel die Ziele des Einzelhandelskonzeptes konkret und wie geboten stringent umsetzen können.

 

Die derzeitige Situation wird durch das „Einzelhandelskonzept 2008“ also weder verursacht noch verschärft, sondern im Gegenteil durch die daraus resultierende Bauleitplanung in ihrer Durchschlagskraft gemildert.

 

Indem man diese generell wertvolle Innenstadt-Einzelhandelsstruktur, die einem Zentrum entsprechen soll, mit den im entsprechenden Konzept dargelegten Zielen, in sich schlüssig begründet, schützt und diese noch genauso beabsichtigte strukturelle, städtebauliche Stärkung in Bebauungsplänen verankert hat, trägt man - auch wenn es durch viele Leerstände momentan leider nicht ablesbar ist - dazu bei, den bestehenden Einzelhandel in der Innenstadt nicht einer noch größeren Konkurrenz auszusetzen. Dies wäre beispielsweise durch das Öffnen aller Bereiche des Stadtgebietes für den sog. zentrenrelevanten Einzelhandel der Fall, was einem als fatal einzuschätzenden „Ausverkauf“ der Innenstadt gleich käme. Auch die angesprochene - innenstadtnahe - Grundversorgung der Bevölkerung wird durch dieses Konzept dargestellt und städtebaulich verankert.

 

Durch den im vergangenen Jahr intensivierten Stadtmarketingprozess, extern begleitet durch die BBE Handelsberatung Münster, haben sich aktuell keine neuen Erkenntnisse ergeben. Vielmehr wurden die Kernaussagen des bestehenden Einzelhandelskonzeptes bestätigt.

 

Insofern haben sich weder Rahmenbedingungen noch Ziele des Einzelhandelskonzeptes geändert. Die Verwaltung sieht daher keinen Handlungsbedarf zum bestehenden „Einzelhandelskonzept 2008.“


Beschluss(vorschlag):

 

ggf. in der Sitzung zu formulieren