Beschluss:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die Zuständigkeiten bezüglich des Annentages wie folgt zu regeln:

-      Entscheidungen über die Zulassung und Vergabe der Fahrgeschäfte erfolgt durch die Verwaltung

 

-      Entscheidungen über die Zulassung und Platzvergabe der Bier- und Imbissstände erfolgen wie bisher (Vorberatung Bezirksausschuss, Entscheidung Rat)

 

-      Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung (z.B. Verlängerung o. Verkürzung des Annentages, Ausweitung oder Verkleinerung Festgelände, Terminverschiebung etc.) erfolgt zukünftig durch den Rat

 

-      Dem Bezirksausschuss der Kernstadt werden ferner die gleichen Entscheidungskompetenzen wie den anderen Bezirksausschüssen übertragen.

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt ferner mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder den entsprechenden Entwurf der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 13.12.1999 –10. Änderung- als Satzung.

 

Die 10. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Bestandteil der Niederschrift des Rates und ist als Anlage 3 beigefügt.


Bürgermeister Temme geht auf die Anregungen des Bezirksausschusses der Kernstadt ein, in dem um eine Erweiterung der Aufgaben insbesondere um mehr Entscheidungskompetenz beim Thema „Annentag“ gebeten wurde. Aus den Beratungen der Fraktionen seien daraufhin drei Vorschläge ausgearbeitet worden. Diese wurden im Haupt- und Finanzausschuss beraten und eine entsprechende Empfehlung an den Rat ausgesprochen.

 

Als Vorsitzende des Bezirksausschusses meldet sich Ratsfrau Neu zu Wort und erklärt, „dass sie zwar etwas anderes erwartet habe, als das was nun empfohlen wurde“,  sie könne sich aber dennoch mit dem Vorschlag einverstanden sehen.