Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel
beschließt einstimmig, die
Zuständigkeiten bezüglich des Annentages wie folgt zu regeln:
- Entscheidungen über
die Zulassung und Vergabe der Fahrgeschäfte erfolgt durch die Verwaltung
- Entscheidungen über
die Zulassung und Platzvergabe der Bier- und Imbissstände erfolgen wie bisher
(Vorberatung Bezirksausschuss, Entscheidung Rat)
- Regelungen von
grundsätzlicher Bedeutung (z.B. Verlängerung o. Verkürzung des Annentages,
Ausweitung oder Verkleinerung Festgelände, Terminverschiebung etc.) erfolgt
zukünftig durch den Rat
- Dem
Bezirksausschuss der Kernstadt werden ferner die gleichen
Entscheidungskompetenzen wie den anderen Bezirksausschüssen übertragen.
Der Rat der Stadt Brakel beschließt ferner
mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder den entsprechenden
Entwurf der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 13.12.1999 –10.
Änderung- als Satzung.
Die 10. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Bestandteil der Niederschrift des Rates und ist als Anlage 3 beigefügt.
Bürgermeister Temme geht auf die Anregungen des Bezirksausschusses der Kernstadt
ein, in dem um eine Erweiterung der Aufgaben insbesondere um mehr
Entscheidungskompetenz beim Thema „Annentag“ gebeten wurde. Aus den Beratungen
der Fraktionen seien daraufhin drei Vorschläge ausgearbeitet worden. Diese
wurden im Haupt- und Finanzausschuss beraten und eine entsprechende Empfehlung
an den Rat ausgesprochen.
Als Vorsitzende des Bezirksausschusses meldet sich Ratsfrau Neu zu Wort und erklärt, „dass sie zwar etwas anderes erwartet habe, als das was nun empfohlen wurde“, sie könne sich aber dennoch mit dem Vorschlag einverstanden sehen.