Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich, den Entwurf zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel durch abschließenden Beschluss festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einholung der Genehmigung der Bezirksregierung Detmold die Verbindlichkeit dieser Änderung herbeizuführen.


Ratsherr Heilemann nimmt aufgrund von Befangenheit an den nachfolgenden Abstimmungen nicht teil.

 

Ratsherr Aßmann möchte schon jetzt die Belange des Nachbarn in dem zukünftigen Bebauungsplan geregelt wissen. Darauf erklärt Bürgermeister Spieker, dass derzeit der Flächennutzungsplan zur Beschlussfassung steht und alle anderen Bedenken im gesonderten Bebauungsplanverfahren Berücksichtigung finden

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen NRW)

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW - Straßen NRW - zur Einbeziehung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Verkehrsimmissionen aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Mit der Notwendigkeit, solche Vorkehrungen vorsehen zu müssen, ist für das Baugebiet im Bereich vorhandener Straßen nicht zu rechnen, da es nicht mehr betroffen sein wird als bereits bestehende Wohnstrukturen in unmittelbarer Nähe, zum anderen wäre dies Sache des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens.

 

 

Wehrbereichsverwaltung West

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zu nicht berührten Belangen bei Einhaltung von Bauhöhen bis 30 m über Grund bei der späteren Planverwirklichung aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Mit solchen Bauhöhen ist bei einer späteren Umsetzung dieser Planung nicht zu rechnen.

 

 

e.on Mitte

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der e.on Mitte zu im Plangebiet verlegten Versorgungsleitungen, die bei Baumaßnahmen berücksichtigt werden müssten, aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die Berücksichtigung vorhandener Versorgungsleitungen bei späteren Baumaßnahmen ist nicht Sache der Flächennutzungsplanung, sondern der baulichen Umsetzung des später aus der Flächennutzungsplanänderung resultierenden Bebauungsplanes, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen.

 

 

Deutsche Telekom

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom zum rechtzeitigen Anzeigen der zukünftigen Erschließungs-maßnahmen im Planbereich im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes einstimmig zur Kenntnis.

 

 

IHK

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel weist die Stellungnahme der IHK zu einem möglichen Konflikt zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche (Fa. Saggel GmbH) aus folgenden Gründen bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich zurück:

 

Bei der vorliegenden Planung wird eine Konfliktbewältigung zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche im nachfolgenden konkreten Bauleitplanverfahren auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen. Hier sind abschließende Regelungen zu treffen, um die Einhaltung der jeweiligen gebietstypischen Schutzansprüche/ Immissionsrichtwerte sicherzustellen. Dabei wird der angesprochene Betrieb als Immissionsquelle beachtet werden. In einem späteren Bebauungsplan besteht Rückgriff auf dementsprechende immissionsbezogene Pufferzonen jedoch nur, wenn diese Flächen planungsrechtlich gesichert werden, also bereits innerhalb der Wohnbaufläche auf Flächennutzungsplanebene liegen. Die vorliegende Planung muss daher auf diese Bruttofläche abstellen. Ebenso soll es aus städtebaulichen Gründen bei dieser Planung bleiben, die eine Vorsorge zur langfristigen Sicherung der Wohnfunktion im Ortsteil Siddessen darstellt. Dabei ist als Grundprinzip eine Verdichtung des Ortskerns (Arrondierung) geboten.

 

 

Kreis Höxter

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zur Vorlage einer Kanalnetzanzeige und des dazugehörigen Erlaubnisantrages aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die Kanalnetzanzeige und der dazugehörige Erlaubnisantrag werden später nach Konkretisierung der Planung auf Bebauungsplanebene erstellt und vorgelegt.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zu einem möglichen Konflikt zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche (Fa. Saggel GmbH) aus folgenden Gründen bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zur Kenntnis:

 

Bei der vorliegenden Planung wird eine Konfliktbewältigung zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche im nachfolgenden konkreten Bauleitplanverfahren auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen. Hier sind abschließende Regelungen zu treffen, um die Einhaltung der jeweiligen gebietstypischen Schutzansprüche/ Immissionsrichtwerte sicherzustellen. Dabei wird der angesprochene Betrieb als Immissionsquelle beachtet werden. In einem späteren Bebauungsplan besteht Rückgriff auf dementsprechende immissionsbezogene Pufferzonen jedoch nur, wenn diese Flächen planungsrechtlich gesichert werden, also bereits innerhalb der Wohnbaufläche auf Flächennutzungsplanebene liegen. Die vorliegende Planung muss daher auf diese Bruttofläche abstellen.

 

 

MS Manfred Saggel GmbH Verpackungsservice

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel weist die Stellungnahme der MS Manfred Saggel GmbH zu einer durch die Planung gefährdeten gewerblichen Tätigkeit in dem dortigen Gewerbegebiet aus folgenden Gründen bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich zurück:

 

Bei der vorliegenden Planung wird eine Konfliktbewältigung zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche im nachfolgenden konkreten Bauleitplanverfahren auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen. Hier sind abschließende Regelungen zu treffen, um die Einhaltung der jeweiligen gebietstypischen Schutzansprüche/ Immissionsrichtwerte sicherzustellen. Dabei wird der angesprochene Betrieb als Immissionsquelle beachtet werden. Für den bestehenden Betrieb wird dabei keine Einschränkung zu erwarten sein, da er Bestandsschutz genießt.

 

 

Anne u. Wilfried Versen

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel weist die Stellungnahme von Frau Anne u. Herrn Wilfried Versen zur Planung als verfehlte Sicherung einer Wohnbaufläche und zu einer durch die Planung gefährdeten gewerblichen Existenz/ Tätigkeit in dem dortigen Gewerbegebiet (vgl. auch Fa. Saggel GmbH) aus folgenden Gründen bei 3 Gegenstimme mehrheitlich zurück:

 

Bei der vorliegenden Planung wird eine Konfliktbewältigung zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche im nachfolgenden konkreten Bauleitplanverfahren auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen. Hier sind abschließende Regelungen zu treffen, um die Einhaltung der jeweiligen gebietstypischen Schutzansprüche/ Immissionsrichtwerte sicherzustellen. Dabei wird der angesprochene Betrieb als Immissionsquelle beachtet werden. Für den bestehenden Betrieb wird dabei keine Einschränkung zu erwarten sein, da er Bestandsschutz genießt. In einem späteren Bebauungsplan besteht Rückgriff auf dementsprechende immissionsbezogene Pufferzonen jedoch nur, wenn diese Flächen planungsrechtlich gesichert werden, also bereits innerhalb der Wohnbaufläche auf Flächennutzungsplanebene liegen. Die vorliegende Planung muss daher auf diese Bruttofläche abstellen. Ebenso soll es aus städtebaulichen Gründen bei dieser Planung bleiben, die eine Vorsorge zur langfristigen Sicherung der Wohnfunktion im Ortsteil Siddessen darstellt. Dabei ist als Grundprinzip eine Verdichtung des Ortskerns (Arrondierung) geboten.