a) Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

LWL - Archäologie für Westfalen, Außenst. Bielefeld

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig die Stellungnahme des LWL - Archäologie für Westfalen, dass bei Bodeneingriffen in unter- und obertägigen Bodendenkmälern eine Benehmensherstellung erforderlich und archäologische Untersuchungen im Vorfeld der Bodeneingriffe zu erwarten seien; für Bodeneingriffe in den übrigen Flächen des Bebauungsplanes werde um Benachrichtigung des LWL - Archäologie für Westfalen/ Außenstelle Bielefeld vier Wochen vorher gebeten, damit baubegleitende Untersuchungen eingeplant werden könnten, in die Planung aufzunehmen.

 

 

RWE

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der RWE zur Umverlegung und zu im Plangebiet befindlichen Gasversorgungsleitungen aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die Freihaltung vorhandener Versorgungsleitungen von Beeinträchtigungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen.

 

 

Hanseatic Bauträger GmbH, Hildesheim (vertr. durch RAe Dehne, Ringe, Grages, Bolte; Elze)

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel weist die Stellungnahme der Hanseatic Bauträger GmbH zur Fehlerhaftigkeit der Planung als Verhinderungsplanung hinsichtlich der laufenden Bauvoranfrage zum Neubau eines Lebensmitteleinzelhandels mit Backshop auf dem Grundstück der ehem. Molkerei aus folgenden Gründen einstimmig zurück:

 

Die Bekanntmachung zur Offenlegung ist eindeutig, geht auf die nach Süden erweiterte Fläche der ehem. Molkerei ein (nochmaliger Änderungsbeschluss) und enthält sämtliche nach dem Baugesetzbuch erforderlichen Hinweise. Die Skizze des Plangeltungsbereichs korrespondiert dabei mit beiden Beschlüssen (Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss). Die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren liegen selbstverständlich vor, da es sich um einen Bebauungsplan handelt, der wiedernutzbar macht oder nachverdichtet.

Die Planaufstellung ist keineswegs abwägungsfehlerhaft. Das Einzelhandelskonzept steht der angesprochenen Bauvoranfrage aus November 2007 für den Neubau eines Lebensmitteleinzelhandels mit Backshop auf dem Grundstück der ehem. Molkerei tatsächlich nicht mehr entgegen, was zum genannten Zeitpunkt jedoch noch keinen abschließenden Charakter haben konnte, da das Konzept noch nicht zu 100% gestanden hatte. Über das Vorhaben ist dabei in der letzten Ausschusssitzung mitnichten referiert worden. Vielmehr ist der Bebauungsplan auf dem letztgültigen Planstand, der auf städtebaulichen (auch gestalterischen) Gründen basiert, zur Offenlegung vorgestellt worden.

Von einer Verhinderungsplanung kann keine Rede sein, da in dieser Ausschusssitzung die Gründe für den aktuellen Planentwurf dargelegt worden sind (städtebauliche Besonderheit/ Prägung der "Molkereifläche"). Die Stadt hatte diese erst mit besagter Sitzung feststehenden Planungsgründe für die Zurückstellung des Baugesuchs berechtigterweise und unverzüglich an den Kreis Höxter weitergeleitet, der damit den Vorgang der Zurückstellung Anfang Februar dieses Jahres begründet hat.

Dass die dementsprechenden Festsetzungen gegen die Bauvoranfrage laufen, hat die Stadt nicht zu vertreten, da sie die öffentlichen Belange zum historischen Stadtkern/ Plangebiet höher zu gewichten hatte als betriebswirtschaftliche Einzelinteressen. Das ehem. Molkereigelände bringt sehr wohl eigenständige gestalterische und städtebauliche Gründe mit sich, die in den Planentwurf eingegangen sind. Die betriebswirtschaftliche Orientierung des Einwenders ist zwar verständlich, jedoch hierbei nicht ausschlaggebend.

 

 

Deutsche Telekom

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom zu im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen und, im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes, zum rechtzeitigen Anzeigen der zukünftigen Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich einstimmig zur Kenntnis.