Beschluss:

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfbericht und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, vom 05.08.2016.

2. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO.NRW einbezogen worden. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt diesen hierzu von der INTECON GmbH  Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, gefertigten Prüfungsbericht vom 05.08.2016.

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel wie folgt zu beschließen:

a)    die Feststellung der Jahresabschlusses 2014 vom 07.06.2016

b)    die Entnahme des Jahresfehlbetrages von 505.248,05 € aus der Ausgleichsrücklage und

c)         die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters.


Der Vorsitzende erteilt Herrn Hengelbrock das Wort, welcher in einem ausführlichen Vortrag die Prüfungsergebnisse der INTECON GmbH darstellt. 

Im Verlauf der Präsentation geht Herr Hengelbrock ausführlich auf die einzelnen Positionen der Bilanz sowie auf die Besonderheiten in der Ergebnisrechnung ein. Thematisiert wird insbesondere die durch einen MIK-Erlass begründete, neue Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht  in Bezug auf den § 43 Abs. 3 GemHVO. Diese beinhaltet, dass die seitens der Stadt Brakel zu leistenden Verlustausgleiche nicht mehr direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden dürfen, da die Eigenbetriebe eine rechtliche Einheit mit dem Kernhaushalt bilden. Dies habe im Jahresabschluss 2014 zur Folge, dass die in den Sondervermögen entstehenden Verluste in der Ergebnisrechnung der Stadt berücksichtigt werden müssen. Da im Abschluss der Eigenbetriebe keine Verlustausgleiche geleistet wurden, müsse eine Abschreibung auf die Finanzanlage KUBRA zu Lasten der städtischen Ergebnisrechnung gebucht werden, um so der neuen Rechtsauffassung Rechnung zu tragen.

 

Als weiterhin positiv könne die Eigenkapital-Ausstattung gewertet werden. Im interkommunalen Vergleich stehe die Stadt Brakel hier sehr gut da, ebenso sei der Stand der Ausgleichsrücklage als durchaus komfortabel anzusehen. Kritischer müsse der Schwund an liquiden Mitteln bewertet werden, welcher nur mit der Aufnahme eines Liquiditätsdarlehens aufgefangen werden konnte. Im Kreisvergleich sei die Verschuldung allerdings als niedrig anzusehen.

 

Herr Hengelbrock führt aus, dass unterm Strich, trotz Rückgängen bei der Gewerbesteuer und erheblichen Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen eine Verbesserung des geplanten Ergebnisses auf den Fehlbetrag i.H.v. 505.248,05 € erreicht werden könne.

 

Ausschussvorsitzender Gadzinski bedankt sich im Anschluss für den informativen Vortrag und bittet den Ausschuss um weitere Rückfragen.

 

Ausschussmitglied Multhaupt hinterfragt noch einmal die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht in Bezug auf die nicht mehr gestattete Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage. Die Auswirkungen dieser Entwicklung werden durch die Herren Hengelbrock und Schlenhardt dargestellt, wobei festgehalten werden kann, dass die Stadt Brakel dank der sehr guten Eigenkapitalausstattung noch weit von einer Haushaltssicherung entfernt sein dürfte. Der vorsichtige Ausblick auf die Abschlüsse der Jahre 2015 und 2016 lässt zumindest nicht befürchten, dass es in kürzester Zukunft zu einem extremen Verzehr der Ausgleichsrücklage komme. Ebenso wird diskutiert, ob ein Vorgehen gegen die Auffassung des Kreises Höxter sinnvoll sein könne. Nach Rücksprache mit dem Kreis Höxter und der  ebenfalls betroffenen Stadt Borgentreich werde aber von einem Widerspruch abgesehen.