Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Agentur für Arbeit unterstützt die frühzeitige Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung von anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, aber auch von Geduldeten ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Tanja Köster, Geschäftsstellenverbundleiterin der Agentur für Arbeit Höxter/Warburg, möchte den Anwesenden daher in der heutigen Sitzung einen informativen Überblick über die integrative Unterstützung dieses Personenkreises geben. Anhand einer Präsentation verdeutlicht sie, an welche verschiedenen Voraussetzungen die Integration in den Arbeitsmarkt geknüpft ist.

 

Ratsherr Oeynhausen merkt an, dass im Hinblick auf eine funktionierende Integration noch einige Verbesserungen angestrebt werden sollten. Er untermauert seine Aussage dahingehend, dass sich in Brakel von möglichen 117 lediglich 58 Personen in derartigen Integrationsmaßnahmen befinden.

Frau Köster berichtet, dass sich ein Großteil des v.g. Personenkreises in der sogenannten „Warteposition“ befindet.

Ratsherr Schulte sieht in der Sprachbarriere das größte Integrationsproblem und befürwortet in diesem Zusammenhang eine Ausbildung der Asylbewerber in Handwerksberufen, denn hier sieht er eine reelle Möglichkeit und Chance, die Sprache im täglichen Arbeitsablauf schrittweise erlernen zu können. Frau Köster empfindet ebenfalls die fehlenden Sprachkenntnisse als größtes Problem. Sie berichtet in diesem Zusammenhang über eine geplante Maßnahme, die speziell auf die Beschäftigung junger Asylbewerber im handwerklichen Bereich abzielt.

 

Ratsherr Menke sieht das gesamte System als eher komplex und schwierig an, denn aufgrund des vorherrschenden Bürokratismus verstreicht kostbare Zeit.

 

Ratsherr Oeynhausen stellt sich die Frage, ob ein neues Gesetz hier zu gravierenden Änderungen führen wird. Seiner Meinung nach wird die „Integration“ zwar viel diskutiert, doch von Lösungen ist man derzeit noch weit entfernt. Die politische Debatte müsse in jedem Fall aktiv bleiben, damit im Resultat auch noch hilfreiche Änderungen folgen können.

 

Frau Dr. Strathausen weiß, dass sich viele der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer fragen, warum beispielsweise ein Beschäftigungsverbot von drei Monaten besteht, denn durch derartige Vorgaben wird die Integration eher erschwert.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich anschließend bei Frau Köster für den detaillierten Vortrag. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage 2 angefügt.