Beschluss:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mehrheitlich bei 2 Nein-Stimmen wie folgt:

1.    
Der Rat der Stadt Brakel stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH (zukünftig: Westfalen Weser Beteiligungen GmbH) entsprechend der Änderungsfassung zu.

 

2.    
Der Rat der Stadt Brakel stimmt der Abspaltung des Geschäftsfeldes „Steuerung Beteiligungen“ von der Westfalen Weser Netz GmbH auf die Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH (zukünftig firmierend als Westfalen Weser Beteiligungen GmbH ) durch Abschluss eines Abspaltungs- und Übernahmevertrags zwischen der Westfalen Weser Netz GmbH und der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH sowie dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG als gewinnabführungsberechtigter Partei und der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH als gewinnabführungsverpflichteter Partei zu.

 

3.    
Der Rat der Stadt Brakel stimmt der Übertragung der (zukünftigen) Beteiligungen der  Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH (zukünftig firmierend als Westfalen Weser Beteiligungen GmbH) an der EPOS Bioenergie Verwaltungs-GmbH, der Bad Driburg-EEnergie-Verwaltungsgesellschaft mbH, der Bad Driburg-Solar GmbH & Co. KG und der Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH sowie der Spar- und Bau-verein eG, der Bau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Herford eG, der Bürger-Energie Hummetal eG, der Wohnbaugenossenschaft Horn-Bad Meinberg eG, der Wohnungsgenossenschaft Hameln eG, der GSW Genossenschaft für Siedlungsbau und Wohnen eG, der Wohnbau Detmold eG, der Bürger-Energie-Genossenschaft Bad Lippspringe-Schlangen eG, der Energiegenossenschaft Paderborner Land eG und der Volksbank Paderborn–Höxter-Detmold eG auf die Energieservice Westfalen Weser GmbH – voraus-sichtlich durch Abschluss des eines Kauf- und Übertragungsvertrags zwischen der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH  und der Energieservice Westfalen Weser GmbH – zu.

 

4.    
Der Vertreter der Stadt Brakel wird angewiesen und bevollmächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und einer Kommanditistenversammlung gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrags der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG über die Ausübung der Stimmrechte in der Westfalen Weser Energie Verwaltungsgesellschaft mbH

 

a)     einer Änderung des Gesellschaftsvertrags der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH, entsprechend der Änderungsfassung zuzustimmen sowie den Geschäftsführer der Westfalen Weser Energie Verwaltungsgesellschaft mbH anzuweisen, in einer Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH der Änderung des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen;

 

b)     dem Abschluss eines Abspaltungs- und Übernahmevertrags zwischen der Westfalen Weser Netz GmbH und der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH (zukünftig firmierend als Westfalen Weser Beteiligungen GmbH ) zuzustimmen sowie den Geschäftsführer der Westfalen Weser Energie Verwaltungsgesellschaft mbH anzuweisen, in Gesellschafterversammlungen der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH und der Westfalen Weser Netz GmbH dem Abschluss eines Abspaltungs- und Übernahmevertrags zuzustimmen;

 

c)     der Abgabe von Verzichtserklärungen hinsichtlich der Abspaltung zuzustimmen sowie den Geschäftsführer der Westfalen Weser Energie Verwaltungsgesellschaft mbH anzuweisen, diese Erklärungen handelnd für die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG als Gesellschafterin der Westfalen Weser Netz GmbH und der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH abzugeben. Bei diesen Verzichtserklärung handelt es sich insbesondere um (i) den Verzicht auf die Erstattung eines Spaltungsberichts, die Prüfung des Spaltungsvertrages und den Spaltungsprüfungsbericht, (ii) den Verzicht auf jegliche Rechtsmittel gegen ge-fassten Gesellschafterbeschlüsse, insbesondere auf Klage gegen die Wirksamkeit des Spaltungsbeschlusses, und (iii) die Einhaltung sämtlicher nach Gesetz und/oder Gesellschaftsvertrag erforderlichen Einberufungs-, Bekanntmachungs-, Informationsbestimmungen und Regelungen zur Durchführung von Gesellschafterversammlungen zu Gunsten der Gesellschafter. Als Gesellschafter der Westfalen Weser Netz GmbH soll darüber hinaus verzichtet werden auf die Gewährung von Geschäftsanteilen als Gegenleistung für die Abspaltung;

 

d)     dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH und der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, durch den sich die Westfalen Weser Energie 2. Vermögens-verwaltungs-GmbH verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG abzuführen und die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG sich verpflichtet einen etwaigen Jahresfehlbetrag der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH auszugleichen, zuzustimmen sowie den Geschäftsführer der Westfalen Weser Energie Verwaltungsgesellschaft mbH an-zuweisen, in einer Gesellschafterversammlungen der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrages zuzustimmen, und

 

e)     der Übertragung der (zukünftigen) Beteiligungen der  Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH (zukünftig firmierend als Westfalen Weser Beteiligungen GmbH) an der EPOS Bioenergie Verwaltungs-GmbH, der Bad Driburg-EEnergie-Verwaltungsgesellschaft mbH, der Bad Driburg-Solar GmbH & Co. KG und der Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH sowie der Spar- und Bauverein eG, der Bau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Herford eG, der Bürger-Energie Hummetal eG, der Wohnbaugenossenschaft Horn-Bad Meinberg eG, der Wohnungsgenossenschaft Hameln eG, der GSW Genossenschaft für Siedlungsbau und Wohnen eG, der Wohnbau Detmold eG, der Bürger-Energie-Genossenschaft Bad Lippspringe-Schlangen eG, der Energiegenossenschaft Paderborner Land eG und der Volksbank Paderborn–Höxter-Detmold eG auf die Energieservice Westfalen Weser GmbH – voraussichtlich durch Abschluss des eines Kauf- und Übertragungsvertrags zwischen der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH  und der Energieservice Westfalen Weser GmbH – zuzustimmen sowie den Geschäftsführer der Westfalen Weser Energie Verwaltungsgesellschaft mbH anzuweisen, in Gesellschafterversammlungen der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH und der Energieservice Westfalen Weser GmbH der Übertragung dieser Beteiligungen zuzustimmen.

 


Bürgermeister Temme begrüßt Herrn Dr. Andreas Fey, GF Energieservice Westfalen Weser, der sich den Ratsmitgliedern vorstellt. Weiter führt er in die umfangreiche Thematik anhand eines Power-Point-Vortrages ein. Zusammenfassend sei hier zu sagen, dass die Westfalen Weser Energie aus den beiden Geschäftsfeldern „Netz“ und „Steuerung Beteiligungen“ besteht. Letzteres Geschäftsfeld soll von der Westfalen Weser Netz GmbH abgespalten und in eigene Beteiligungs-GmbH umfirmiert werden.

Die Ansiedlung des Geschäftsfeldes „ Steuerung Beteiligungen“ unterhalb der WWN als Verteilnetzbetreiber sei aus Sicht der Netzregulierungsaufsicht und der Bundesnetzagentur ungünstig, da unterhalb von Verteilnetzbetreibern ausschließlich netzbezogenen Beteiligungen angesiedelt sein sollen.

Im weiteren Verlauf soll durch ein Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der WWN und WWB das gesamte Geschäftsfeld der Sparte „Steuerung Beteiligungen“ samt Vermögen von WWN auf WWB übertragen werden. Somit stelle die Zielstruktur eine Kooperationsplattform für Stadtwerke dar. Durch dieses Konstrukt würden wirtschaftliche Verbesserungen ermöglicht, welche z.B. durch Bündelungen beim Gas- und Materialeinkauf hervorgerufen werden könnten. Für die einzelnen Kommunen ergeben sich durch die Gestaltung eines Ergebnisabführungsvertrages keine wirtschaftlichen Veränderungen, da die Erträge aus den Beteiligungen wie zuvor weiterhin an die WWE abgeführt würden.

 

Bürgermeister Temme dankt Herrn Dr. Fey für seinen ausführlichen Vortrag und hebt hervor, dass sich die Westfalen Weser Energie mit 48 Kommunen als Anteilseigner als kerngesundes Unternehmen auszeichne, wobei die Stadt Brakel mit 0,89% an der WWE beteiligt sei.

 

In der sich anschließenden Fragerunde zweifelt Ratsherr Heilemann u. a. an, dass sich diese Anlagemöglichkeit als lukrativ erweise. Er möchte wissen, worin die Vorteile für die Gesellschafter lägen und inwiefern die Einflussnahme auf mögliche Aktivitäten der neuen Gesellschaft gegeben sei. Dr. Fey betont erneut die gesellschaftsrechtliche Notwendigkeit, die Beteiligungen aus dem Netzbetrieb heraus zu trennen.

Rastherr Heilemann gibt seine Frage zu Protokoll, ob die Stadt Brakel Möglichkeiten habe, auf Beteiligungen des Tochterunternehmens Einfluss zu nehmen. Dr. Fey antwortet hierauf, dass die Gesellschaft nicht an den Anteilseigner vorbei über Millionenbeträge entscheiden werde.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Multhaupt ob die Übertragung von der einen auf die andere GmbH mit dem Buchwert erfolgt, erläutert Dr. Fey, dass sich dieses Verfahren mit den Finanzbehörden noch im Abstimmungsprozess befände. Er ginge davon aus, dass es keine steuerrechtlichen Probleme geben dürfte. Bürgermeister Temme ergänzt, dass keine Beschlüsse zur Ausführung kämen, die nicht rechtssicher mit den Finanzbehörden abgestimmt worden seien.

 

Abschließend lässt Bürgermeister Temme über den Beschlussvorschlag von Ziffer 1-4 abstimmen.