Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 3

Beschluss:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen die nachstehende Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2016.

 

Haushaltssatzung

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2016

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 17.03.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit                                                        

Gesamtbetrag der Erträge auf                              31.043.067,00 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                    31.673.274,54 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                      29.931.485,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                      31.018.947,54 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf            3.404.507,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf            5.253.051,43 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                              965.600,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                          

630.207,54 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                     3.000.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                     240 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                     429 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                      417 v.H.

 

§ 7

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.

 

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

1.   wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen  im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

1.   bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.   bei der Umschuldung von Krediten,

3.   bei inneren Verrechnungen,

4.   wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.   wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,

6.   über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.


Bürgermeister Temme verweist einleitend auf die im Haupt- und Finanzausschuss durch die Fraktionen gestellten Änderungsanträge zum Haushalt 2016. Abschließend habe dieser der Haushaltssatzung mit den Anträgen einstimmig zur Annahme empfohlen. Sodann bittet er die Fraktionen um ihre Haushaltsreden, beginnend mit der CDU-Fraktion.

 

a)  Haushaltsrede der CDU-Fraktion (Anlage 1)

 

In Vertretung des erkrankten Fraktionsvorsitzenden Hanisch trägt Ratsherr Wulf zum Haushalt 2016 vor und geht u. a. auf die Unwägbarkeiten künftiger Haushaltspolitik ein, wenn es um das Thema „Flüchtlinge und deren Aufnahme, Unterbringung und Betreuung“ gehe. Niemand wage eine Prognose, wie die Lage Ende 2016 wirklich aussehe.

Dennoch habe die Stadt Brakel das im vergangenen Jahr geplante Defizit von 2,3 Mio. € auf ein tatsächliches Defizit von 630.000 € „verbessern“ können und für die Folgejahre würden positive Jahresergebnisse in Aussicht gestellt.

In Brakel sei stets solide gewirtschaftet worden und er hebt hierbei lobend hervor, dass alle im Rat vertretenden Gruppierungen nicht nur an einem Strang, sondern auch in die gleiche Richtung gezogen hätten. So z.B. bei der Schulpolitik mit der Gründung der Gesamtschule und dem Zusammenschluss beider Grundschulen.

Weiter führt Ratsherr Wulff die durch die Fraktion gestellten Änderungs- und Prüfaufträge vor.

 

Abschließend erklärt Ratsherr Wulff, dass die CDU-Fraktion dem Haushalt 2016 mit den noch zu beschließenden Änderungen zustimmen werde.

 

 

b)  Haushaltsrede der SPD-Fraktion (Anlage 2)

 

Auch Ratsherr Multhaupt geht auf die Flüchtlingspolitik ein; der Haushalt der Stadt Brakel sei geprägt von diesem Thema. Investitionen zum Bau eines Flüchtlingsheimes, laufende Kosten und Personalkosten seien eingeplant. Dabei würden andere Themen in den Hintergrund rücken.

Zu der bereits durchgeführten Erhöhung der Wassergebühren sowie der Anhebung der Steuersätze mit Verabschiedung des Haushalts seien durch die SPD-Fraktion so mitgetragen worden. Im Vergleich zu den Nachbarkommunen stehe Brakel weiterhin sehr gut dar.

Die Investitionen in die Dorfgemeinschaftshäuser werden seitens der Fraktion sehr begrüßt. Auf Antrag der SPD-Fraktion seien Begehungen durchgeführt und ein Maßnahmenplan erstellt worden und er hoffe, dass weiterhin zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger auf den Dörfern investiert werde.

Zum Schluss geht Ratsherr Multhaupt auf die durch die SPD-Fraktion gestellten Anträge zum Haushalt ein wie z.B. der Einrichtung eines Kreisverkehrs unterhalb der Stadthalle.

 

Für die SPD-Fraktion erklärt Ratsherr Multhaupt, dass diese dem Haushalt 2016 zustimmen werden.

 

 

c)  Haushaltsrede der UWG/CWG-Fraktion (Anlage 3)

 

Ratsherr Tobisch kritisiert in seiner Haushaltsrede die geplante Erhöhung der Grundsteuer B, diese würde dem Haushalt 2016 gerade einmal eine Mehreinnahme von 29.000 € einbringen. Zudem seien die Bürger in diesem Jahr bereits durch die Erhöhung der Wassergebühren belastet worden.

Die durch die Fraktion gestellten Anträge werden durch Ratsherrn Tobisch noch einmal kurz erläutert. Sein Unverständnis zeigt er gegenüber der Oberflächengestaltung der Innenstadt sowie der Investition von 2 Mio. € in das Haus Gaentzsch, dass s. E. nur abrissreif sei.

Letztendlich sei die Fraktion der Meinung, dass die seitens der Stadt geplanten Investitionen in die falsche Richtung gehen würden, Steuererhöhungen seien nur schwer zu vermitteln.

 

Ratsherr Tobisch erklärt, dass aus diesen Gründen die UWG/CWG-Fraktion dem Haushalt 2016 nicht zustimmen werden.

 

 

d)   Haushaltsrede der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Anlage 4)

 

Auch bei der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist die Flüchtlingspolitik das „vorherrschende“ Thema zu dem Ratsherr Schulte seine Meinungen ausführt. So könne er z. B. nicht verstehen, dass das BAMF das augenscheinliche Hilfsangebot der Kommunen, auch des Kreises Höxter nicht annehme. Den vielen Helferinnen und Helfern seitens der Ökumenischen Flüchtlingshilfe Brakel, den Aktiven auf den Dörfern spricht er seinen Dank aus und ergänzt einen, durch Bürgermeister Temme ausgesprochenen Satz „Wir schaffen das. In Brakel“ um den Zusatz „Weil wir es wollen!“

Zum Haushalt führt Ratsherr Schulte aus, dass Brakel stabil dastehe. Es werde gleichzeitig investiert und gespart. Die leichten Steuererhöhungen sehe er als vertretbar an.

Die radikale Abholzung an viele Straßen und Wegen wird seitens der Fraktion kritisiert und er schlägt ein Konzept vor, dass dem zuständigen Bauausschuss vorgelegt werden solle.

Weiter geht er auf die vielfältigen Aktivitäten auf den Dörfern ein und bittet um  einen Tagesordnungspunkt im Herbst, damit die Öffentlichkeit einen aktuellen Überblick bekomme.

Die Zusammenlegung der Grundschulen sei der richtige Weg und die Gesamtschule fände guten Zuspruch, auch über Brakel hinaus.

 

Abschließend erklärt Ratsherr Schulte für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN dem Haushalt 2016 zuzustimmen.

 

Bürgermeister Temme dankt den Sprechern der Fraktionen für ihre Ausführungen. Auf seine Frage an die Ratsmitglieder Klöhn und Heilemann führt letzterer sein Statement aus worin er abschließen erklärt, dass er dem Haushalt 2016 nicht zustimmen werde.

 

Sodann führt Bürgermeister Temme die im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Änderungsanträge noch einmal auf.

 

Der Rat der Stadt Brakel stimmt wie folgt darüber ab:

 

Nr.

Antrag

Abstimmungs-ergebnis

CDU

 

1.

Die Verwaltung möge die Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Vergabe der Kehrarbeiten an externe Anbieter prüfen. Die Neubeschaffung der Kehrmaschine wird bis dahin zurück gestellt. 

einstimmig

2.

Begrenzung der Verpflichtungsermächtigung zur Neugestaltung Parkplatz Hallenbad auf 100.000 €

einstimmig

3.

Reduzierung der Mittel für die Gestaltung der Außenanlagen der Mensa auf 85.000 €.

einstimmig

SPD

 

1.

Bau eines Kreisverkehrs an der „Jibi-Kreuzung“

mehrheitlich abgelehnt,
9 Ja-Stimmen
17 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen

2.

Einstellung von 20.000 € Planungskosten für den eventuellen Bau eines weiteren Kunstrasenplatzes am Sportzentrum Pahenwinkel mit Sperrvermerk. Die Verwaltung erarbeitet unterdessen innerhalb eines Arbeitskreises mit den Vereinen ein „Sportstättenkonzept“.

einstimmig

(Ratsherr Koch erklärte sich vorab für befangen)

3.

Zum neuen Grundschuljahr sollen für die Schulsozialarbeit Mittel in Höhe von 30.000 € in den Haushalt eingestellt werden für die Einrichtung einer halben Stelle an der neuen Grundschule. 

mehrheitlich abgelehnt,
12 Ja-Stimmen
17 Nein-Stimmen

 

UWG/CWG

 

1.

Die geplante Erhöhung der Grundsteuer B soll nicht durchgeführt werden.

mehrheitlich abgelehnt,
4 Ja-Stimmen
25 Nein-Stimmen