Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel
beschließt mehrheitlich bei 3
Gegenstimmen die nachstehende Haushaltssatzung mit Anlagen für das
Haushaltsjahr 2016 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra)
und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2016.
Haushaltssatzung
der
Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen
Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 17.03.2016 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§
1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 31.043.067,00
EUR
Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 31.673.274,54
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 29.931.485,00
EUR
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 31.018.947,54
EUR
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitions-
tätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 3.404.507,00
EUR
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitions-
tätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 5.253.051,43
EUR
festgesetzt.
§
2
Kredite
für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§
3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur
Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist,
wird auf
965.600,00
EUR
festgesetzt.
§
4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des
voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
630.207,54
EUR
festgesetzt.
§
5
Der Höchstbetrag der
Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen,
wird auf 3.000.000,00
EUR
festgesetzt.
§
6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr
2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 240 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer
B) auf 429
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 417 v.H.
§
7
Ein
Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.
§
8
Über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:
1. wenn sie nicht
einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.
Über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW
sind unerheblich:
1. bei gesetzlichen
oder vertraglichen Verpflichtungen,
2. bei der Umschuldung
von Krediten,
3. bei inneren
Verrechnungen,
4. wenn sie durch
zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,
5. wenn sie nicht
einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,
6. über 15.000,00 €,
wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen
unabhängig von der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.
Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.
Bürgermeister Temme verweist einleitend auf die im Haupt- und Finanzausschuss
durch die Fraktionen gestellten Änderungsanträge zum Haushalt 2016.
Abschließend habe dieser der Haushaltssatzung mit den Anträgen einstimmig zur
Annahme empfohlen. Sodann bittet er die Fraktionen um ihre Haushaltsreden,
beginnend mit der CDU-Fraktion.
a)
Haushaltsrede der CDU-Fraktion (Anlage 1)
In Vertretung des erkrankten
Fraktionsvorsitzenden Hanisch trägt Ratsherr Wulf zum Haushalt 2016 vor und geht u. a. auf die Unwägbarkeiten
künftiger Haushaltspolitik ein, wenn es um das Thema „Flüchtlinge und deren
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung“ gehe. Niemand wage eine Prognose, wie
die Lage Ende 2016 wirklich aussehe.
Dennoch habe die Stadt Brakel das im
vergangenen Jahr geplante Defizit von 2,3 Mio. € auf ein tatsächliches Defizit
von 630.000 € „verbessern“ können und für die Folgejahre würden positive
Jahresergebnisse in Aussicht gestellt.
In Brakel sei stets solide gewirtschaftet
worden und er hebt hierbei lobend hervor, dass alle im Rat vertretenden
Gruppierungen nicht nur an einem Strang, sondern auch in die gleiche Richtung
gezogen hätten. So z.B. bei der Schulpolitik mit der Gründung der Gesamtschule
und dem Zusammenschluss beider Grundschulen.
Weiter führt Ratsherr Wulff die durch die Fraktion gestellten Änderungs- und Prüfaufträge
vor.
Abschließend erklärt Ratsherr Wulff, dass die CDU-Fraktion dem Haushalt 2016 mit den noch zu
beschließenden Änderungen zustimmen werde.
b)
Haushaltsrede der SPD-Fraktion (Anlage 2)
Auch Ratsherr Multhaupt geht auf die Flüchtlingspolitik ein; der Haushalt der
Stadt Brakel sei geprägt von diesem Thema. Investitionen zum Bau eines
Flüchtlingsheimes, laufende Kosten und Personalkosten seien eingeplant. Dabei
würden andere Themen in den Hintergrund rücken.
Zu der bereits durchgeführten Erhöhung der
Wassergebühren sowie der Anhebung der Steuersätze mit Verabschiedung des
Haushalts seien durch die SPD-Fraktion so mitgetragen worden. Im Vergleich zu
den Nachbarkommunen stehe Brakel weiterhin sehr gut dar.
Die Investitionen in die
Dorfgemeinschaftshäuser werden seitens der Fraktion sehr begrüßt. Auf Antrag
der SPD-Fraktion seien Begehungen durchgeführt und ein Maßnahmenplan erstellt
worden und er hoffe, dass weiterhin zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger auf
den Dörfern investiert werde.
Zum Schluss geht Ratsherr Multhaupt auf die durch die SPD-Fraktion
gestellten Anträge zum Haushalt ein wie z.B. der Einrichtung eines
Kreisverkehrs unterhalb der Stadthalle.
Für die SPD-Fraktion erklärt Ratsherr Multhaupt, dass diese dem Haushalt 2016 zustimmen werden.
c)
Haushaltsrede der UWG/CWG-Fraktion (Anlage 3)
Ratsherr Tobisch kritisiert in seiner Haushaltsrede die geplante Erhöhung
der Grundsteuer B, diese würde dem Haushalt 2016 gerade einmal eine
Mehreinnahme von 29.000 € einbringen. Zudem seien die Bürger in diesem Jahr
bereits durch die Erhöhung der Wassergebühren belastet worden.
Die durch die Fraktion gestellten Anträge
werden durch Ratsherrn Tobisch noch
einmal kurz erläutert. Sein Unverständnis zeigt er gegenüber der
Oberflächengestaltung der Innenstadt sowie der Investition von 2 Mio. € in das
Haus Gaentzsch, dass s. E. nur abrissreif sei.
Letztendlich sei die Fraktion der Meinung,
dass die seitens der Stadt geplanten Investitionen in die falsche Richtung
gehen würden, Steuererhöhungen seien nur schwer zu vermitteln.
Ratsherr Tobisch erklärt, dass aus diesen Gründen die UWG/CWG-Fraktion dem Haushalt 2016 nicht zustimmen werden.
d)
Haushaltsrede der
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Anlage 4)
Auch bei der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
ist die Flüchtlingspolitik das „vorherrschende“ Thema zu dem Ratsherr Schulte seine Meinungen ausführt. So
könne er z. B. nicht verstehen, dass das BAMF das augenscheinliche Hilfsangebot
der Kommunen, auch des Kreises Höxter nicht annehme. Den vielen Helferinnen und
Helfern seitens der Ökumenischen Flüchtlingshilfe Brakel, den Aktiven auf den
Dörfern spricht er seinen Dank aus und ergänzt einen, durch Bürgermeister Temme
ausgesprochenen Satz „Wir schaffen das. In Brakel“ um den Zusatz „Weil wir es
wollen!“
Zum Haushalt führt Ratsherr Schulte aus, dass Brakel stabil
dastehe. Es werde gleichzeitig investiert und gespart. Die leichten
Steuererhöhungen sehe er als vertretbar an.
Die radikale Abholzung an viele Straßen und
Wegen wird seitens der Fraktion kritisiert und er schlägt ein Konzept vor, dass
dem zuständigen Bauausschuss vorgelegt werden solle.
Weiter geht er auf die vielfältigen
Aktivitäten auf den Dörfern ein und bittet um
einen Tagesordnungspunkt im Herbst, damit die Öffentlichkeit einen
aktuellen Überblick bekomme.
Die Zusammenlegung der Grundschulen sei der
richtige Weg und die Gesamtschule fände guten Zuspruch, auch über Brakel
hinaus.
Abschließend erklärt Ratsherr Schulte für die Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN dem Haushalt 2016 zuzustimmen.
Bürgermeister Temme dankt den Sprechern der Fraktionen für ihre Ausführungen. Auf
seine Frage an die Ratsmitglieder Klöhn
und Heilemann führt letzterer sein
Statement aus worin er abschließen erklärt, dass er dem Haushalt 2016 nicht zustimmen werde.
Sodann führt Bürgermeister Temme die im Haupt- und Finanzausschuss
gestellten Änderungsanträge noch einmal auf.
Der Rat der Stadt Brakel stimmt wie folgt
darüber ab:
Nr. |
Antrag |
Abstimmungs-ergebnis |
CDU |
|
|
1. |
Die Verwaltung möge die
Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Vergabe der Kehrarbeiten an externe
Anbieter prüfen. Die Neubeschaffung der Kehrmaschine wird bis dahin zurück
gestellt. |
einstimmig |
2.
|
Begrenzung der
Verpflichtungsermächtigung zur Neugestaltung Parkplatz Hallenbad auf 100.000
€ |
einstimmig |
3. |
Reduzierung der Mittel
für die Gestaltung der Außenanlagen der Mensa auf 85.000 €. |
einstimmig |
SPD |
|
|
1. |
Bau eines Kreisverkehrs
an der „Jibi-Kreuzung“ |
mehrheitlich
abgelehnt, |
2.
|
Einstellung von 20.000 €
Planungskosten für den eventuellen Bau eines weiteren Kunstrasenplatzes am
Sportzentrum Pahenwinkel mit Sperrvermerk. Die Verwaltung erarbeitet
unterdessen innerhalb eines Arbeitskreises mit den Vereinen ein „Sportstättenkonzept“.
|
einstimmig (Ratsherr
Koch erklärte sich vorab für befangen) |
3. |
Zum neuen Grundschuljahr
sollen für die Schulsozialarbeit Mittel in Höhe von 30.000 € in den Haushalt
eingestellt werden für die Einrichtung einer halben Stelle an der neuen
Grundschule. |
mehrheitlich
abgelehnt, |
|
UWG/CWG |
|
1. |
Die geplante Erhöhung
der Grundsteuer B soll nicht durchgeführt werden. |
mehrheitlich
abgelehnt, |