Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig, das Einvernehmen zum Bauantrag zur Umnutzung des ehemaligen Wohnhauses in eine Garage, Brakel-Kernstadt, Antoniusstraße 1, unter einer Abweichung von der „Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für den Historischen Stadtkern Brakel“ nicht zu erteilen.


VAng. Bohnenberg erklärt den Mitgliedern des Bauausschusses, dass seitens der Verwaltung Bedenken gegen das geplante Vorhaben bestehen. Gemäß der Bauordnung NRW wird das erforderliche Einvernehmen zu diesbezüglichen Abweichungen nur erteilt, wenn sichergestellt wird, dass eine städtebaulich angemessene Gestaltung erreicht wird, die den Grundzügen der Satzung nicht zuwiderläuft.

 

Diese Bedingung ist nach einem Vor-Ort-Termin der Antragsteller mit der Verwaltung am 25.11.2015 nach ausgiebiger Diskussion wie folgt einvernehmlich konkretisiert worden:

 

Die Bedingung gilt dann als erfüllt, wenn ab der vorderen Ecke des Hauptgebäudes an dieses anschließend eine bauliche Einfriedigung als Mauerwerk über mind. 2 m Länge errichtet und dauerhaft erhalten wird; dabei ist die Höhe des auf dem Grundstück seitlich in der Bauflucht befindlichen Reststückes aufzunehmen und die weitere ehemalige vordere Bauflucht im Zuge der Grundstücksgestaltung durch die Pflasterung zu verdeutlichen.

 

Der Antragsteller legt in dem vorliegenden Antrag für die Abweichung von der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung einige Gründe dar, das ursprüngliche Wohngebäude sei nicht erhaltenswert gewesen und zurückspringende Häuser, vorwiegend Nebengebäude, kämen häufig in der Altstadt vor, so dass nicht von einer einheitlichen Bauflucht ausgegangen werden könne. Der Ursprung des Gebäudes sei nicht eindeutig und darüber hinaus müsse eine geeignete Einfahrtsmöglichkeit geschaffen werden, was unter Beibehaltung der bisherigen Bauflucht nicht möglich sei. Die aktuelle Wohnsituation mit einer zunehmenden Anzahl von Wohneinheiten fordere nunmehr eine Entlastung der Parksituation. Ein partieller Gebäuderückbau diene zudem einer Entschärfung der Hochwasserproblematik und diene somit der Gefahrenabwehr.

 

VAng. Bohnenberg konkretisiert die Auffassung der Verwaltung, den Antrag auf Abweichung abzulehnen und das Einvernehmen hier nicht zu erteilen.

 

Ratsherr Wulff bedauert, dass dieses Vorhaben ohne vorherige Genehmigung realisiert wurde. Ob hier im Resultat Sanktionen zu befürchten sind, kann VAng. Bohnenberg derzeit nicht beantworten, da sich das Verfahren noch in der Schwebe befindet.

 

Ratsherr Koch weist ebenfalls auf die Notwendigkeit einer vorliegenden Baugenehmigung hin. Er stellt sich allerdings die Frage, ob die Errichtung einer Mauer sinnvoll ist, da der Kreis Höxter den derzeitigen Zustand aufgrund der verbesserten Parksituation befürwortet.

Auch Ratsherr Holtemeyer stellt die Notwendigkeit der Mauer aufgrund einer Ortsbesichtigung ebenfalls in Frage.

StBOAR Groppe erklärt, dass die Stadt Brakel die Vorgaben der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung in die Entscheidungsfindung einbeziehen muss, der Kreis Höxter beurteilt die Angelegenheit hingegen aus verkehrsrechtlicher Sicht. Um in der Sache allerdings eine Einigung erzielen zu können, weist er auf die Möglichkeit nach § 16 der Satzung hin, die die Einberufung eines Vermittlungsgremiums vorsieht. Dieses Gremium setzt sich aus dem Bauausschussvorsitzenden, dem Bürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, einem von der Stadt Brakel beauftragten unabhängigen Architekt, dem Bauherrn und einem von ihm beauftragten Architekten zusammen. Das Vermittlungsgremium würde den Sachverhalt erneut prüfen und abschließend mit einfacher Mehrheit entscheiden. Um dem Betroffenen hier die Möglichkeit zur Äußerung zu geben, wird die Sitzung einstimmig unterbrochen.

 

Sitzungsunterbrechung von 20.00 Uhr bis 20.07 Uhr

 

Der Antragsteller möchte von der Möglichkeit des § 16 der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung im Hinblick auf das Vermittlungsgremium keinen Gebrauch machen. Er kritisiert, dass bei ähnlich gelagerten Bauvorhaben in der Vergangenheit anders entschieden wurde und kann nicht nachvollziehen, dass die Befürwortung durch den Kreis Höxter hier keine Berücksichtigung findet. Aufgrund der verbesserten Parksituation hätte er ebenfalls eine positive Entscheidung der Verwaltung erwartet. In diesem Zusammenhang äußert er Kritik, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung bereits die Ablehnung seines Antrages beinhaltet und die Gestaltung hier über die Verkehrssicherheit gestellt wird.

 

Vor Eintritt in die Beschlussfassung stellt der Ausschussvorsitzende Ratsherr Holtemeyer nochmals klar, dass der Antragsteller die erforderliche Baugenehmigung hätte vor Beginn der Baumaßnahme einholen müssen.