Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel bei 11 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zu beschließen:

 

  1. die erforderlichen Anträge für den Standort Ostheimer Straße, (Alter Sportplatz) zu stellen.
  2. einen weiteren Alternativstandort zu bestimmen, auf dem die bereits vorliegende Planung realisiert werden könnte.

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 02.02.2016 beschlossen, auf dem Lagerplatz des Wasserwerks der Stadt Brakel an der Ostheimer Straße (Alter Sportplatz) eine weitere Unterkunft für ausländische Flüchtlinge zu errichten. Das Gebäude soll als Appartementhaus mit 12 Wohneinheiten errichtet werden. Je Wohneinheit können sechs Flüchtlinge untergebracht werden.

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt als Berichterstatter zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Ines Koßmann vom Architekturbüro Koßmann und Herrn Kai Otte-Witte von der Firma IWUD.

 

Zunächst berichtet StBOAR Groppe, dass den Anwohnern bereits am Montag die Hochwasserschutzsituation vorgestellt wurde. Das Bauvorhaben wurde von Herrn Otte-Witte in eine Simulation eingebaut und so die Auswirkungen im Hinblick auf den Hochwasserschutz überprüft.

 

Anschließend erläutert Herr Otte-Witte, das Vorhaben sei vom Gesetz her genehmigungsfähig und für die Anwohner sei keine Verschlechterung zu erwarten.

Frau Koßmann fügt hinzu, dass im Hinblick auf den Hochwasserschutz die Errichtung einer Mulde notwendig wird.

Die Anfrage des Ratsherrn Gerson, ob die Höhe des Grundwasserspiegels im Winter innerhalb der Mulde ein Problem darstellen könnte, wird dahingehend beantwortet, dass der Kreis Höxter hier keine Bedenken geäußert habe, da bei kleineren Gewässern kaum von hydraulischen Auswirkungen auszugehen ist. Die Mulde wird rein vorsorglich errichtet, um dem Gesetz zu entsprechen.

Ratsfrau Neu fragt in diesem Zusammenhang an, ob von der mit Wasser gefüllten Mulde eine Gefährdung für spielende Kinder ausgehen könnte.

 

Frau Koßmann erklärt, ob und in wie weit sich überhaupt Wasser in diesem Bereich sammeln wird, müsse noch durch ein Bodengutachten geprüft werden. Sie berichtet anschließend über die eigentliche Problematik im Hinblick auf diesen Standort. Der Schutz von „Leib und Leben“ muss bei einem möglichen Hochwasserstand von 80 cm gewährleistet werden und die Bewohner das Haus in einem derartigen Fall verlassen zu können. Aus den v.g. Gründen wird die Errichtung eines 0,80 Meter hohen, 1,50 Meter breiten und 60 Meter langen Stahlsteges notwendig. Dieser würde am Zaun entlang bis zur Straße hin verlaufen und mit Mehrkosten von insgesamt 48.000 € zu Buche schlagen. Im Hinblick auf den Zaun des angrenzenden Nachbarn sind nochmals ca. 150€/m auf einer Länge von 60 Metern Mehrkosten zu veranschlagen, da derzeit keine Grenzpunkte auszumachen sind, wird ebenfalls eine Grenzanzeige erforderlich.

 

StBOAR Groppe fasst die Fakten nochmals detailliert zusammen, im Resultat stellt sich nun die Frage, ob an diesem Standort weiter festgehalten werden soll?

Die Zahl der Zuweisungen hat sich momentan verringert, da eine vorrangige Verteilung auf die Großstädte erfolgt, so dass die Baumaßnahme erst zwei Monate später (September/Oktober) fertiggestellt werden müsste.

 

Frau Koßmann fügt hinzu, dass erst durch die Berechnung von Herrn Otte-Witte bekannt wurde, dass sich dieser Standort im Strömungsbereich befindet.

 

Die Anfrage des Ratsherrn Wulff beantwortet Herr Otte-Witte dahingehend, dass ein Zaun das Hochwasser „auskämmen“ würde und von Treibgutansammlungen in diesem Bereich auszugehen ist, was allerdings keinen Nachteil für die angrenzenden Anwohner bedeuten würde.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Oeynhausen erklärt Frau Koßmann, dass die derzeitigen Planungen (dreigeschossiges Wohnhaus) auch an einem anderen Standort verwirklicht werden können, lediglich ein Bodengutachten, der Schallschutz und Wasserschutz, müssen separat in Auftrag gegeben werden. Die Kosten sind allerdings in die Planungskosten einkalkuliert worden. Ratsherr Oeynhausen empfiehlt aufgrund der gebotenen Eile, die Anträge für diesen Standort entsprechend weiterzuleiten und parallel nach einem Alternativstandort zu suchen.

 

Ratsherr Volkhausen spricht sich aufgrund der erhöhten Kosten, aber auch im Hinblick auf eine schlechtere Nachnutzung gegen diesen Standort aus.

 

Um den Fraktionen aufgrund dieser neuen Informationen die Möglichkeit der Beratung zu geben, wird die Sitzung einvernehmlich unterbrochen.

 

Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 20.45 Uhr bis 20.55 Uhr

 

Nach Eintritt in die Sitzung ergibt sich eine kontroverse Diskussion, ob an dem bisherigen Vorhaben dahingehend festgehalten werden soll, dass aus zeitlichen Gründen zunächst die erforderlichen Anträge gestellt werden.

 

Der Ausschuss einigt sich anschließend dahingehend, die Angelegenheit mit einer Beschlussempfehlung an den Rat, der in der kommenden Woche tagt, zu verweisen.