Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt anschließend in geheimer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich:

 

  1. Die Anregungen, den Bebauungsplan Nr. 7 „Im Schild/Bahnhofstraße“ in der Kernstadt Brakel im Bereich des Flurstücks 167 zu ändern, werden aus den vorgenannten Gründen zurückgewiesen.
  2. Die Verwaltung wird im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung mit der Prüfung und Optimierung der Verkehrssituation unter Einbeziehung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Höxter und der Kreispolizeibehörde, z. B. durch entsprechende Ortstermine, beauftragt.

Vor Eintritt in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wird die Sitzung durch einstimmigen Beschluss des Bauausschusses unterbrochen. So besteht für die Antragsteller die Möglichkeit, die zu verhandelnde Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW nochmals im Detail zu erläutern.

 

Die Sitzung wird in der Zeit von 19.05 Uhr bis 19.10 Uhr unterbrochen.

 

Paul Kramer verdeutlicht anschließend, welche gravierenden Auswirkungen nach Auffassung der Antragsteller durch die Realisierung des Bauvorhabens zu erwarten sind. Das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich ist beachtlich. Die Fußgängerzahlen steigen stetig an, der Bürgersteig verläuft allerdings nicht durchgängig, so dass die Straße entsprechend überquert werden muss und von einer erhöhten Gefährdung auszugehen ist. Diese Tatsache ist vor dem Hintergrund der stärkeren Frequentierung durch die Schüler des Schulzentrums sehr bedenklich.

Aber auch aufgrund der Verantwortung für ein „sehenswertes Brakel“ sollte hier von einer dreigeschossigen Bauweise Abstand genommen werden. Die Anwohner wünschen sich im Resultat eine Lösung, die eine zweigeschossige Bauweise vorsieht.

 

StBOAR Groppe verdeutlicht anschließend anhand des Lageplans den Standort der geplanten Baukörper. Das Bauvorhaben entspricht der im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesenen Bebauungsmöglichkeit (dreigeschossig/maximale Höhe 12 Meter), so dass eine Änderung des Planes aus städtebaulichen Gründen nicht notwendig wird.

 

Ratsherr Wulff teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion detailliert mit der Thematik befasst habe und im Resultat kein Anlass für die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes vom 29.10.1983 besteht. Das Bauvorhaben entspricht laut der vorgestellten Planungen explizit den Vorgaben des Planes, so dass Bauherr und Planer auch entsprechenden Vertrauensschutz genießen sollten.

Jedoch nimmt die Fraktion auch die vorgebrachten Anregungen der Anwohner sehr ernst und empfiehlt daher, der Verwaltung den Prüfauftrag zur Optimierung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erteilen. Unter Einbeziehung des Straßenverkehrsamtes und der Kreispolizeibehörde Höxter sollte eine verbesserte Verkehrssituation herbeigeführt werden.

 

Ratsherr Volkhausen erkundigt sich in diesem Zusammenhang, ob eine verkehrssichere Gestaltung im Hinblick auf den bestehenden Fußweg überhaupt realisierbar erscheint.

StBOAR Groppe sieht aufgrund der Straßenbreite von 6 Metern kaum eine Möglichkeit, hier bauliche Veränderungen vorzunehmen, allerdings bleibt abzuwarten, ob seitens der Straßenverkehrsbehörde Alternativen eingeräumt werden.

 

Da die Angelegenheit ebenfalls in der SPD-Fraktion detailliert besprochen wurde, erkundigt sich Ratsherr Koch nach der Möglichkeit zum Erlass einer Veränderungssperre.

 

StBOAR Groppe verdeutlicht, dass eine Veränderungssperre nur aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes (durch Beschluss des Bauausschusses) erlassen werden kann.

 

Ratsherr Koch würde in der Angelegenheit gern eine Einigung auf beiden Seiten herbeiführen. Fakt ist, die Verkehrssituation in diesem Bereich ist nicht optimal. Die Ausfahrt der Tiefgarage sollte daher unbedingt in die Bahnhofstraße verlagert werden, um die Verkehrssituation in der Straße „Im Schild“ nicht noch weiter zu verschärfen.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger, die an dem Ortstermin teilgenommen hat, befürchtet, dass die geplante Verwirklichung von dreigeschossigen Baukörpern dem Stadtbild erheblich schaden wird, gerade auch im Hinblick auf den Historischen Stadtkern. Hier sollte nicht „ad hoc“ entschieden werden, sondern das Gespräch mit dem Investor gesucht werden.

Sie stellt anschließend den Antrag auf geheime Abstimmung in der Angelegenheit. Der Bauausschuss befürwortet den Antrag mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich.

 

Ratsherr Oeynhausen versteht die Bedenken der Anlieger, allerdings muss der Bebauungsplan bei derartigen Bauvorhaben auch eine Rechtssicherheit und Rechtsgültigkeit für die Bauherren darstellen.

 

StBOAR Groppe stimmt dem zu und verweist ebenfalls auf den bestehenden Vertrauensschutz, da die Eigentümer bereits in die Planungen für dieses Bauvorhaben investiert haben.

Im Hinblick auf die Anregung der Ratsfrau Beineke, durch weitere Gespräche einen Kompromiss herbeiführen zu wollen, erklärt StBOAR Groppe, ein derartiges Gespräch habe bereits am 16.02. stattgefunden. Der Bauantrag liege dem Kreis Höxter bereits vor, so dass die Bauantragsteller in jedem Fall Vertrauensschutz genießen. Die Stadt Brakel kann im Hinblick auf die verkehrsrechtliche Situation lediglich Anregungen und Empfehlungen aussprechen, die Zuständigkeit liegt hier allein bei der Kreisverwaltung Höxter.

 

Auf einstimmigen Beschluss des Bauausschusses wird die Sitzung unterbrochen, um Herrn Kramer vor Eintritt in die Beschlussfassung nochmals die Möglichkeit für ein kurzes Statement zu bieten.

 

Die Sitzung wird in der Zeit von 19.35 Uhr bis 19.37 Uhr unterbrochen.

 

Paul Kramer ist verwundert, dass der Bauantrag zwischenzeitlich dem Kreis Höxter zugeleitet wurde und fragt an, warum die Stadt Brakel diesen vor der Bauausschussitzung weitergeleitet habe?

 

StBOAR Groppe stellt klar, dass der Antragsteller den Bauantrag direkt beim zuständigen Kreis Höxter und nicht bei der Stadt Brakel eingereicht habe.

 

Der Bauausschuss benennt Ratsherrn Koppi und Ratsherrn Koch einvernehmlich als Stimmenzähler für die geheime Abstimmung.