a)      Müllabfuhr im Neubaugebiet „Am Südhang“

 

Aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten findet derzeit im Neubaugebiet „Am Südhang“ keine geregelte Müllabfuhr mittel Müllfahrzeugen statt. Der Kreis Höxter als Untere Abfallbehörde hat die Anlieger aufgefordert, ihre Mülltonnen zur Abholung an der Straße „Im Hohlen Graben“ aufzustellen. Die bei der Versammlung anwesenden Anlieger äußern ihr deutliches Missfallen über dieses Vorgehen des Kreises Höxter. Ein Schreiben an die Stadt Brakel (über den BZA Bellersen) wird an den Vorsitzenden Ewald Hanisch übergeben.

Helmut Hasenbein erläutert, dass zur Lösung der derzeitigen Situation bereits Gespräche mit der Stadt Brakel geführt worden seien. Demnach sei vereinbart, in ca. 2 Wochen (nach Abbau eines Baukranes) mit der Herstellung eines geeigneten Wendeplatzes zu beginnen. Nach Fertigstellung dieses Wendeplatzes sei eine geordnete Müllabfuhr in der Straße „Am Südhang“ möglich.

In Rücksprache mit den Beschwerdeführern wird vereinbart, dass das Schreiben an die Stadt Brakel somit vorerst gegenstandslos ist. Der weitere Baufortschritt wird durch den BZA nachgehalten.

 

b)      Sanierung von Wirtschaftswegen und innerörtlichen Straßen

 

Der Bezirksausschuss verweist auf den schlechten Zustand zahlreicher außerörtlicher Wirtschaftswege sowie innerörtlicher Straßen hin.

 

Innerorts ist die Stadt Brakel aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zur Durchführung von entsprechenden Instandhaltungsmaßnahmen verpflichtet. Die Mitglieder des BZA weisen hier insbesondere auf den schlechten baulichen Zustand der Straßen „Blinder Weg“ (Kreuzung Blinder Weg/Auf der Heide) sowie „Im Hohlen Graben“ hin.

 

Außerorts weisen die Mitglieder auf den Zustand folgender Wirtschaftswege hin:

 

Im Sticht: Der Weg ist in den vergangenen Monaten durch den Umgehungsverkehr (Neubau der Kreisstraße in Richtung Bökendorf) stark belastet worden. Helmut Hasenbein führt dazu aus, dass der Weg durch den Kreis/die Stadt begangen und bewertet worden ist, Sanierungsbedarf ist nicht ermittelt worden.

 

Weg zur Abbenburg: Der Weg befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Der Weg hat allerdings keine relevante Verbindungsfunktion und ist daher in der Sanierungspriorität als nachrangig einzustufen.

 

Schlingweg: Der Weg befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Der Weg hat allerdings keine relevante Verbindungsfunktion und ist daher in der Sanierungspriorität als nachrangig einzustufen.

 

Im Hohlen Graben: Die Bankette des Weges ist stark abgefahren. Aufgrund der hohen Frequentierung des Weges wird eine Instandsetzung als dringend erforderlich angesehen. Es wird darum gebeten, diese Maßnahme in den Arbeitskreis „Wirtschaftswege und Stadtstraßen“ einzubringen. Es ist auch unter Berücksichtigung der in diesem Jahr anstehenden Sperrung der L 825 in Richtung Brakel dringender Handlungsbedarf gegeben.

 

Feldweg in Richtung Holzhausen: Der Weg (Fortführung der Straße „Im Hohlen Graben“) weist eine hohe Frequentierung auf. Aufgrund der Baumaßnahmen in den vergangenen Monaten (Errichtung von Windkraftanlagen in der Feldmark Holzhausen) weist der Weg massive Schäden auf. Es wird auf das Verursacherprinzip (Kostenübernahme durch Betreiber der Windkraftanlagen) hingewiesen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Baumaßnahmen obliegt der Stadt Nieheim. Erste Gespräche zwischen der Stadt Brakel und der Stadt Nieheim sind geführt worden. Es ist auch unter Berücksichtigung der in diesem Jahr anstehenden Sperrung der L 825 in Richtung Brakel dringender Handlungsbedarf gegeben. Der weitere Baufortschritt wird durch den BZA nachgehalten.

 

c)       Sanierung der L 825

 

Die Sanierung der L 825 in Richtung Brakel soll in diesem Jahr erfolgen. Ein konkreter Zeitplan der Baumaßnahmen kann derzeit noch nicht benannt werden.

 

d)      Fußläufige Erschließung des Neubaugebietes „Am Südhang“ in Richtung Dorf

 

Die an der Versammlung teilnehmenden Anlieger verweisen auf einen Beschluss des BZA aus dem Jahr 2014. In 2014 ist durch die Anlieger ein Antrag gestellt worden, das Neubaugebiet „Am Südhang“ über eine provisorische fußläufige Verbindung mit der Straße „Eulenberg“ entlang des Regenrückhaltebeckens zu verbinden. Eine Umsetzung des damaligen Beschlusses des BZA ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt.

Es wird nochmals auf das hohe Gefahrenpotential des derzeitigen fußläufigen Weges im Bereich der Straße „Im Hohlen Graben“ hingewiesen. Die Straße „Im Hohlen Graben“ verfügt über keinen ausgebauten Straßenquerschnitt mit abgesetzten Fußwegen sowie über keine ausreichende Beleuchtung. Besonders für Schulkinder besteht daher dort ein sehr hohes Gefährdungspotential.

Es wird in diesem Zusammenhang auch nochmals auf ein Schreiben von Herrn Bürgermeister Temme vom 30.09.2014 verwiesen. Dieses ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Nach ausführlicher Diskussion wird vereinbart, dass in Übereinstimmung mit dem Antwortschreiben von Herrn Bürgermeister Temme vom 30.09.2014 in erster Priorität die Anlage eines provisorischen Fußweges entlang des Regenrückhaltebeckens und entlang des Grundstücks Schonlau (Eulenberg 19) verfolgt werden soll. Die gemäß Bebauungsplan vorgesehene (nördliche) Verbindung in Richtung Kinderspielplatz ist aufgrund der noch nicht erfolgten Realisierung des nördlichen Bauabschnittes zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sie einen Umweg zur Folge hätte. Nach der Realisierung des entsprechenden nördlichen Bauabschnittes und der Anlage des Fußweges gemäß Bebauungsplan ist der provisorische Fußweg zurückzubauen.

 

Beschluss:
Unter der Voraussetzung, dass mit den betroffenen Grundstückseigentümern/-nutzern Einvernehmen erzielt werden kann, wird darum gebeten, einen provisorische fußläufige Verbindung zwischen dem Neubaugebiet „Am Südhang“ und der Straßen „Eulenberg“ zu erstellen. Es wird dabei auf den im Schreiben vom 30.09.2014 von Herrn Bürgermeister Temme enthaltenen Lösungsvorschlag verwiesen. Es wird aus Gründen der Verkehrssicherheit um eine zeitnahe Umsetzung bis zum kommenden Herbst gebeten.

 

e)      Einrichtung von Tempo 30-Zonen

 

Es wird die Einrichtung von Tempo 30-Zonen für die gesamte Ortslage Bellersen (mit Ausnahme der L 825) vorgeschlagen.

Die Versammlung beschließt einstimmig die Erarbeitung und Vorstellung eines entsprechenden Konzeptes durch die Stadt Brakel.

 

f)       Verunreinigung des Ortsbildes durch Hundekot

 

Ein wiederholt auftretendes Problem, insbesondere auch im Bereich der ausgewiesenen Wanderwege, ist die Verunreinigung durch Hundekot. Helmut Hasenbein wird hierzu in einem ersten Schritt Wurfzettel für alle Haushalte vorbereiten. Dieser soll der Sensibilisierung der Hundehalter/innen dienen. Der weitere Erfolg dieser Maßnahme wird durch den BZA nachgehalten.

 

g)      Dorfwerkstatt

 

Nach Abschluss der Jubiläumsaktivitäten muss eine Fortführung der Dorfwerkstatt erfolgen.

Frederik Köhler erläutert hierzu, dass auch in Bellersen die ersten Anzeichen des demografischen Wandels deutlich sichtbar werden. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme (Defizitanalyse) vorzunehmen. Darüber hinaus sind die Vereine als Träger einer zukünftigen Neuausrichtung des Dorfes neu zu vernetzen.

Die Federführung der Dorfwerkstatt sollte aufgrund der größere Akzeptanz (persönliche Betroffenheit der Menschen vor Ort) bei den Vereinen, nicht beim BZA liegen. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass alle Mitglieder des BZA an der Dorfwerkstatt teilnehmen sollten. Die Mitglieder des BZA haben eine Verpflichtung, das Dorf und die Entwicklung des Dorfes aktiv mitzugestalten.

Helmut Hasenbein erläutert in diesem Zusammenhang, dass die Einwohnerzahl von max. ca. 720 Personen auf mittlerweile 665 Personen (-8%) gesunken ist. Somit ist nach derzeitigem Stand im Vergleich zum ursprünglich bis 2030 prognostizierten Bevölkerungsrückgang (-13,6%) sogar noch mit einem verschärften Rückgang zu rechnen.

Die Teilnahme an der Dorfwerkstatt ist durch Vereine und BZA-Mitglieder aktiv zu bewerben.