Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im
Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der Änderungssatzung
vom 02.05.2008 mit Wirkung vom 01.08.2016 wie folgt zu ändern:
Nr. |
entfällt/streichen |
einfügen/ersetzen |
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1 |
§
3 Abs. 6: …………………………….monatlicher
pauschaler Elternbeitrag in Höhe von |
§
3 Abs. 6: …………………………….monatlicher
pauschaler Elternbeitrag in Höhe von 18,00 € je Kind zu entrichten. |
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2 |
Anlage
zu § 3 Abs. 5 der Satzung Elternbeiträge
für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel
erhoben:
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Anlage
zu § 3 Abs. 5 der Satzung Elternbeiträge
für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel
erhoben:
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3 |
§ 8: Diese Satzung tritt zum |
§
8: Diese
Satzung tritt zum 01.08.2016 in Kraft. |
Bürgermeister Temme berichtet, dass sich die „Über Mittag-Betreuung“ an den Schulen zunehmender Beliebtheit erfreue, jedoch wachse auch die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. So habe man die moderate Anpassung der Elternbeiträge vorgeschlagen, über die der zuständige Haupt- und Finanzausschuss beraten und einstimmig zugestimmt habe.