Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der Änderungssatzung vom 02.05.2008 mit Wirkung vom 01.08.2016 wie folgt zu ändern:

 

Nr.

entfällt/streichen

einfügen/ersetzen

1

§ 3 Abs. 6:

…………………………….monatlicher pauschaler Elternbeitrag in Höhe von 15,00 € je Kind zu entrichten.

 

§ 3 Abs. 6:

…………………………….monatlicher pauschaler Elternbeitrag in Höhe von 18,00 € je Kind zu entrichten.

 

2

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

Jahresbeitrag/mtl. Beitrag

EURO

bis 15.000,00

15,00

bis 20.500,00

24,00

bis 27.000,00

37,00

bis 34.500,00

54,00

bis 43.000,00

80,00

bis 52.500,00

105,00

bis 62.000,00

128,00

über 62.000,00

170,00

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 18.750,00

18,00

bis 24.250,00

27,00

bis 30.750,00

42,00

bis 38.250,00

60,00

bis 46.750,00

90,00

bis 56.250,00

118,00

bis 62.000,00

145,00

über 62.000,00

170,00

3

§ 8:

Diese Satzung tritt zum 01.08.2008 in Kraft

§ 8:

Diese Satzung tritt zum 01.08.2016 in Kraft.

 


Bürgermeister Temme berichtet, dass sich die „Über Mittag-Betreuung“ an den Schulen zunehmender Beliebtheit erfreue, jedoch wachse auch die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. So habe man die moderate Anpassung der Elternbeiträge vorgeschlagen, über die der zuständige Haupt- und Finanzausschuss beraten und einstimmig zugestimmt habe.