Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der Änderungssatzung vom 02.05.2008 mit Wirkung vom 01.08.2016 wie folgt zu ändern:

 

Nr.

entfällt/streichen

einfügen/ersetzen

1

§ 3 Abs. 6:

…………………………….monatlicher pauschaler Elternbeitrag in Höhe von 15,00 € je Kind zu entrichten.

 

§ 3 Abs. 6:

…………………………….monatlicher pauschaler Elternbeitrag in Höhe von 18,00 € je Kind zu entrichten.

 

2

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

Jahresbeitrag/mtl. Beitrag

EURO

bis 15.000,00

15,00

bis 20.500,00

24,00

bis 27.000,00

37,00

bis 34.500,00

54,00

bis 43.000,00

80,00

bis 52.500,00

105,00

bis 62.000,00

128,00

über 62.000,00

170,00

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 18.750,00

18,00

bis 24.250,00

27,00

bis 30.750,00

42,00

bis 38.250,00

60,00

bis 46.750,00

90,00

bis 56.250,00

118,00

bis 62.000,00

145,00

über 62.000,00

170,00

3

§ 8:

Diese Satzung tritt zum 01.08.2008 in Kraft

§ 8:

Diese Satzung tritt zum 01.08.2016 in Kraft.

 


StOAR Loermann führt den Sachverhalt anhand der Vorlage dahingehend aus, dass trotz Fördergelder, Elternbeiträge und gesetzlichem Eigenanteil noch zuätzlich städt. Mittel aufgewandt werden müssten, um die OGS finanzieren zu können. Diese „Schere“ zwischen Einnahmen und Ausgaben soll nun durch eine sozialverträgliche Erhöhung der Elternbeiträge abgemildert werden.

 

Bürgermeister Temme ergänzt, dass durch die Betreuung der Kinder an der OGS eine bessere Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf erwirkt werden könne. Jedoch dürften auch die städt. Finanzen nicht aus den Augen verloren werden und betrachtet die Erhöhung als angemessen an.

 

Ratsherr Schulte erwähnt lobend die Betreuung an der OGS durch die dortigen Mitarbeiter. Auf seine Frage zum Beitragssatz beim höherem Einkommen erklärt StOAR Loermann, dass 170,00 € der gesetzliche Höchstbetrag sei.

 

Auch die Ratsherren Kruse und Hanisch äußern sich zustimmend zur Erhöhung der Elternbeiträge.