Sitzung: 26.01.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 344/2014-2020
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel,
die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen
Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der
Änderungssatzung vom 02.05.2008 mit Wirkung vom 01.08.2016 wie folgt zu ändern:
Nr. |
entfällt/streichen |
einfügen/ersetzen |
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1 |
§
3 Abs. 6: …………………………….monatlicher
pauschaler Elternbeitrag in Höhe von |
§
3 Abs. 6: …………………………….monatlicher
pauschaler Elternbeitrag in Höhe von 18,00 € je Kind zu entrichten. |
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2 |
Anlage
zu § 3 Abs. 5 der Satzung Elternbeiträge
für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel
erhoben:
|
Anlage
zu § 3 Abs. 5 der Satzung Elternbeiträge
für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel
erhoben:
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3 |
§ 8: Diese Satzung tritt zum |
§
8: Diese
Satzung tritt zum 01.08.2016 in Kraft. |
StOAR Loermann
führt den Sachverhalt anhand der Vorlage dahingehend aus, dass trotz
Fördergelder, Elternbeiträge und gesetzlichem Eigenanteil noch zuätzlich städt.
Mittel aufgewandt werden müssten, um die OGS finanzieren zu können. Diese
„Schere“ zwischen Einnahmen und Ausgaben soll nun durch eine sozialverträgliche
Erhöhung der Elternbeiträge abgemildert werden.
Bürgermeister Temme ergänzt, dass durch die Betreuung der Kinder an der OGS eine
bessere Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf erwirkt werden könne. Jedoch
dürften auch die städt. Finanzen nicht aus den Augen verloren werden und
betrachtet die Erhöhung als angemessen an.
Ratsherr Schulte erwähnt lobend die Betreuung an der OGS durch die dortigen
Mitarbeiter. Auf seine Frage zum Beitragssatz beim höherem Einkommen erklärt
StOAR Loermann, dass 170,00 € der
gesetzliche Höchstbetrag sei.
Auch die Ratsherren Kruse und Hanisch äußern sich zustimmend zur Erhöhung der Elternbeiträge.