Sitzung: 26.01.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 338/2014-2020
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, mit der Polizei Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel in dem betreffenden Bereich verstärkt Kontrollen durchzuführen im Sinne der verkehrsrechtlichen Anordnung (Spielstraße).
Bürgermeister Temme führt einleitend aus, dass in dieser Angelegenheit in den
vergangenen Jahren bereits mehrfach beraten wurde. Die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereiches sowie der Einbau von Schwellen zeige jedoch nicht
die erhoffte Wirkung bei den Fahrzeugführern.
Er erteilt StOVR Frischemeier das Wort, der über die Anregung eines Anwohners im
„Hahnenhof“ berichtet sowie über das s. E. nach hohen Verkehrsaufkommens und
Missachtung der für diesen verkehrsberuhigten Bereich vorgegebenen
Geschwindigkeit. StOVR Frischemeier
führt hierzu aus, dass sich nach Ansicht der Verwaltung das Verkehrsaufkommen
in dieser Straße seit der letzten Messung nicht erheblich verändert habe.
In der Eingabe des Anwohners führt dieser
u. a. auf, dass ein Grund für die „Abkürzung“ über die Straße „Hahnenhof“ die
Ampelschaltung an der „Jibi-Kreuzung“ sei. Diese sei bereits durch den
Landesbetrieb Straßenbau geprüft worden, eine optimalere Schaltung wie derzeit
sei jedoch nicht möglich.
Sein weiterer Vorschlag zur Einrichtung
einer Einbahnstraßenregelung würde jedoch zugleich die Anwohner
beeinträchtigen.
Die durch ihn vorgeschlagene, zusätzliche
Beschilderung sei verkehrsrechtlich nicht gestattet, der verkehrsberuhigte
Bereich sei ordnungsgemäß ausgeschildert.
StOVR Frischemeier
weist darauf hin, dass als einzige praktikable Lösung verstärkte Kontrollen
durch die Polizei grundsätzlich möglich seien.
Auf die Anregung des Ratsherrn Schulte, die Kreuzung in einen
Kreisverkehr umzugestalten, erklärt Bürgermeister Temme, dass ein Kreisverkehr dort gebaut würde, wo eine
Unfallhäufigkeit bestehe. Dies sei dort nicht der Fall, weswegen der
Kreisverkehr Wunschdenken bleibe.
Zum Vorschlag des Ratsherrn Schulte, ob die Möglichkeit einer
Anmietung von Geschwindigkeitsanzeigern bestünde, erklärt StOAR Loermann, dies s. E. nicht angedacht
sei. Eine Anschaffung eines Gerätes für ca. 2.500 - 3.000 € kosten würden.
Ratsherr Hanisch hält fest, dass aufgrund der Vorschläge einzig und allein
der übrig bliebe, mit verstärkten Polizeikontrollen vor Ort. Die Verwaltung
möge aus diesem Grund mit der Polizei Kontakt aufnehmen, damit die Vorgaben,
die eine Spielstraße vorhält, auch eingehalten würden.
Ratsherr Kruse sieht einen Kreisverkehr zwar auch als die bessere Lösung an,
er könne sich jedoch dem obigen Vorschlag anschließen. Die Polizei möge
Kontrollen zu entsprechenden Zeiten durchführen, wie z.B. am morgendlichen
Berufsverkehr. Er bittet die Verwaltung, dass diese doch nach Möglichkeiten
einer evtl. Anmietung eines Geschwindigkeitsanzeigers prüfen möge.